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Eiffelturm bei Nacht

tourjap

Aktives Mitglied

AW: Eiffelturm bei Nacht

Gibt es für den Fernsehturm in Berlin auch eine solche Regelung? es gibt ja auch eine Lichtveranstaltung in Berlin einmal im Jahr wo unterschiedliche Gebäude illuminiert werden- gibts da Erfahrungen?- VSN
 

Fotografie

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Eiffelturm bei Nacht

Kann durchaus möglich sein, wenn die Lichtinstallation z.B. nicht dauerhaft angebracht ist. Hier greift dann die Panoramafreiheit nicht mehr. Im Zweifel vor der Veröffentlichung beim Betreiber des Turms nachfragen und ggf. einen Anwalt konsultieren. Als Beispiel wäre hier die Verhüllungsaktion (Reichstag) und das Klageverfahren vom Ehepaar Christo zu nennen.


Urteil BGH v. 24.1.2002, Az. I ZR 102/99 – Verhüllter Reichstag
 
Zuletzt bearbeitet:
O

OTeam

Guest

AW: Eiffelturm bei Nacht

Das ist ja mal krass.
Da muss man ja echt zweimal überlegen bevor man abdrückt, bzw. das gemachte
Werk veröffentlicht. Kennt einer eine Seite die solch "verbotene" Objekte sammelt?
 
E

el_duende

Guest

AW: Eiffelturm bei Nacht

So eine Seite kenne ich - nur ich lese sie nicht. Solange die Fotos auf meinem Rechner bleiben ist mir das alles wurscht. Muß doch nicht jedes Foto veröffentlichen.
 

jenni

Forum-Gottheit

AW: Eiffelturm bei Nacht

so geändert, das durch eine Namens/Rechtsinhaber-nennung das Nutzen solcher Bilder ermöglicht.

gut ich finde so etwas zwar sowieso schwachsinnig
ähnlich der Aktion von Christo/Reichstag aber egal

dennoch frage ich mich bzw. wie komme ich dazu ?
selbst wenn ich nicht vorhabe es kommerziell zu nutzen

unter mein eigenes geschossenes Bild nun ein fremdes Copyright zu setzen

zum anderen ich als deutscher doch nun keins meiner Bilder irgendwie Kennzeichen muss
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Eiffelturm bei Nacht

In Deutschland gibt es kein "Copyright" - auch wenn die FC es so handhabt diesen Verweis zu setzen um dort ein derartiges Bild zeigen zu können, ist es in Deutschland dennoch nicht erforderlich, den Verweis zu setzen. Das Vorgehen der FC kann lediglich als moralisches Entgegenkommen gesehen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

simonpicos

Mod | Forum

AW: Eiffelturm bei Nacht

So, ich hab hier mal aufgeräumt. Eure Diskussion hat am Ende nichts mehr mit dem Thema zu tun gehabt und ist unsachlich geworden.
Rechthabereien könnt ihr via PM austragen.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Eiffelturm bei Nacht



Das Welturheberechtsabkommen hat mit diesem Fall rein gar nichts zu tun.

Wenn eine Privatperson in Deutschland, ohne gewerblichen Hintergrund,ein selbst erstelltes Bild auf seiner Website veröffentlicht, welches z.B. im Sinne der Panoramfreiheit erstellt wurde (egal in welchem Erdteil oder auf welchem Planeten) kann schlicht und ergreifend kein Rechtsbruch vorliegen.

Grundsätzlich gilt zudem das Schutzlandprinzip.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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