Rechteinhaber müssen ihre Internetinhalte der Nationalbibliothek übermittelnDie "Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek" ist in Kraft getreten. Danach müssen Rechteinhaber ab sofort der Nationalbibliothek auch Onlinepublikatonen zur Archivierung zur Verfügung stellen.
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