Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Erledigt - Ab wann spricht man von "kommerziell"?

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Hallo zusammen,

die Frage ist für mich eher theoritischer Natur, da ich bei den Lizenzen auf alles geachtet habe.
Aber neugierig bin ich schon und vielleicht stellt sich die Frage für andere.

Folgendes:
Mein Arbeitgeber nimmt mit zwei Mannschaften an der Benefizverantstaltung "Rudern gegen Krebs" teil.

Nun wurde ich von meinem Team gebeten, ein Bildchen für unser Team-T-Shirt zu machen.
So weit, so gut.

Auf der Suche nach frei nutzbaren Grafiken und Fonts ging mir die Frage durch den Kopf, ob das nun eine kommerzielle (weil die Teilnahme vom Arbeitgeber ausgeht/gesponsert ist) oder eine nicht kommerzielle (weil Freizeitveranstaltung) Nutzung ist.

Wie seht Ihr das?
(Ja, ich weiß. Im Zweifel die Autoren der Grafiken und Fonts fragen.)
 

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

das wichtigste Kriterium wird wahrscheinlich sein, ob eine Gewinnerzielingsabsicht vorliegt, was ja hier nicht der Fall zu sein scheint... abe ich glaube, die Grenzbereiche sind da fließend...
 

renate_C

Nicht mehr ganz neu hier

Wie @dirtiharri schon sagte, das wichtigste Kriterium dürfte die Absicht bezüglich eines angestrebten Gewinns sein. Sofern der Erlös zu 100% gespendet wird, sollte das ohne Probleme machbar sein. Wenn gewisse Kosten wie z.B. für die Versorgung und Unterbringung der Mannschaften und des Publikums (Bänke, Sonnenschirme, Getränke, etc.) samt entsprechender Logistik und Dienstleister noch abgezogen werden müssen, ist das m.E. auch kein Problem, sofern nichts für die eigene Kasse des Arbeitgebers übrigbleibt.
Kommerziell sieht schon klar die Erzielung eines (Geld-)Gewinns vor. Wenn der Arbeitgeber hier eine Teilnahme an einer Benefizveranstaltung sponsert, ist das für ihn zwar auch Werbung und er wird es wahrscheinlich auch steuerlich absetzen, aber pro forma müsste es als "nicht kommerziell" eingestuft werden.
Der Teufel könnte aber auch hier im Detail stecken... :)
 

einsiedel

Foto und Gestaltungs- Mönch

das ist für mich klar einen nicht kommerzielle Verwendung
egal ob dir dein Kumpel oder dein Chef dir den Auftrag gibt, es ist eine Benefizveranstaltung...
 
E

essdreipro

Guest

Du 'bastelst' also Stock-Fotos und Fonts für ein T-Shirt zusammen...?

sehe ich erst einmal entspannt.... ist ja deine Sache... und für die
Nutzung der Details hast Du wahrscheinlich vorab bezahlt...

da, wie @dirtiharri meiner Meinung schon richtig sagte, hinter allem
KEINE Gewinnerzielung steht - und selbst wenn dein Arbeitgeber
die Kosten für Motive, Fonts und Herstellung übernimmt - denke ich,
es ist eine non-commercial Aktion....

ich denke nicht wirklich, dass der 'Fiskus' vor der Tür steht und 'Tantiemen'
verlangen wird, für ein Produkt, das ihr gestaltet habt und bei der
Veranstaltung tragen wollt....

anders sieht es wohl aus, wenn ihr dieses T-Shirt veräussert und dein
Arbeitgeber einen Gewinn damit erzielt...

auch wenn er diesen wohlmöglich spendet...

mein Tipp... ruft doch mal beim FA an... sind viel netter, als ihr Ruf ;) ...

bisher wurde mir - auf mein Anfragen hin - immer geholfen...
 

