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frage zu bildrechte des landeswappen baden-württemberg!

GIA

Noch nicht viel geschrieben

hallo liebe community, ich benötige das landeswappen von baden-württemberg für eine bewerbungsgestaltung einer freundin.

frage hierzu: ist das wappen geschützt, darf ich es verwenden? habe jetzt mal bei wikipedia gesucht und follgendes gefunden:

Datei:Grosses Landeswappen Baden-Wuerttemberg.png ? Wikipedia

ich kann da irgendwie nicht herauslesen ob das ding jetzt geschützt ist oder nicht?

kennt sich da jemand aus?

greetz und thx for help

gia

(soory, wenn ich meine frage in einem falschen bereich reingestellt habe)
 

knispel

Mediendesigner

AW: frage zu bildrechte des landeswappen baden-württemberg!

Die Grafik als solche ist nicht geschützt. Sie ist aber das offizielle Wappen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Da du nicht offiziell deren Interessen vertrittst, darfst du es auch nicht öffentlich verwenden. Verfälsche es doch eindeutig.

Sicherlich interessant zu diskutieren!
 

GIA

Noch nicht viel geschrieben

AW: frage zu bildrechte des landeswappen baden-württemberg!

hmmm, wie soll ich das jetzt verstehen? vertritt eine bewerberin mit ihrer bewerbung nicht das interesse dieser körperschaft? (steh grad irgendwie aufm schlauch leute)

verfälschen kann ichs nicht schliesslich soll die bewerbung ja ans oberlandesgericht!! deswegen ja die frage dazu, nicht das wir hier auch noch eine straftat vorbereiten und selbst vor gericht sitzen müssen?!
 

GIA

Noch nicht viel geschrieben

AW: frage zu bildrechte des landeswappen baden-württemberg!

aber wenn diese körperschaft des öffentlichen rechts, ausbildungsstellen in ihrer seite ausschreibt, dann hat sie ja interesse daran bewerber auszubilden und da auch ein bewerber interesse daran hat sich von dieser körperschaft ausbilden zu lassen, vertritt der bewerber ja das interesse dieser körperschaft?!

(meine theorie, stimmt die aber auch?)

lassen kann man immer alles! aber mir gehts ja nicht um soll ich oder soll ich nicht, sondern um darf ich oder darf ich nicht (rechtlich gesehen)?
 

knispel

Mediendesigner

AW: frage zu bildrechte des landeswappen baden-württemberg!

Rechtlich gesehen ist das Wappen ein Hoheitszeichen. Du hast einfach nicht das Recht, dieses Zeichen zu verwenden.

Habe mich mit diesem Thema auch bezüglich Verwendung von Gemeindewappen auf Webseiten von Vereinen auseinandersetzen müssen. Genau das Gleiche: kein Recht, es sei denn, man besorgt sich (am besten schriftlich) die Erlaubnis. Aber da dürftest du wohl bei dem Landeswappen Pech haben.

Trotzdem viel Glück!
 

feelx75

Hotpixel

AW: frage zu bildrechte des landeswappen baden-württemberg!

Ich bin in solchen Dingen liberal... :)
ich würde das Wappen verwenden, wenn es der Bewerbung dient... Und liberal heisst, dass du nichts Schlimmeres machst, als einen Wagen widerrechtlich auf einer privaten, aber geschützen Ausfahrt zu parken.

Nur würde ich mich mich als Empfänger allenfalls fragen, wer sich mit einem Landeswappen schmückt, obwohl er VIELLEICHT eine Ordnungswidrigkeit begeht... Anders ausgedrückt: "Bewerber schmückt sich mit fremden Federn? ... Weshalb?"

Aber zum Rechtlichen.... Im Prinzip begeht man eine Ordnungswidrigkeit:

"Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt


  1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
  2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.

(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
"

(§ 124 OWiG)

Also wenn die Kollegin ein Wappen neben einer staatlichen Schule, wie Grundschule ABC in XYZ, Baden-Württemberg ... Gymasium DEF in UVW, Bayern" usw. verwenden will, und das z.B. dazu dient, das Ganze "optisch zu hübschen", glaub ich kaum, dass ne "Verfolgung" droht.

Bei Vereinen, Webauftritten usw., würde ich das natürlich auch nicht ohne Einverständnis oder so machen...
 

studio24

Homo Nikoniensis

AW: frage zu bildrechte des landeswappen baden-württemberg!

aber wenn diese körperschaft des öffentlichen rechts, ausbildungsstellen in ihrer seite ausschreibt, dann hat sie ja interesse daran bewerber auszubilden und da auch ein bewerber interesse daran hat sich von dieser körperschaft ausbilden zu lassen, vertritt der bewerber ja das interesse dieser körperschaft?!
Die Nasa bildet Astronauten aus. Ich würde gerne mal zum Mond fliegen. Vertrete ich jetzt die Nasa?

Es bringt ja nix, wenn du krause Theorien entwickelst. Für eine verbindliche Antwort solltest du einen Anwalt fragen.

Aber mal zum Stil: selbst wenn es keine OW wäre, fände ich es immer noch schlechten Stil, so etwas in einer seriösen Bewerbung zu machen. Ich habe noch nie eine Bewerbung gesehen, in der der Bewerber das Logo des angeschriebenen Unternehmens verwendet hat.
 

sandstrand

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AW: frage zu bildrechte des landeswappen baden-württemberg!

hallo bin spät drann aber trotzdem was zu sagen,
wappen inder bewerbung finde ich auch nicht gut ich schreibe viele bewerbungen für kunden da benutzt man andere elemente zum gestalten.

das thema selbst find ich gut ich habe mich auch schon mal gefragt ob ich den adler auf mein pulli machen darf und den dann verkauf! wer kann ähnliches berichten aus erfahrungen?
 

demombi

Nicht mehr ganz neu hier

AW: frage zu bildrechte des landeswappen baden-württemberg!

Ich schließe mich den Vorgängern an. Wenn ich grafische Elemente der Stelle, wo ich mich bewerben will, in meiner Bewerbung einbaue, ist das doch nichts anderes als Brei ums Maul schmieren.
Lieber im Text detailliert schildern, warum man sich ausgerechnet dort bewirbt, und Fakten nennen, die das Unternehmen kennzeichnen. Dann sieht der Personalchef dort, dass ich mich kundig gemacht habe über meinen künftigen Arbeitsplatz.
 
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