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Erweiterte Lizenz bei Fotolia

Greenhorn79

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo @All,

ich spraye nebenher Bilder und bin bei Fotolia auf geniale Silhouetten gestoßen, die ich gerne als Grundlage für mein Spray-Bild verwenden würde. Allerdings bin ich mir nicht sicher was die Lizenz und das Urheberrecht betrifft, auch wenn ich bei Fotolia schon nachgefragt habe, werde ich aus der Antwort nicht ganz schlau.

Mein Gedanke war für das Bild mit der verwendeten Silhouette eine erweiterte Lizenz zu kaufen, und es dann als Grundlage fürs Sprayen zu verwenden. Problem ist, dass das Bild anschließend auch wieder verkauft werden soll oder auch auf einer Ausstellung zu finden sein wird. Die Antwort auf meine Frage, ob das die Lizenz hergibt war:

"vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen beschriebene Nutzung ist mit der Erweiterten Lizenz gestattet.
Bilder dürfen im Rahmen unserer Nutzungsbedingungen bearbeitet werden.
Beispielsweise: Text einfügen, Zuschneiden, freistellen, Farben ändern, Format anpassen, Collagen erstellen o.Ä.
Durch die Bearbeitung eines Werkes bleibt das Urheberrecht unberührt."

Allerdings bin ich mir unsicher, was der letzte Satz mir genau sagen soll.
Hat jemand damit mehr Erfahrung und weiß, wie es lizenzrechtlich genau aussieht, Bilder zu kaufen, dann zu bearbeiten, verändern und damit etwas neues zu schaffen und es dann wieder zu verkaufen?

Viele Grüße
Greenhorn
 

virra

lazy lizzard

Das mit dem Urheberrecht bedeutet, dass du auch durch die Bearbeitung des Bildes kein Urheberrecht daran erwerben kannst. Natürlich besitzt du an einem neu erstellten Gesamtwerk schon ein Urheberrecht, allerdings ohne dass die verwendeten Einzelteile deshalb ihr eigenes ggfs vorhandenes verlieren.
 

Rata

Es ist — wie immer — eine Auslegungssache, ob durch die Bearbeitung eines Bildes etwas „Eigenständiges“, etwas „Neues“ entstanden ist, das einen eigenen Urheberschutz überhaupt erst begründet.

Die (simple) Übertragung eines bereits existenten 'Werkes' durch Sprayen als Verfahrenstechnik auf einen (neuen) Träger würde ich zum Beispiel nur dann als (erlaubte) Neuschöpfung ansehen, wenn zum einen eine Berechtigung (Lizenz) vorliegt und zum anderen ein gänzlich anderer Eindruck entstanden ist. Das kann durch Erweiterungen geschehen, durch Änderungen, die aber immer einen schöpferischen (!) Charakter haben müssen. Im Zweifel werden sich die (damit Geld verdienenden) „Geister“ :p genau an diesem Punkt (zielorientiert) in die Wolle kriegen ;)


Es ist schon mal gut, @Greenhorn79, eine ausreichende Lizenzierung zu besorgen.
Sind o. g. Kriterien — Schöpfungshöhe etc. — erfüllt, erwirbst Du an Deinem Werk eigenen (!) urheberrechtlichen Schutz, kannst damit auch machen, was Du willst. Der Ideengeber behält — natürlich! — den Seinen, schon deshalb, weil das Urheberrecht und der Schutz daraus in unseren Landen unveräußerlich ist; in anderen Ländern kann und wird das anders geregelt. Der ursprüngliche Urheber lizenziert (über seinen Agenten: Fotolia) lediglich Nutzungsrechte, mehr kann er gar nicht.


Mit der Auskunft von Fotolia im Rücken — gut aufheben! — kannst Du Dich nach Erwerb der Lizenz ans Werk machen:

"vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen beschriebene Nutzung ist mit der Erweiterten Lizenz gestattet.
Bilder dürfen im Rahmen unserer Nutzungsbedingungen bearbeitet werden.
Beispielsweise: Text einfügen, Zuschneiden, freistellen, Farben ändern, Format anpassen, Collagen erstellen o.Ä.
Durch die Bearbeitung eines Werkes bleibt das Urheberrecht unberührt.
"


Mach aber Dein eigenes „Ding“ draus!
Sonst bliebst Du nur ein Plagiator ;) mit Berechtigung :cool: und ohne Urheberschaft :confused:


HTH!



Lieber Gruß
Rata
 
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