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Fotos ungefragt veröffentlicht

SistaX

hin und wieder mal da

ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen. Beim surfen auf Facebook stellte ich gerade fest, dass eine ehemalige und mittlerweile mehr als verhasste Freundin Bilder von sich zusammen mit meinem Sohn veröffentlicht hat. Ich habe keiner Veröffentlichung von Bildern mit meinem Sohn darauf zugestimmt.
Kann ich sie rechtlich belangen, und wenn ja wie?
Ich weiß, dass ihr hier keine Rechstberatung geben dürft, aber vielleicht hat jemand Erfahrung mit diesem Thema?
 

Frontfokus

Griesgram de luxe

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Forde sie doch einfach auf die Bilder rauszunehmen.
Das sollte der erste Schritt sein, ehe man sich Gedanken um weiteres macht.
Wenn sie der Forderung nicht nachkommt kann man immer noch weitere Schritte einleiten.
 

Minolta00

Nicht so wichtig

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Na erst mal darüber informieren das sie es zu unterlassen hat, am besten über deinen Rechtsanwalt.
Aber sieht mir mehr nach Kinderkram aus oder hättest du was dagegen wenn ihr noch befreundet wärt?
 

SistaX

hin und wieder mal da

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Na erst mal darüber informieren das sie es zu unterlassen hat, am besten über deinen Rechtsanwalt.
Aber sieht mir mehr nach Kinderkram aus oder hättest du was dagegen wenn ihr noch befreundet wärt?

Ganz einfach, sie hat mir den Mann ausgespannt (der Vater des besagten Kindes) und ist mit Sohn und Mann nach Disneyland gefahren. Daher auch die Fotos.

Deshalb möchte ich sie auch nicht nett drum bitten die Bilder zu entfernen.

Und PiPPo, mein Sohn ist erst 6.
 
Zuletzt bearbeitet:
P

petterson

Guest

Mahne sie doch ersteinmal ab. Wenn du sie kennst kann dies ja auch mündlich geschehen. Rechtlich vorzugehen ist ein langer weg und wird dir bestimmt auch keinen Spaß machen.
 

Minolta00

Nicht so wichtig

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Ganz einfach, sie hat mir den Mann ausgespannt (der Vater des besagten Kindes) und ist mit Sohn und Mann nach Disneyland gefahren. Daher auch die Fotos.

Deshalb möchte ich sie auch nicht nett drum bitten die Bilder zu entfernen.

Na und wenn der Vater die Zustimmung gegeben hat machst du mal nichts daran (es sein denn du hast das Sorgerecht allein)

So traurig wie es ist verhalt dich nicht kindisch auch wenn du verletzt wurdest. ;)
 

SistaX

hin und wieder mal da

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Er (mein Mann) hat die Zustimmung NICHT gegeben, weil er nach diesem "Ausflug" wieder zu mir zurück gekommen ist. Und, das Sorgerecht trage ich tatsächlich allein, da wir jahrelang getrennt waren.

Und mein sechsjähriger hat grunsätzlich KEIN Mitspracherecht, was die Veröffentlichung seiner Fotos anbelangt. Das hätte er fühestens mit 16, wenn er selbst entscheiden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

attntaeta23komma5

SilenceGrafikz

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Der erste Schritt sollte tatsächlich immer der sein, die Person erst einmal aufzufordern die Bilder zu löschen. Sollte dies darauf nicht geschehen, dann schalte einen Anwalt ein. Wenn du das Sorgerecht hast, kannst auch du allein entscheiden, da du ja der Vormund des Kindes bist, bis es alt genug ist.

Also fordere Sie doch erst einmal auf die Bilder zu löschen.
Danach kannst du immer noch rechtliche Schritte einleiten.
 
U

uschib2002

Guest

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Ich würde sie auch erst mal auffordern, die Bilder zu löschen. Wenn das nicht fruchtet, kannst ja mehr unternehmen. Aber im Normalfall reicht das,
lg Uschi
 

Minolta00

Nicht so wichtig

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Da die Aufnahmen nicht in Deutschland gemacht wurden, solltest du dann aber prüfen ob das Recht auch dort gilt.
 

studio24

Homo Nikoniensis

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Auch wenn du deinen Mann raus halten möchtest, aber: er ist doch vermutlich der Urheber (anzunehmen, dass er die Bilder gemacht hat). Demnach kann auch er verlangen, dass die Bilder gelöscht werden.

Um die Kirche mal im Dorf zu lassen: sie rechtlich zu belangen ist reichlich überzogen. Ich kann mir sogar vorstellen, dass ein entsprechendes Verfahren wegen Geringfügigkeit gar nicht erst ins Rollen kommt oder eingestellt wird. Der normale Weg ist zunächst einmal, die "beste Freundin" um Löschung zu bitten, wenn das nicht fruchtet eine Meldung an Facebook.
 

ennok

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Bitte Sie einfach die bilder zu löschen!wenn nicht würde ich mit einem anwalt reden!
 
