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Foto als Vorlage zum zeichnen

KimSab

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo,

ich habe da mal eine Frage und wusste jetzt nicht genau, wo ich diese Frage stellen soll. Deswegen stell ich sie hier rein.

Mache ich mich strafbar, wenn ich ein Foto außem Internet als Vorlage zum zeichnen nehme und dann das frei gezeichnete Bild verkaufe?
z.B. ich zeichne von dem einem Foto den
Löwen und von einem anderen Foto den Hintergrund sodass ein ganz neues Bild entsteht.

Vielen Dank
KimSab
 

Fotografie

psychomania

Sein eigener Chef

AW: Foto als Vorlage zum zeichnen

Nein, du machst dich nicht strafbar.
Du schaffst ein neues „Kunstwerk” und kopierst nicht das Foto.
Somit hast Du sogar das Urheberrecht auf deine Zeichnung...


GreeZ
Psychomania
 

Onkel1887

Hobbyfotograf

AW: Foto als Vorlage zum zeichnen

Nein, du machst dich nicht strafbar.
Du schaffst ein neues ?Kunstwerk? und kopierst nicht das Foto.
Somit hast Du sogar das Urheberrecht auf deine Zeichnung...


GreeZ
Psychomania

Das würde ich so nicht unterschreiben.

Entscheidend ist ob das Foto alleine durch das Urheberrecht geschützt ist. Oder ob auch das Objekt ( z.B. der Löwe ) was auf den Bild zu sehen ist geschützt ist. Den es kann auch die Bildidee geschützt sein.
 

Jarafi

Noch nicht viel geschrieben

AW: Foto als Vorlage zum zeichnen

Ich denke, jeder Löwe wird mal gähnen, als Beispiel.
Und das dein Bild zu 100% so aussieht wie das Foto, glaube ich nicht.
 

Loupcouloir

noch MENSCH

AW: Foto als Vorlage zum zeichnen

Hey,
wenn ich den Löwen (weil er ein Löwe ist, und nicht weil er als gestalterisches Element in einer Bildaussage verwendet wird) nachzeichne, mit Bleistift, Tusche oder sonst was, dann schaffe ich ein eigenes "Kunstwerk".
Und darauf habe ich das Urheberrecht. Denn es ist keine Kopie durch mechanische, optische oder reproduzierende Verfahren entstanden.
Sonst würde unsere Kanzlerin durch Klage gegen ihre Karrikaturen
steinreich.
Aber ich lasse mich gerne belehren, da ich nicht Jura studiert habe und keinen
Präzedenzfall zitieren kann. Es ist nur ätzend, womit man sich als
"Kreativer" heute rumschlagen muss.
VG
Loupcouloir
 

Onkel1887

Hobbyfotograf

AW: Foto als Vorlage zum zeichnen

Hey,
wenn ich den Löwen (weil er ein Löwe ist, und nicht weil er als gestalterisches Element in einer Bildaussage verwendet wird) nachzeichne, mit Bleistift, Tusche oder sonst was, dann schaffe ich ein eigenes "Kunstwerk".
Und darauf habe ich das Urheberrecht. Denn es ist keine Kopie durch mechanische, optische oder reproduzierende Verfahren entstanden.
Sonst würde unsere Kanzlerin durch Klage gegen ihre Karrikaturen
steinreich.
Aber ich lasse mich gerne belehren, da ich nicht Jura studiert habe und keinen
Präzedenzfall zitieren kann. Es ist nur ätzend, womit man sich als
"Kreativer" heute rumschlagen muss.
VG
Loupcouloir

Die Kanzlerin ist eine Person der Zeitgeschichte, da greift das Recht am eigenen Bild etwas anders als bei Otto Normal.

Entscheidend ist eigentlich ob der Löwe durch den Urheber in die Position gebracht wurde, oder war es eher Zufall / Glück.


Auch deinen Unmut kann ich verstehen. Nur bist du auf der andern Seite wohl auch froh das nicht jeder deine Bilder kopieren darf.
 

