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Frage zur FSK

S

spider2

Guest

Hallo

Ich hätte da eine Frage bezüglich der FSK - Freigaben.

Darf man die FSK Logos auf einer selbst erstellten DVD (auch für gewerbliche Nutzung), die Druckvorlagen für die Logos gibt es auch auf der offizielen Seite zum Download, selbst vergeben erden oder darf dies nur die FSK.

Vielleicht könnt ihr mir helfen. :)
 

karsten1077

Bin wieder da

AW: Frage zur FSK

hmm intressante frage, eigentlich heißt es ja freiwillige selbstkontrolle, in dem fall würdest du das ja tun. aber ich hab keine ahnung und denke eher das es deren job ist

gruß karsten
 

Dennis

aka denyo111

AW: Frage zur FSK

Die Frage sollte man sich doch eigentlich selbst beantworten können....

Ich darf meinem Auto auch nicht selbst die TÜV-Plakette zuweisen

eigentlich heißt es ja freiwillige selbstkontrolle

Ja, weil man nicht verpflichtet ist, einen Film oder ein Spiel prüfen zu lassen, sondern diese Kontrolle freiwillig ist
 

karsten1077

Bin wieder da

AW: Frage zur FSK

Die Frage sollte man sich doch eigentlich selbst beantworten können....

Ich darf meinem Auto auch nicht selbst die TÜV-Plakette zuweisen



Ja, weil man nicht verpflichtet ist, einen Film oder ein Spiel prüfen zu lassen, sondern diese Kontrolle freiwillig ist
heißt das das ich nicht selber kleben darf, wenn mein guter kollege zufällig ein paar plaketten zu hause hat und mir kostengünstig überlässt? ;-) lol
gut das ich das problem hier in mexico nicht hab. hier zahlt man nur steuern, wie die karre aussieht intressiert keinen
 

Josef17

finde mich langsam zurecht

AW: Frage zur FSK

Du kannst ja auch einfach drauf schreiben " Ab 18 " oder jedwediges Alter was Du anzugeben beabsichtigst, dann hast Du keinem auf die Füße getreten und bist aus dem Schneider.
 
S

spider2

Guest

AW: Frage zur FSK

Ja, das stimmt schon.

Ich war mir nur nicht sicher, da z.B. im Infoblatt "Anbieterkennzeichnung von Informations- und Lernprogrammen", steht:
[FONT=Arial,Bold]
"Die Verantwortung für diese Kennzeichnung liegt bei den Anbietern."

( Infoblatt gibt es hier als PDF: )

Ich nehme mal an, die meinen die Anbieter der DVD. Wenn also die FSK solch eine DVD prüfen würde und das dementsprechende Logo vergibt, würde die Verantwortung doch bei der FSK liegen.

Deswegen war ich mir nicht ganz sicher, wie das mit der Vergabe der Logos abläuft.
[/FONT]
 

Dennis

aka denyo111

AW: Frage zur FSK

Die Gestaltung der DVD- und Spieleverpackung obliegt generell dem Hersteller, somit auch die Anbringung der FSK-Kennzeichnung.

Heißt aber nicht, dass du dir die Prüfung selbst abnehmen darfst.



"Die Verantwortung für diese Kennzeichnung liegt bei den Anbietern."

Sonderfall.
Überprüfung auf Lehrprogramm erfolgt nicht durch die FSK. Hier vergibst du dir das "Prüfzeichen" in der Tat selbst.
Oben zitierter Satz weist aber bereits drauf hin, dass du hier in der Verantwortung bist.

Meint: verpasst du dir das "Lehrprogramm-Zeichen", auch wenn dein Programm keines ist, kannst du zur Verantwortung gezogen werden
 
S

spider2

Guest

AW: Frage zur FSK

Danke für die ganzen Antworten.

Da ich dabei bin eine Reportage über eine Staatliche Einrichtung zu produzieren, denke ich schon, das dies unter "Informations- und Lernprogrammen" fällt.
 

Dennis

aka denyo111

AW: Frage zur FSK

Da ich dabei bin eine Reportage über eine Staatliche Einrichtung zu produzieren, denke ich schon, das dies unter "Informations- und Lernprogrammen" fällt.

Was du denkst, interessiert dabei leider keinen.

Es ist ganz genau definiert, was ein Informations- und Lernprogramm ist.
 

mtl

Suppenkasper

AW: Frage zur FSK

Oder du machst es auf die komplizierte, unangenehme und schwierige art und frägst die leute direkt wo du das logo runtergeladen hast.

Aber nur wenn du ganz Taff drauf bist.
 

Babamungipa

grumpy

AW: Frage zur FSK

.....weil man nicht verpflichtet ist, einen Film oder ein Spiel prüfen zu lassen, sondern diese Kontrolle freiwillig ist
Das stimt, aber "freiwillig" ist hier recht relativ: Seit dem 01.04.2010 dürfen Bildträger mit Filmen oder Spielen nur noch
mit einer dem § 12 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) entsprechenden Kennzeichnung der freigegebenen Alterstufe vermarktet werden.....
Du kannst ja auch einfach drauf schreiben " Ab 18 " oder jedwediges Alter was Du anzugeben beabsichtigst, dann hast Du keinem auf die Füße getreten und bist aus dem Schneider.
Wie oben schon von denyo geschrieben - das kannst Du natürlich nicht.
Du steigst damit zumindest der FSK auf die Füße.....


@TO: Wenn Du ein reines Informations- und Lernprogramm vermarkten willst, brauchst Du dazu auch das Logo nicht, das man bei der FSK runterladen kann,
weil Du Dich auf eine Ausnahme berufst und eben keine Prüfung durch die FSK stattfinden muß, bzw. stattgefunden hat.

Wie die Aufschrift, zu deren Anbringung Du verpflichtet bist, in dem Fall auszusehen hat, ergibt sich m.E. einzig aus dem von Dir verlinken Dokument (Textinhalt, Größe, Farbe, Anbringungsort).

Edit @ mtl: Die FSK benennt auf dem Infoblatt extra eine Ansprechpartnerin. Ich denke, man muß nur mäßig tough sein, um die mal anzurufen.... :)
 
Zuletzt bearbeitet:

wex_stallion

Motzerator

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Frage zur FSK

Du kannst ja auch einfach drauf schreiben " Ab 18 " oder jedwediges Alter was Du anzugeben beabsichtigst, dann hast Du keinem auf die Füße getreten und bist aus dem Schneider.
Wie oben schon von denyo geschrieben - das kannst Du natürlich nicht.
Du steigst damit zumindest der FSK auf die Füße.....

(Den Lehrprogrammkram mal rausgenommen)
Nein, tut er nicht. Wenn ein Film keine FSK-Einstufung hat, ist er automatisch »ab 18«, vollkommen egal welchen Inhalt er hat. Entsprechend darf man das auch vermerken, nur eben nicht mit den echten FSK-Logos.

Sowas wird dir niemand verbieten:

 
Zuletzt bearbeitet:
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