G
Gonzo
Guest
Moin!
Ich hätte da gerne mal was gewusst:
Wie sieht das mit rechtlicher Rückendeckung im Falle einer Domainregistrierung, um darüber das eigene Gewerbe zu
vertreten, wenn beispielsweise die Domain
www,beispiels-weise,de
bereits registriert und in gewerblicher Benutztung ist, die Domain
www,beispielsweise,de
(Kommata sind Absicht!)
allerdings noch nicht registriert ist. Inwiefern kann man da eine
Anspruchsabmahnung, Namensabmahnung, oder sonstetwas bekommen bzw. wie sicher wird man, sofern denn der Besitzer der ersten Domain
ehrgeizig genug ist und klagt / anfragt, seine eigene Domain wieder los?
LG
Gonzo
Ich hätte da gerne mal was gewusst:
Wie sieht das mit rechtlicher Rückendeckung im Falle einer Domainregistrierung, um darüber das eigene Gewerbe zu
vertreten, wenn beispielsweise die Domain
www,beispiels-weise,de
bereits registriert und in gewerblicher Benutztung ist, die Domain
www,beispielsweise,de
(Kommata sind Absicht!)
allerdings noch nicht registriert ist. Inwiefern kann man da eine
Anspruchsabmahnung, Namensabmahnung, oder sonstetwas bekommen bzw. wie sicher wird man, sofern denn der Besitzer der ersten Domain
ehrgeizig genug ist und klagt / anfragt, seine eigene Domain wieder los?
LG
Gonzo