Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Frage zum Urheberrecht

He-Man

Noch nicht viel geschrieben

Wenn ich Bilder von einer Bildagentur (Fotolia, Shutterstock, 123rf, etc.) erwerbe, verändere und zu einem neuen Bild zusammenführe, bei wem liegt dann das Urheberrecht für dieses neue Bild? Gibt es konkrete Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit es sich um ein neues Werk handelt?

Gruß,
He-Man
 

Bildbearbeitung

E

essdreipro

Guest

wenn Du ein Werk bei einer bekannten Foto-Stock-Galerie
erwirbst, erwirbst Du auch sicherlich die Nutzungsrechte,
nicht die Urheberrechte...

eine Benennung der/des Urheber/s bei einer Modifikation
deinerseits hat aber - meines Wissens - noch nie geschadet ;) ....
 

cythux

Aktives Mitglied

Der Urheber des Stockmaterials liegt weiterhin bei dem Stockanbieter bzw. Ersteller.
meist steht ja auch wie bei Fotolia zb. bevor man es herunterlädt auch wozu man es verwenden kann. Darüber gab es sogar mal eine Diskussion bei Deviantart.

Wenn du sicher gehen willst, und könntest du den Urheber bei dem aufjedenall nennen notfalls sogar ihn Kontaktieren via Email. Eventuell hat der Urheber ja interesse an deinem Werk oder will sehen was Du aus seinem Material erstellt hast.
 
Wenn ich Bilder von einer Bildagentur (Fotolia, Shutterstock, 123rf, etc.) erwerbe, verändere und zu einem neuen Bild zusammenführe, bei wem liegt dann das Urheberrecht für dieses neue Bild? Gibt es konkrete Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit es sich um ein neues Werk handelt?

Gruß,
He-Man

Wen du ein Bild käuflich erwerbst (wie ich extra fett makiert habe) kommt es darauf an was ausgemacht war.
Ohne solche Informationen kann dir hier eigentlich niemand helfen.
Da ein Erwerb ja einer gegenseitigen Willenserklärung zu Grunde legt und in irgendeiner Form auch einen Kaufvertrag, dort müßte in irgendeiner Form stehen was du für Rechte an den Bild erworben hast.
Ich selbst verkaufe z.B. bestimmte Stocks nicht sondern gewähre gegen ein Entgelt lediglich Nutzungsrechte, heißt ich besitze das voll Recht an den Bild und kann selbstständig bestimmen ob ich einer kommerzielen weiternutzung zustimme oder eben nicht.
 

Rata

Wenn ich Bilder von einer Bildagentur (Fotolia, Shutterstock, 123rf, etc.) erwerbe, verändere und zu einem neuen Bild zusammenführe, bei wem liegt dann das Urheberrecht für dieses neue Bild?



Moin @He-Man

Das ist doch so einfach. Und so schwierig ist das weitestgehend gut durchdachte deutsche Rechtssystem nun wirklich nicht ;)
Einlassungsängste muß man auch nicht haben...


Grundsatz I
Das Urheberrecht eines „Werkes“ liegt immer und ausschließlich bei dem- oder derjenigen natürlichen (!) Person, die das „Werk“ geschaffen hat.

Grundsatz II
Ein Verwender solcher „Werke“ erwirbt – mit oder ohne verbundene Kosten – lediglich ein Nutzungsrecht.
Diese Nutzungsrechte sind an Bedingungen geknüpft.
Diese Bedingungen müssen strikt (!) eingehalten werden.
Werden sie nicht eingehalten, begeht derjenige, der sie nicht einhält, einen Urheberrechtsverstoß.

Grundsatz III
a) Das Urheberrecht ist im deutschen Rechtsraum nicht übertragbar. Basta. Der Autor bleibt immer der Autor und als solcher Inhaber des Urheberrechts. Alle Rechte gehen nach dem Tode auf die Erben über.
b) Im angelsächsischen Rechtsraum ist das vergleichbare Copyright {Kopierrecht} durchaus übertragbar, es kann also gehandelt werden, der Autor kann es verkaufen.
Inhaber dieser Rechte können somit auch Körperschaften sein, also z. B. eine Gesellschaft auf Aktien.

Das „Copyright“ ist ergo eine Art von „Vehikel“ :D


Aus diesen drei einfach formulierten Grundsätzen ergibt sich: das Urheberrecht am neuen „Werk“ liegt bei Dir.