F

folientechniker

Guest

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Hallo,

wenn Sie das Bild auch gemacht hat, könnte Sie die (reinen) Urheberrechte an dem Bild besitzen. Meines Wissens nach darf Sie jedoch keine Bilder deines Sohnes ohne Einwilligung seines Erziehungsberechtigten veröffentlichen, das Wohl deines Kindes hat da absoluten vorrang.

Jedoch mußt du Sie schriftlich zum sofortigen Entfernen der Bilder die dein Kind darstellen auffordern.
Danach kannst du über einen Rechtsanwalt eine Einstweilige Verfügung beantragen und Ihr die Anwaltkosten berechnen, eventuell auch Strafanzeige erstatten. Gehe doch mal zur Polizei und vertraue dich Ihnen an. Die werden dir mit Sicherheit die besten Ratschläge geben können.

Da ich auch nur mein Wissen weitergeben kann ist das natürlich nicht rechtverbindlich.

Aber ich habe bereits mal über solch einen ähnlichen Beichte gesehen und hat sich die Rechtslage so wie geschrieben dargestellt.

Wenn du Sie aufforderst dann mußt du unbedingt das Ganze mit Einschreiben und Rückschein machen da nur der Rückschein 100%ige Beweiskraft hat, das der Brief angekommen ist. Verpacke ihn unbedingt in das Kuvert mit mehreren Zeugen und verschließe Ihn auch unter Aufsicht, da sie sonst behaupten könnte der Brief hat keinen Text enthalten. Soetwas kommmt immer wieder vor und das Gegenteil ist schwer zu Beweisen.

Aber wie ich bereits erwähnte ist dies nur mein Wissenstand und weiteres kann die die Polizei geben.
 
F

fantaflascher

Guest

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Setzt dich hin schreibe dem Suport von Facebook und lass die Bilder rausnehmen.
 

Kalifab

Noch nicht viel geschrieben

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Du hast auf jeden Fall das Recht, ihr die Veröffentlichung der Bilder zu untersagen, das kannst du ihr (bzw. Facebook) auch schreiben.

Die ganzen Bedenken bisher (Ausland usw) sind unerheblich, weil es nicht um Urheberrecht sondern Persönlichkeitsrecht geht.

Sollte sie sich WIRKLICH weigern, ebenso wie Facebook, musst du dich bei einem Anwalt nur noch um folgende Frage kümmern:
Hat der Vater zu Zeiten seines Sorgerechts auf irgendeine Weise einen Vertrag mit der Dame abgeschlossen, in dem ihr das Recht auf Veröffentlichung gewährt wird und wenn ja, ist der Vertrag dann noch gültig bzw. kannst du im nachhinein noch unterlassung fordern? (Muss kein schriftlicher Vertrag sein...)

Wahrscheinlich ist deinem Mann das klar, aber er war damals ziemlich dumm da mitzugehen, unabhängig davon, ob Fotos gemacht wurden oder nicht...

Ansonsten muss ich mich anschließen: Schreib Facebook an, schreib sie an, gerne auch mit deiner Sicht auf die Rechtslage (Persönlichkeitsrecht des minderjährigen Kindes sowie dein Sorgerecht).

Wenns keine Reaktion gibt, mit Anwalt drohen, Anwalt einschalten, Einigung erzwingen.
 
AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Dir ist klar, dass Du hier keine erschöpfende rechtlich verbindliche Auskunft bekommen wirst. Nach dem Grundtenor der bisherigen Postings ist Deine Frage dann doch eher knifflig.
Wenn Du also nicht das persönliche Gespräch mit der Dame suchen solltest/willst, setz Dich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung. Schildere ihm den Fall und frag, was Dich seine Antwort kostet.
Grundsätlich könntest Du eine Unterlassungsverfügung erwirken, dies geht dann aber auch wieder nur über besagten Anwalt.
Da Du - wie Du bereits erwähnt hast - das alleinige Sorgerecht hast, darfst Du über den Verwendungszweck der Bilder - imho - bestimmen.

LG der fou
 

SistaX

hin und wieder mal da

AW: Fotos ungefragt veröffentlicht

Danke für eure zahlreichen Antworten.
Ich hab jetzt meinen Mann gebeten, sich um die Sache zu kümmern. Ist ja schließlich auch seine Schuld. Er hat seinen (sehr findigen) Anwalt angerufen, der nun die Sache in die Hand nimmt. Letztendlich wird dieser in erster Linie eine schriftliche Aufforderung verfassen, die Bilder zu entfernen.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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