Loupcouloir

noch MENSCH

AW: Foto als Vorlage zum zeichnen

Hey
ich glaube, das läuft alles darauf hinaus, ob der Richter bei
einer eventuellen Klage kalten Kaffee, gute Laune, schlechten Sex
oder sonst eine Laus auf der Leber hatte.
VG
Loupcouloir
 

Myhar

Hat es drauf

AW: Foto als Vorlage zum zeichnen

Da glaubst du falsch, da es doch ziemlich eindeutig geregelt ist, was man darf und was nicht. Dass das für einen Laien nicht immer einfach und sofort nachzuvollziehen ist, ist leider auch so. Und nachdem ich auch kein Jura studiert habe, kann ich es leider auch nicht wirklich verständlich darlegen. :/
 

woffi

Universal-Dilettant

AW: Foto als Vorlage zum zeichnen

Das würde ich so nicht unterschreiben.

Entscheidend ist ob das Foto alleine durch das Urheberrecht geschützt ist. Oder ob auch das Objekt ( z.B. der Löwe ) was auf den Bild zu sehen ist geschützt ist. Den es kann auch die Bildidee geschützt sein.

Die Frage ist, ob das neue Werk als eigenständig angesehen werden kann. Wenn es wie eine Kopie wirkt (in dem Fall also fotorealistisch), ist es verboten. Wenn Du beispielsweise es als Strichzeichnung "nachmalst" wird es OK sein.
 

Loupcouloir

noch MENSCH

AW: Foto als Vorlage zum zeichnen

Die Frage ist, ob das neue Werk als eigenständig angesehen werden kann. Wenn es wie eine Kopie wirkt (in dem Fall also fotorealistisch), ist es verboten. Wenn Du beispielsweise es als Strichzeichnung "nachmalst" wird es OK sein.

so klar ist das alles meiner Meinng nach nicht.
nehmen wir mal als Beispiel den Forumsbeitrag "Eule als Pinselspitze".
Start: ich downloade mir ein geeignetes Foto aus dem Web.
Version 1:
ich stelle die Eule frei, fülle die Auswahl mit schwarz und mach daraus eine
Pinselspitze. Ergebnis: Silhouette der Eule als Pinselspitze.
Version 2.
ich drucke mir die Eule aus, lege Butterbrot-Papier darüber und male die
Eule mit Tusche nach. Dann wird das neue Medium eingescannt,
freigestellt und die Auswahl mit schwarz gefüllt und daraus eine Pinselspitze
gemacht. Ergebnis: Silhouette der Eule als Pinselspitze.

Beide Male ist auf unterschiedlichen Wegen etwas "Neues" entstanden,
nämlich eine Silhouette der Eule.
Frage:
sind beide Wege erlaubt ? Oder nur einer ?
Wenn nein warum nicht ?

VG
Loupcouloir
 

Onkel1887

Hobbyfotograf

AW: Foto als Vorlage zum zeichnen

so klar ist das alles meiner Meinng nach nicht.
nehmen wir mal als Beispiel den Forumsbeitrag "Eule als Pinselspitze".
Start: ich downloade mir ein geeignetes Foto aus dem Web.
Version 1:
ich stelle die Eule frei, fülle die Auswahl mit schwarz und mach daraus eine
Pinselspitze. Ergebnis: Silhouette der Eule als Pinselspitze.
Version 2.
ich drucke mir die Eule aus, lege Butterbrot-Papier darüber und male die
Eule mit Tusche nach. Dann wird das neue Medium eingescannt,
freigestellt und die Auswahl mit schwarz gefüllt und daraus eine Pinselspitze
gemacht. Ergebnis: Silhouette der Eule als Pinselspitze.

Beide Male ist auf unterschiedlichen Wegen etwas "Neues" entstanden,
nämlich eine Silhouette der Eule.
Frage:
sind beide Wege erlaubt ? Oder nur einer ?
Wenn nein warum nicht ?

VG
Loupcouloir

Die entscheidende Frage ist erstmal ob du die Erlaubnis hast das Bild der Eule zu kopieren bzw zu verviefälltigen? Also einfach gesagt: Darfst du das Bild aus dem Web auf deinen PC laden? Wenn Ja hast du vom Urheber die Erlaubnis daraus ein anderes Bild zu machen? Wenn Ja alles in Ordnung.


Du darfst alles mit einem Bild machen, was der Urheber dir erlaubt. Eine Genearalerlaubnis, nach dem Motto: Ich darf das Bild aus dem Netz runterladen, also darf ich es auch nutzen um ein anderes Bild zu schaffen gibt es nicht. Auch wenn User A die Erlaubnis bekommen hat, darf es User B noch lange nicht.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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