Rata

Moin moin Marcus :)

Die Herren und Damen Juristen aller Länder werden einen Teufel tun, sich da jemals eindeutig festzulegen :p
Es kommt also immer auf das Auge des Betrachters an...

Wenn Du auch nur irgendeine "geldwerte" Zuwendung für Deine Tätigkeit bekommst: kommerziell.
Wenn der Verwender Deines Werkes auch nur irgendeinen Überschuß erzielt: kommerziell.
Manch ein Jurist mag schon aus (kostendeckender) Beschaffung oder der Zweckbestimmung „Öffentlichkeitsarbeit“ kommerzielle Absichten herbei argumentieren :D

Was dann wieder ein – selber nicht kommerziell tätiger :ironie: – Richter meint, das steht auf dann niederzuschreibenden Blättern :cool: Die Meinungsbildungsgrundlage wird dabei der bessere Argumentationsstil der einen oder der anderen Seite und/oder die ein oder andere Nasenspitze sein.


Ich kenne Dich lange genug, Du wirst mich verstehen, lieber Marcus :nick:



Lieber Gruß
Rata
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Hallo
werden einen Teufel tun, sich da jemals eindeutigfestzulege
ja, das ist so, aber wenn man das was der TE vor hat etwas aufdröselt wird es vielleicht klarer.

1.) Der Arbeitgeber veranstaltet einen Ruderwettbewerb und will eine Bedruckung der Trikots.

2.) Das Ziel dieser Veranstaltung ist ein Gewinn zu erzielen.

3.) Der Gewinn "soll gespendet werden" und der Arbeitgeber erhält dafür eine Spendenquittung um die Spende steuerlich zu verwerten.

Es wird durch das Aufspalten verständlich das es sich von vorne bis hinten um eine kommerzielle Angelegenheit handelt.
Einzige Ausnahme wäre das der Arbeitgeber ein gemeinnütziger Verein ist.
Das ist wie immer keine Rechtsberatung, da aber der Durchführer der ganzen Angelegenheit anscheinend ein kommerzielles Unternehmen ist steht nicht der letzte Punkt vor dem ersten. Der letzte Punkt (Spende) ist bis zur Durchführung nur eine Absichtserklärung.
Und wenn die Einnahmen in der Buchführung auftauchen, was sie müssen, ist die Frage noch deutlicher zu beantworten.
Sollte das Unternehmen/Arbeitgeber eine juristische Person sein (GmbH, AG, etc.) wäre ich sogar vorsichtig "im Namen der Firma zu handeln".


grüße
 

Panta rhei

Colorjunkie

Ich denke sogar, dass bereits die bloße Ausrichtung der Veranstaltung als kommerziell ausgelegt werden kann.
Selbst ohne jede direkte Gewinnabsicht und/oder -Erzielung, ist der Veranstalter ein kommerzielles Unternehmen, dem die Veranstaltung als Werbemaßnahme dient und das damit mittelbar Gewinne zu erzielen beabsichtigt.

Ich würde es hier eher nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen und meine Finger von jeglichem Material lassen, dessen Urheber ich nicht selbst bin oder dessen Verwendungs- und Vermarktungsrechte nicht eindeutig geklärt und geregelt sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
E

essdreipro

Guest

ist es nicht so, dass der Teilnehmer - Unternehmen - an der Veranstaltung teinimmt...
von einer Spende ist bisher nichts gesagt ;) ...

wenn der Untermehmer eine mögliche Spende geltend macht, die Kosten der Teilnahme
'in Rechnung' stellt... dann sehe ich es auch als kommerziell...

wenn er als 'Nur-Teilnehmer' meldet... dann auch... nur weil er unter dem Namen der
Firma startet..?
 

Dennis

aka denyo111

Der Arbeitgeber veranstaltet einen Ruderwettbewerb

Das steht wo? Ich finde im Eingangspost nur die Info, dass der Arbeitgeber mit zwei Mannschaften an einer Veranstaltung teilnimmt.

