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Vor allem darf man "öffentlicher Raum" und "Veranstaltungen" nicht durcheinander werfen.
Es wäre zwar möglicherweise sinnvoll, dies gleich zu behandeln, rechtlich ist das aber nicht so.
Öffentliche Veranstaltungen sind ne andere Baustelle.
Aus meiner Sicht geht es um klare oder auch unklare Gesetze. Es kann doch nicht Sinn eines Gesetzes sein, Anwälte und Richter zu beschäftigen.
Uiiih, sein letzte Stündlein naht? :eek:
Würde ich an seiner Stelle auch. :confused:
Und zum Mittagessen gibts dann Kinderschnitzel? :teufel:
Neeeee :oops:
:cool: