Das Landgericht München hat eine Abmahnwelle wegen der Verwendung von Google Fonts als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Mehrere Anwaltskanzleien hatten im Namen von Mandanten Abmahnungen an Webseitenbetreiber geschickt, die Google Fonts ohne die erforderliche Einwilligung verwendet hatten. Das Gericht entschied jedoch, dass die Abmahnungen aufgrund ihrer Häufigkeit und Pauschalität den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs erfüllen und daher unzulässig sind. Die betroffenen Webseitenbetreiber müssen die Abmahnkosten nicht bezahlen.
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