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Frage zur Mietwohnung

S

stempel011

Guest

Guten Morgen,

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Sorry wenn ich jetzt etwas weit aushole, aber ich weiss sonst nicht wie ich es beschreiben soll.
Folgende Situation: Dachgeschossmietwohnung > Wohnzimmer mit ca. 12 qm großer Fensterfront Richtung Süden. Wohnzimmerdecke reicht bis in den Giebel, Rolladen hängen von außen im 45 Grad Winkel am Giebel. In den acht Jahren die diese Wohnung nun bewohne, wurden die Rolladen mehrfach repariert. Nun hat mein Vermieter die Schnauze voll und will die Rolladen entfernen lassen. In einigen Gesprächen die ich vorher im Laufe der Zeit mit ihm oder seiner Frau führte bekam ich zu hören, daß sie eigentlich keine Rolladen haben wollten ( Wohnung wurde 2003 renoviert). Dank der Tochter die diese Wohnung als erstes bezog, ist da eine Rollade drin. Jedoch befürchte ich, wenn er diese jetzt entfernen läßt, er keine neue einbaut.

Nun meine Frage: Da das Wohnzimmer mit der großen Fensterfront ziemlich genau Richtung Süden ausgerichtet ist und somit reichlich Sonne einfällt was einen Temperaturanstieg zur Folge hat, habe ich ein Anrecht darauf einen gleichwertigen Ersatz zu verlangen? Falls ja, und der Vermieter sich weigert, darf ich die Miete kürzen?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!!
Danke!!

Beste Grüße
stempel011
 

drphoto

Aktives Mitglied

AW: Frage zur Mietwohnung

Setz dich am besten mit dem Mieterverein in Verbindung. Dort bekommst du kompetente Beratung und Hilfe.

Axel
 

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Frage zur Mietwohnung

Ich fürchte dass der Thread recht bald im Trash landet wegen der unerlaubten Rechtsberatung... :(

(Nein, ich habe nicht gepetzt)
 

sunny_76m

Hat es drauf

AW: Frage zur Mietwohnung

Nun, eine verbindliche Rechtsauskunft wirst (und kannst) du hier nicht bekommen - daher auch hier der Rat, dich an einen Fachmann zu wenden - anwaltliche Beratung kostet hier im ersten Step nur minimal, oder der Mieterbund wurde ja auch schon angesprochen...
 
D

DJ Fotoart

Guest

AW: Frage zur Mietwohnung

habe ich ein Anrecht darauf einen gleichwertigen Ersatz
Kurz und knapp: Ja, hast du.

Ich empfehle dir einen Besuch beim Mieterschutzbund. Eine Beratung kostet zwar ein paar Euro (~20) aber dann hast du eine rechtssichere Auskunft mit allem was du sonst noch zum Thema wissen musst.

Mfg
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Frage zur Mietwohnung

Hallo,
anscheinend liegt es doch an der Qualität der Rollläden. Wie Du aus dem Link von Jenny ersehen kannst, sind die Chancen gut, dass Du da etwas durchdrücken kannst.
Aber ich warne Dich vor folgendem:
Du legst Dich mit Deinem Vermieter an. Der wird in Zukunft jede Möglichkeit einer Mieterhöhung nutzen. Er wird sogar u.U. die Rolläden austauschen, um anschließend bei Dir für die Erhöhung des Komforts der Wohnung eine kräftige Mieterhöhung Dir gegenüber durchzusetzen. Auch Vermieter haben Möglichkeiten.
Ich will damit sagen, dass Du wirklich zuerst mit das Gespräch suchen solltest. Danach kannst Du immer noch Deine Rechte durchsetzen.

Grüße
 
M

maxisan

Guest

AW: Frage zur Mietwohnung

Es gibt eine Folie, die du entweder von Innen oder von Außen auf die Scheibe aufkleben kannst, welche die Sonne abhält. Damit haben wir unsere Wohnung kühl bekommen im Sommer. Funktioniert echt prima! Wie die Folie heißt, weiß ich leider nicht mehr.
 

mek68

epibriere gerne

AW: Frage zur Mietwohnung

Wenn Rolläden in der Wohnung beim Einzug vorhanden waren, dann kann der Vermieter die Miete nicht erhöhen wenn er neue anbringen lässt. Mieterhöhung geht nur, wenn der Wohnwert auch steigt, und das tut er nicht. Hier handelt es sich lediglich um Instandhaltung - das ist nicht umlegbar auf die Miete
Aber wie alle meine Vorredner schon richtig gesagt haben:
Gespräch mit dem Vermieter suchen und falls man sich nicht einigen kann (Vermieter sind auch nur Menschen und wollen wenig Stress mit den Mietern haben) dann mal professionell abchecken lassen (könnte ja z.B. sein, das hierzu etwas im Mietvertrag steht?!)

