Habe jetzt nicht alle Links geöffnet und nach Details zur Nennung gesucht. Aber das Problem der Nennung als solches ist nicht neu. Hilfreich ist dabei vielleicht ein Fall, den es im Zusammenhang mit einer Bildbörse gab, aus der man die Bilder kostenlos nutzen darf - aber als Bedingung eben die Nennung des Urhebers erfüllen muss (pixelio). Ein Fotolieferant hatte relativ vehement nach seinen kostenlos zur Verfügung gestellten Bildern gesucht und intensiv (und gar nicht mehr kostengünstig) abgemahnt, wenn diese Nennung nicht erfolgt ist ... oder nicht so, wie der Fotolieferant sich das vorgestellt hat.
Nachdem das Kölner Amtsgericht dem Lieferanten recht gegeben hat, sah es als Konsequenz erst einmal so aus, als wäre die sicherste Maßnahme: das Bild um einen Schreibbereich erweitern und dort die Informationen (wer, woher etc.) so statisch wie möglich ans Bild schreiben. Selbst das Amtsgericht hatte Alles nach diesem Muster umgebaut (Seite ist hier ein Layout-Beispiel - vergiss den Inhalt, den meine ich nicht): http://www.ag-koeln.nrw.de/infos/Kostenrechner_Hilfen/index.php (hier allerdings mit einem HTML-Bereich um das Bild). Zum Glück ist dieses Urteil wieder kassiert worden. Egal - wenn diese Autorenangaben dazu sollen, ist das also das, was sich die ganzen Rechtskenner (... ein Amtsgericht ...) als Lösung überlegt hatten. Und die wollten es, wegen des Urteils im eigenen Hause natürlich schon so machen, dass sie nach den Maßstäben im Urteil nachtmittags nicht selbst abgemahnt werden können (auch ein Gericht ist kein rechtsfreier Raum).
Hilfreich ist sicherlich, was Pixelio seinen Bildanwendern empfiehlt, da diese Nennung eben deren Haupt"bezahlung" ist - da kann man zumindest damit argumentieren, dass man sich im Anbieter-Umfeld informiert hat. Einen echten Abmahner interessiert das allerdings einen Kehrricht - der will Geld für neue Sportfelgen von Dir, that's it.
Ich empfehle übrigens für so etwas regelmässig Bilder der großen Anbieter wie Fotolia, Shutterstock etc. Einerseits weil da kleines Geld kostet, anderseits weil ich da ein zahlender Kunde bin und man Streitigkeiten mit guten Kunden immer lösen wollen wird. Nenn' es eine Versicherung. Bei Fotolia steht z.B. klipp und klar auf den FAQs, dass für deren Bilder eine Nennung der Urheber erwünscht, aber nicht verpflichtend ist (redaktionelle Berichte separat) und auch auf einer Impressumsseite o.ä. erfolgen kann (https://de.fotolia.com/Info/Faq/Customers#b06).
Diese Rechtssicherheit ist 1-2 Euro (bei den meisten Werken für Webprojekte) wert. Bei Webprojekten für Kunden sind das nebenbei Spesen, die ich dem Kunden (nach Rücksprache) in Rechnung stelle. Da gibt's aufgrund der klaren Vertragsregelung dann auch keine Überraschungen wie damals bei Pixelio (denen der abmahnende Nutzer auch nicht recht war, gegen den die außer Rauswerfen nix machen konnten - der hat aber seine Bildrechte trotzdem weiter eingeklagt).
Für das Geld habe ich selbst meine Kamera nicht mal angemacht (wäre deutlich teurer), geschweige denn die Objekte poliert. Falls da ein Kunde über die Preise jammet: Wer sich 10, 20 Bilder (also ca. 25 Euro) für prima Bilder nicht leisten kann, sollte möglichst keine Designer beauftragen und dem Netz am Besten fernbleiben (habe ich aber noch nie gehabt).
Gut - zuletzt hast Du mit den Geschichtsbildern natürlich Pech. Da musst Du im Zweifelsfalle nach der Pfeife derer Tanzen, die die Rechte haben. Aber wie oben schon gesagt wurde: möglichst niemals einfach optimistisch annehmen, dass eine Bildnutzung schon ok wäre. Es sind so viele Abmahntrolle unterwegs (wie Abofallen, Dialer etc. seinerzeit) - die sehen anfangs alle lieb und sachlich aus, sonst fiele ja keiner draufrein.
Vergiss auch die irischen Jugendlichen unter 13 - gerade solche Unwissenden haben Abmahner besonders gerne. Mit solchen hat der berühmte (und nun tote, nicht alle sind traurig) Günther Freiherr von Gravenreuth viele seiner Kampagnen angefangen.