Du hast natürlich insofern recht, als es hier um eine Zivilklage ging. Wenn eine Klage anhängig ist, muß die verhandelt werden (obwohl, es bestände auch die Möglichkeit, Klagen abzuweisen). Raushalten kann der Staat sich, bis auf die Abweisung, nicht. Aber es geht ja auch ein Signal von solch...