Das Ziel dieser Veranstaltung ist ein Gewinn zu erzielen

Das ist das Ziel des Veranstalters. Als Teilnehmer kann dir wohl kaum einer eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.

Ich würde die Kirche mal im Dorf lassen
 
Zuletzt bearbeitet:

gerika

Hat es drauf

Mein Arbeitgeber nimmt mit zwei Mannschaften an der Benefizverantstaltung "Rudern gegen Krebs" teil.

1.) Der Arbeitgeber veranstaltet einen Ruderwettbewerb und will eine Bedruckung der Trikots

Wie ich es verstehen
Der Arbeitgeber nimmt mit Mannschaften an der Benefitzveranstaltung "Rudern gegen Krebs" teil.
Er ist nicht Veranstalter.
Veranstalter ist "Stiftung leben mit Krebs"

Der AG ist Teilnehmer, nicht Veranstalter.

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen, wird der AG sicherlich gewinnmindernd absetzen wollen (unterstelle ich mal) - zB T-Shirts.
Wird Deine Arbeit und der Einsatz der anderen T-Shirt-Träger in irgend einer Weise entlohnt - Überstunden, Anreisekosten usw?
Da trifft sich doch nicht der Chef ganz privat mit einigen Mitarbeitern um ein bisschen zu rudern.
Für mich ist das kommerziell, auch wenn es nicht unbedingt so aussehen mag.
 
Zuletzt bearbeitet:

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Veranstalter ist "Stiftung leben mit Krebs"
Das übliche Raten fängt an. Ist egal wie das Umfeld ist, ausschlaggebend ist ob der Aufdruck erkennbar eine Werbemaßnahme für den Arbeitgeber ist.
Ich würde folgendermassen vorgehen.
Ich würde mir das eigene Trikot mit einem Bild bedrucken, ohne den Auftrag des Arbeitgebers und ohne sein Logo. So ist das Dein Ding. Da die "Mannschaft" alles Freunde sind wollen die auch so ein Trikot. Du machst Ihnen als "Gefälligkeitsleistung" ohne die Absicht der Gewinnerzielung und ohne Auftrag der Arbeitgebers.
Da es sich um eine einmalige Gefälligkeitsleistung ohne Gewinnabsicht handelt wäre die Verwendung auf dem Trikot also nicht kommerziell.
Wenn der Arbeitgeber nun sein Logo mit gedruckt haben will muss er halt die Lizenzkosten übernehmen.

grüße
 

Panta rhei

Colorjunkie

Oh..., da hab ich mich auch von einem Antwortbeitrag ablenken lassen.

Aber selbst bei bloßer Teilnahme an der Veranstaltung, möchte euer Arbeitgeber ja vermutlich (neben allem möglichen anderem) seinen Firmennahmen auf den Shirts sehen.
Dann wäre das wieder Werbemittel und mit Gewinnabsicht verbunden, sodass alles, was für diese Werbung genutzt wird, wieder unter dem Aspekt möglicher Rechtverletzungen zu betrachten ist.

Ohne Verbindung zum Arbeitgeber als kommerziellem Unternehmen, darf man die Grenzen sicher etwas weiter stecken, aber grundsätzlich birgt die Verwendung fremden Materials immer massig Stolpersteine, denn privat ist etwas sobald nicht mehr, wie es öffentlich zur Schau gestellt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Vielen Dank für Eure Meinungen.


Habt Ihr denn kein Firmenlogo ?
Haben wir, ist auch mit drauf.
Hat aber nicht so recht mit dem Thema zu tun. ;)

und für die
Nutzung der Details hast Du wahrscheinlich vorab bezahlt
In dem Fall erübrigt sich das. War alles kostenlos.

Wenn Du auch nur irgendeine "geldwerte" Zuwendung für Deine Tätigkeit bekommst: kommerziell.
Wenn der Verwender Deines Werkes auch nur irgendeinen Überschuß erzielt: kommerziell.
Zweimal nein.