Zum besseren Verständnis – und als Mittel gegen die allgemeine Verblödung der Menschheit :D – hämmerst Du Dir am besten in den Schädel:

»„Werke“ kauft man niemals, man erwirbt nur und ausschließlich Nutzungsrechte, nie Eigentumsrechte«
.

Gültig natürlich nur in unserem Rechtsraum...


Gibt es konkrete Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit es sich um ein neues Werk handelt?

Jain :p
Um ein neues „Werk“ wird es sich erst handeln, wenn eine ausreichende „Schöpfungshöhe“ erreicht ist. Dafür gibt es keine konkreten Kriterien, es liegt immer im Auge des Betrachters ;)


Fazit in Deinem Fall
Beachte buchstabengetreu die Bedingungen, unter denen Du das jeweilige Bild nutzen darfst! Nutzungsbedingungen können sehr, sehr unterschiedlich gestaltet sein.
Mich beschleicht oft der Eindruck, dahinter steht Absicht, denn jeder Verstoß gegen diese im Einzelfall geltenden Nutzungsbedingungen kann Schadenersatzforderungen begründen.


Übrigens: Auch wenn man Software „kauft“, erwirbt man nur die Nutzungsrechte an dieser Version der Software :)

Jetzt klar? :cool:



Lieber Gruß
Rata
 

Likliksnek

Illustratorin

Hi He-Man,

Es gibt Nutzungsrechte, das ist das, was du eingeräumt bekommst, wenn du ein Bild auf eine bestimmte Weise nutzen möchtest, so, wie es ist. Der Umfang und die Nutzungsarten werden dann wie schon gesagt vertraglich individuell festgehalten. Wenn du z.B. ein Stockbild für eine private Geburtstagskarte einsetzen willst, wird das sehr viel billiger, als wenn du damit die Flasche einer Sonnenmilch bedrucken möchtest.
Soweit so klar.

Aber Vorsicht!!!
Hier geht es um Bearbeitungen!
Das ist nochmal etwas ganz anderes!
Es gibt sicherlich Stockanbieter, die die Bearbeitung von ihren Bildern erlauben. Die Anbieter haben sich dieses Recht zur Bearbeitung bei den Urhebern der Bildern gesichert.
Das Bearbeitungsrecht ist eines der teuerten Rechte, welches man als Urheber verkaufen kann!

Gehe bitte nicht davon aus, dass du automatisch ein Bild bearbeiten darfst, nur weil du die Nutzung desselben für zweieurofuffzig irgendwo gekauft hast.

Wenn du die Bearbeitungsrechte tatsächlich hast, muss schon ein sehr deutlicher Unterschied zu dem Originalwerk sichtbar sein, damit die Schöpfungshöhe für eine neue Urheberschaft gewähleistet ist. Umgefärbte Bildteile oder auch nur einen Ausschnitt in ein anderes Bild kopieren reichen da im Allgemeinen nicht aus.

Also bitte, wie meine Vorredner schon sagten, genau die von dir bezahlten Bedingungen durchlesen und ggf. beim Anbieter nachfragen.

Viele Grüße
Liklik
 

He-Man

Noch nicht viel geschrieben

Ich danke euch an dieser Stelle schonmal für eure Antworten, besondres Rata und Liklik. Ihr wart anscheinend die einzigen, die meine Frage verstanden haben ;)

Nochmal zum allgemeinen Verständnis: Dass das Urheberrecht nicht auf mich übergeht, wenn ich eine Datei (bzw. das Nutzungsrecht daran) erwerbe, hatte ich als gegeben vorausgesetzt. Gefragt hatte ich nach dem Werk, dass ich durch Veränderung daraus erzeuge.

Leider ist meine Frage damit noch nicht beantwortet.

In der Vereinbarung mit dem Anbieter heist es:

2. Bewilligungen
123RF bewilligt Ihnen eine nicht-exklusive, nicht übertragbare (einschließlich ohne Einschränkung zuordnen, verkaufen, geben, unter-lizenzieren, laden, beimessen oder anderweitig übertragen) weltweite, lizenzfreie und unbefristete Lizenz den Inhalt, entsprechend den Bedingungen dieser Vereinbarung zu nutzen, reproduzieren, ändern, veröffentlichen, auszustellen, verwalten und verteilen (nur in Form eines lizenzierten Werkes) . Der Titel des Urhebers und alle anderen Rechte am Inhalt verbleiben bei 123rf und dem Anbieter.

Ich darf die Bilder also offenbar ändern.

