Das gilt nur für Fernabsatzgeschäfte, also nicht beim Kauf im Laden. Keine Rede ist davon, dass der Käufer das Recht hat, die Ware zu testen!
Das Gegenteil steht da auch nicht. Aber die Tatsache, dass die Ware durch Inbetriebnahme nicht mehr neu ist, mindert den Wert. Diese Nutzung ist...