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  1. V

    Adobe erklärt sich jetzt offziell zu den CS2-Downloads

    Das mit der Urheberrechtsverletzung kratzt stark an mein Rechtsempfinden. Wenn ich ein gebrauchten Gegenstand verkaufe, dann gebe ich mein Nutzungsrecht an den Käufer ab. Nehmen wir mal eine DVD. Wenn ich die verkauft habe, dann kann ich den Film nicht mehr schauen. Das geht bei Software auch...
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