Ich darf jedoch keine Werke für den Weiterverkauf herstellen, es sei denn, ich erwebe eine erweiterte Lizenz, die natürlich wesentlich teurer ist. Die vollständige Lizenzvereinbarung (zu lang, um sie hier rein zu kopieren), ist hier zu finden: http://de.123rf.com/license.php?type=standard

Aber was heist das nun in Bezug auf meine Frage? Wenn ich die Bilder verändern darf, wäre ich doch Urheber des neu entstandenen Werkes. Für Werke an denen ich das Urheberrecht habe, kann mir 123rf aber doch gar nicht vorschreiben, was ich damit darf? Oder doch?

Das widerspricht sich doch. Oder denke ich zu kompliziert?


Der Grund, wofür ich das wissen möchte, ist folgender:

Ich betreibe eine Website. Die Bilder sind nicht für Produkte vorgesehen, die ich weiterverkaufen möchte, sondern dienen lediglich der Illustration. Ich gebe auch immer schön brav an, wer der Urheber des jeweiligen Bildes ist.

Manchmal begnüge ich mich nicht damit, Bilder einfach zu übernehmen, sondern ändere diese ab und führe sie neu zusammen, damit sie zu dem passen, was sie ausdrücken sollen. Bisher habe ich ledglich verhältnismäßig kleine Änderungen vorgenommen. Ich kann mir aber auch vorstellen, in Zukunft stärker veränderte Sachen zu erstellen. so weit so gut.

Im grunde genommen möchte ich blos wissen, ob ich folgendes damit darf:

1. Ein Wasserzeichen meiner Website auf den Bildern unterbringen. (Damit das Bild "Werbung" für mich macht, wenn es "geklaut" wird)
2. Stark veränderte Werke bei der VG Bild-Kunst geltend machen.

Zu 2.)
Die VG Bild-Kunst ist eine Art GEMA für Bilder. Sicher ist sie vielen von euch ein Begriff. Die Verwertung über die VG Bild-Kunst würde mir ein paar Euro bescheren, ohne, dass ich die Bilder (oder damit erstellte Produkte) weiterverkaufen müsste. Um ein Bild dort anmelden zu dürfen, muss ich aber die Urheberrechte an diesem Bild besitzen. Mit den Bestimmungen der VG Bild-Kunst habe ich mich bereits vertraut gemacht. Jetzt muss ich nur noch wissen, an welchen Bildern ich das Urheberrecht habe^^

Ich freue mich auf eure weiteren Antworten :)
 

Likliksnek

Illustratorin

Hallo He-Man,

bei dem Wasserzeichen sehe ich keine Probleme, das würde m.M. nach unter "ändern" fallen.
Mit der VG BildKunst wird das schon kniffliger. Da müßte im Prinzip jedes Bild auf das Vorhandensein der Schöpfungshöhe geprüft werden. Das können wir hier im Forum natürlich nicht leisten.
Außerdem mußt du eigentlich bei der VG BildKunst nachweisen, dass du auch tatsächlich Geld mit deiner Urheberschaft verdienst (zumindest war das mal so, oder haben die das geändert?) damit nicht jede Oma die Fotos von ihrem Enkel dort angeben kann.
Aber wenn du deine neuen Schöpfungen nicht verkaufen kannst, wird das schwierig, es sein denn du bist generell sowieso als Urheber dort gemeldet und verdienst dein Geld auch sonst damit.
Die Mindest-Ausschüttung der VG BildKunst beträgt 50,-, ob sich da z.B. eventuelle Anwaltskosten zur Feststellung der Schöpfungshöhe lohnen, mußt du selbst entscheiden.

Pauschal wird man deine Frage leider nicht beantworten können.

Viele Grüße
Liklik
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
Antworten auf deine Fragen:
Neues Thema erstellen

Willkommen auf PSD-Tutorials.de

In unseren Foren vernetzt du dich mit anderen Personen, um dich rund um die Themen Fotografie, Grafik, Gestaltung, Bildbearbeitung und 3D auszutauschen. Außerdem schalten wir für dich regelmäßig kostenlose Inhalte frei. Liebe Grüße senden dir die PSD-Gründer Stefan und Matthias Petri aus Waren an der Müritz. Hier erfährst du mehr über uns.

Stefan und Matthias Petri von PSD-Tutorials.de

Nächster neuer Gratisinhalt

03
Stunden
:
:
25
Minuten
:
:
19
Sekunden

Neueste Themen & Antworten

Flatrate für Tutorials, Assets, Vorlagen

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
118.633
Beiträge
1.538.446
Mitglieder
67.555
Neuestes Mitglied
scheflo
Oben