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Fotoauftrag von einem Unternehmen erhalten - und nun?

diveman

Noch nicht viel geschrieben

Tach zusammen,

zum Thema DSGVO:

Im Artikel 2 Absatz 2 ( https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/ )steht ja nun wann die DSGVO NICHT gilt.
Somit gilt sie in allen aneren Fällen.

Ich gehe mal davon aus (da ich die Umstände nicht kenne), dass keiner der Aufzählungspunkte hier zutrifft.

Da offensichtlich Punkt C (durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,) nicht zutrifft, gehe ich davon aus, das das erstellen der Aufnahmen (ob mit oder ohne Vergütung) unter die DSGVO fallen.
Somit sind alle "Auflagen" der DSGVO einzuhalten. Wie das bewerkstelligt wird, kann unterschiedlich ausfallen.
Wichtig ist: Der Fotograf erstellt die Aufnahmen und ist verantwortlich, alles zur einer DSGVO konformen Durchführung einzuhalten (natürlich kann er deligieren .. bleibt aber verantwortlich).

Wie nachher mit der Veröffentlichung umzugehen ist, regelt ja nach Einhaltung der DSGVO das KUG (Kunst Urheber Gesetz) und ist wie auch bisher zu beachten.

Meine Persönliche Meinung: Ohne genaues Wissen und Absicherung nicht in diese Situation bringen lassen..

Gruss
Frank
 

mm100

Benutzer

Eine Rechtsberatung kann niemals im Rahmen einer Forenanfrage erfolgen. Höchstens eigene Auslegungen oder Interpretationen von Gesetzestexten durch andere Mitglieder, die dann eben richtig oder komplett falsch sein können.

was es in Bezug zum Unternehmen und der DSGVO zu beachten gibt. Zum Beispiel: Darf ich die Menschen, weil ich im Auftrag arbeite, einfach so fotografieren - ohne Einwilligung?
Es gibt keinen "Bezug zum Unternehmen". Hast du dich in die DSVGO eingelesen?

Eigentlich ist bei Veröffentlichungen alles verboten, sobald das Gesicht einer abgelichteten Person erkannt oder mit Zeit und/oder Ort in Verbindung gebracht werden kann. Einzige Ausnahme: du hast die schriftliche Einwilligung der Personen oder es handelt sich um Personen des öffentlichen Interesses. Hochzeitfotografen sind z.B. viel schlechter dran als Sportfotografen. Diese müssten eigentlich von allen Personen die Einwilligung einholen, während bei der Sportfotografie viele Zuschauer als "Beiwerk" behandelt werden dürften. Besonders, da sie oft von hinten oder aus großer Ferne (nicht direkt erkennbar) abgelichtet werden.

Wie auch immer. Die DSVGO hat, anstatt eine klare Rechtssicherheit zu schaffen, für Fotografen eher eine Rechtsunsicherheit geschaffen und dabei die Rechte der Einzelnen und Privatpersonen deutlich verbessert.

Noch einmal: Klarheit kann dir kein Forum geben. Dafür gibt es Fachanwälte und (in letzter Instanz) Gerichte.
 
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