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Flyer nachstellen, erlaubt????

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Die sind aber nicht uneingeschränkt für den Dealer, der (und seine Dienstleister) müssen sich ans CI/CD halten. Der kann nicht den Stern nach unten rechts packen, wenn oben links vorgeschrieben ist.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

...die stellt allerdings die Daimler-Benz AG dem jeweiligen Auftraggeber (Dealer) zur Verfügung. Sie ist ja Rechteinhaberin.
 

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Auch wenn es OT wird: Jein. Früher gab es Kontaktvorlagen in die der lokale Händler sein Logo mit reingepappt hatte, bei BMW weiß ich dass es eine Online-PDF-Variante gab, bei Mercedes unterstelle ich einfach mal, dass es ähnliches gibt oder gab.

Es gibt Markenpartner, die im Bereich des eigenen(!) "Signet" nicht zwingend zur CI passen (müssen).
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Wie das die einzelnen Vertragspartner im Detail handhaben ist ohnehin unterschiedlich. Schlussendlich gilt zunächst das, was in den Verträgen fixiert wurde, danach die gesetzliche Regelung, die sich aus den Rechtsprechungen entwickelt hat und weiterhin entwickelt, falls Teile des Vertragswerkes (aus welchen Gründen auch immer) ungültig sind oder schlicht nicht fixiert und nicht nachgewiesen werden können.

Aber ich kann deine Ausführungen durchaus bestätigen, ich arbeite regelmäßig für 2 deutsche Automobilbauer.
 

Bianca40

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Soooo,
also, ich darf den Flyer nicht nachbauen aber die Firma schickt mir alle Daten. Also das komplette Layout mit Logo und ich kann so neue Texte einfügen wann ich will.

Einzige Voraussetzung war ich muss den Namen bzw. die Firma auf der Rückseite mit drauf machen :)
Wir haben uns aber nur so geeinigt, da die Firma Schulen immer gern unterstützt ;-)

Hab gerade noch mal eure Beiträge gelesen.
Also schriftlich brauche ich da gar nichts machen, da ich nicht bei Nacht- und Nebelaktion die Dateien geklaut sondern sie mir von der Firma selber zugeschickt wurden. Damit hat sich die Firma ja automatisch einverstanden erklärt, dass ich die Dateien nutzen darf ;-)

LG Bianca
 
Zuletzt bearbeitet:

rakader

Watmahatdahatma

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Achtung: Das ist keine Rechtsberatung!

Das ist mit Vorsicht zu genießen.
Nein

Generell ist es so, dass die Firma, die das Design entworfen hat, erst mal auch die Rechte darauf hat.
Ziemlicher Quatsch. Du wirfst Nutzungsrecht, Verwertungsrecht und Urheberrecht in eine Tonne.

Nun kann es sein, dass mit der Zahlung für die Flyer, auch vereinbart war, dass die Weiterverwertungsrechte an dem Design auf die Schule übergehen.
Anders wäre es unüblich. Designs haben in der Regel Werkcharakter (Werkvertrag), dies schließt die unbeschränkte Verwertung samt Überlassung aller Unterlagen ein (anders als z.B. bei Texten mit Honorarvertrag, wenn es nicht ein sogenannter Buy-Out-Vertrag ist). Entscheidend in der Rechtsprechung ist die Schöpfungshöhe. Bei Designs wird allgemein eher ein kunsthandwerklicher Charakter denn ein künstlerischer angenommen.

Einzige Voraussetzung war ich muss den Namen bzw. die Firma auf der Rückseite mit drauf machen :)
Wir haben uns aber nur so geeinigt, da die Firma Schulen immer gern unterstützt ;-)

Das ist bei Sponsoring üblich. Preisnachlässe gehören dazu. Mit ziemlicher Sicherheit hat die Firma sich auch das Recht gesichert, Euch dann in Testimonials zu zitieren/erwähnen.

Nutze die CI und gut ist, wenn es Dir aufgetragen wurde. Für Eure Schule als juristische Person ist der Rektor verantwortlich, solange du nicht grob fahrlässig handelst. (Was allein schon durch die Anfrage hier geschehen ist.) Argumentationslinie in dieser Reihenfolge, sagt Dir jemand, der Medienrecht täglich anwendet und dafür Juristerei wenn auch nicht als Volljurist machen musste.
 
Zuletzt bearbeitet:

virra

lazy lizzard

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

…Anders wäre es unüblich. Designs haben in der Regel Werkcharakter (Werkvertrag), dies schließt die unbeschränkte Verwertung samt Überlassung aller Unterlagen ein (anders als z.B. bei Texten mit Honorarvertrag, wenn es nicht ein sogenannter Buy-Out-Vertrag ist).…

Also üblich ist es, dass man dem Lizenznehmer NICHT die offenen Daten überlässt, sondern lediglich eine belichtungsfähige Datei. Will der Lizenznehmer eine Datei, die er problemlos verändern kann/darf, kostet das i.d.R. wesentlich mehr, als ein Entwurf mit "normaler" Datei zu Nutzung. Ist ja auch logisch, denn der Grafiker möchte an den Änderungen verdienen. Fallen diese Jobs weg, wird die Lizenz teurer.

Grundsätzlich ist die Frage der Nutzung frei vereinbar, deswegen kann man pauschal eh' nicht so viel dazu sagen. Steht z.B. im Lizenzvertrag, dass der Lizenznehmer jeden Montag auf einem Bein hüpfen muss, kann das durchaus Bestandteil der festen Vereinbarung sein.
 

rakader

Watmahatdahatma

AW: Flyer nachstellen, erlaubt????

Steht z.B. im Lizenzvertrag, dass der Lizenznehmer jeden Montag auf einem Bein hüpfen muss, kann das durchaus Bestandteil der festen Vereinbarung sein.
Das ist wider die guten Sitten - außer beim Zirkus ;)
Du hast sicher Recht bei Billigheimern - es kommt auf das Preissegment an. Meine bessere Hälfte ist Art Director in einer Werbeagentur – da wird selten nach offenen Daten verlangt, außer bei Logos.

Klauseln hüh oder hott - wen es interessiert, dem sei diese Seite ans Herz gelegt:
 
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