1.) Der Arbeitgeber veranstaltet einen Ruderwettbewerb und will eine Bedruckung der Trikots.
2.) Das Ziel dieser Veranstaltung ist ein Gewinn zu erzielen.
3.) Der Gewinn "soll gespendet werden" und der Arbeitgeber erhält dafür eine Spendenquittung um die Spende steuerlich zu verwerten.
ad 1: Falsch. Wir nehmen daran teil.
ad 2: Nicht von uns, sondern vom Veranstalter.
ad 3: Von uns wird nix gespendet. Der Veranstalter erhält die von ihm erhobenen Startgelder für die Zwecke seiner Stiftung.
 

gerika

Hat es drauf

Zitat von gerika:
Veranstalter ist "Stiftung leben mit Krebs"
Klicke in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.​
Das übliche Raten fängt an

Kann man nachlesen. Wenn dem nicht so ist, darfst Du mich gerne darauf aufmerksam machen, dann nehme ich es zurück.
Vielleicht trägt @Digicam zu Rätsels Lösung bei.

Hier ging/geht es darum, welche Meinung man zum dargestellten Sachverhalt hat; ob es sich um ein kommerziell einzuordnendes Vorgehen handelt oder nicht. Ich finden Deinen buchhalterischen Einwand sehr beachtenswert.

ad 3: Von uns wird nix gespendet. Der Veranstalter erhält die von ihm erhobenen Startgelder für die Zwecke seiner Stiftung.

Aaahaa, "Startgeld" - für mich kommerziell, wenn es über die Firmenbücher läuft.
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Zitat von Rapfa:
Habt Ihr denn kein Firmenlogo ?
Klicke in dieses Feld, um es in vollständiger Größe anzuzeigen.​
Haben wir, ist auch mit drauf.

Dann erübrigt sich weiteres Nachdenken.
Es geht bei der "kommerziellen Nutzung" des Bildes nur um das Medium auf dem es publiziert wird, nicht um das Umfeld in dem es auftaucht.
Wird auf das Trikot auch ein Logo aufgedruckt wird man immer von einer kommerziellen Anwendung ausgehen. Anders ist es wenn auf dem Trikot bereits ein Markenlogo des Herstellers ist.
Das ist für mich das Gleiche wie das Werbebanner auf der privaten Webseite. Die wird auch vom Gesetzgeber als kommerziell eingestuft.

Wie immer relativiert sich die Angelegenheit im laufe der Diskussion. Im ersten Beitrag wurdest Du noch "von meinem Team gebeten, ein Bildchen für unser Team-T-Shirt zu machen."
Nun sieht es eher nach einem Auftrag Deines Arbeitgebers aus.
So teuer sind die Lizenzen für so eine Anwendung nicht als das es sich der Arbeitgeber nicht leisten kann

grüße
 
A

andemande

Guest

Ganz sicher kommerziell sofern der Arbeitgeber über Firmenkonto abrechnet. Wird er wohl tun weil Spende an gemeinnützigen Verein seine Steuern mindert.
Gesponsert vom Arbeitgeber bedeutet ja daß Arbeitgeber die Kosten übernimmt.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

Wird auf das Trikot auch ein Logo aufgedruckt wird man immer von einer kommerziellen Anwendung ausgehen.
Danke.

Nun sieht es eher nach einem Auftrag Deines Arbeitgebers aus.
Ist es nicht. Der Arbeitgeber hat mit der Gestaltung des Logos nichts zu tun.
Einzig die richtige Verwendung des Logos habe ich mir genehmigen lassen.

Wie gesagt, für mich erübrigt sich die Diskussion, da ich bei der Auswahl von Bild und Font darauf geachtet habe, dass sie auch kommerziell genutzt werden dürfen.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Neueste Themen & Antworten

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
118.633
Beiträge
1.538.446
Mitglieder
67.555
Neuestes Mitglied
scheflo
Oben