LG
Matthias
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Frage zur Mietwohnung

Wenn beim Bezug der Wohnung bauseits ein Rolladen vorhanden war, so ist das Teil der Mietsache und des Vertrages. Vorausgsetzt, nichts anderes wurde vereinbart.
Wenn Teile der Mietsache unbrauchbar sind - in meinem Fall war es eine Dusche - kann eine Mietminderung geltend werden. Die darf jedoch nicht einseitig durch Kürzung der Miete durchgeführt werden sondern muß schriftlich angekündigt werden. Zur Höhe der Mietminderung gibt es Listen (xx% von der Kaltmiete).
Die Minderung tritt erst ab dem Tage der schriftl. Zustellung ein!
Dem Vermieter muss eine angemessene Frist eingeräumt werden um tätig zu werden. Ist diese Frist abgelaufen, kann der Mieter selbst einen Fachbetrieb seiner Wahl beauftragen. Die Kosten können dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.

Wenn ein mündl. Gespräch ergebnislos bleibt empfehle ich unbedingt Mieterverein o. andere Rechtsberatung um als Laie "wasserdicht" und rechtlich unangreifbar vorzugehen.

Mit besten Grüssen
 
S

stempel011

Guest

AW: Frage zur Mietwohnung

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Die Links sind schon sehr hilfreich. Dann werde ich mal in den nächsten Tagen mit meinem Vermieter reden und hoffe, daß er einsichtig ist.
Nochmals vielen Dank!!!

Gruß
stempel011
 

itzi

bitzi

AW: Frage zur Mietwohnung

Grüß Dich,
erst mal zu der Folie die dir empfohlen wurde, die bekommst du unter umständen nicht mehr von der Scheibe runter und mußt beim Auszug die Scheiben erneuern. Schrägrolläden machen immer wieder Probleme, rede doch mal mit deinem Vermieter ob es eine andere Möglichkeit der Beschattung gibt.
 
S

stempel011

Guest

AW: Frage zur Mietwohnung

Guten Morgen,

mir ist noch eine Möglichkeit eingefallen die ich dann auch sogleich genutzt habe. Meine Rechtschutzversicherung bietet telefonische Rechtsberatung an. Dort schilderte ich mein Anliegen und mir wurde umgehend geholfen ;).
Im großen und ganzen erklärte mir der Anwalt (aus dem Bereich Mietrecht) das, was dagdavincy und mek68 schon erklärt/beschrieben haben. Nun werde ich mit dieser Info mit meinem Vermieter reden und hoffen. Denn die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Gruß
stempel011
 

DaTrautinger

Hat es drauf

AW: Frage zur Mietwohnung

Hilfe - mein Garagentor klemmt ! Darf ich es mit Gewalt öffnen? Dass das mit dem Rollladen ein Problem sein kann, will ich ja garnicht in Abrede stellen. Aber, dass die Frage hierher gehört
darf ich schon anzweifeln - oder? Oder kommt jezt hier im Forum auch noch die Frage: "Was hilft am besten bei Zahnweh?" Gruß DaTrautinger
 

drphoto

Aktives Mitglied

AW: Frage zur Mietwohnung

Dass das mit dem Rollladen ein Problem sein kann, will ich ja garnicht in Abrede stellen. Aber, dass die Frage hierher gehört
darf ich schon anzweifeln - oder?

Warum? Das ist hier der Offtopic-Bereich und da kann man auch mal so was fragen. Das ist meine Meinung.

Nicht umsonst heißt es:

Es gibt keine dummen Fragen, höchstens .... Antworten.

Axel
 

ConnyNRW

Errare humanum est.....

AW: Frage zur Mietwohnung

Zahnweh?Nee hab ich nicht.
ich habe vom lachen Aua Bauch und die Wangenknochen tun mir weh.Hast dazu was?(Ps.ich wurde in einem anderen Thread dazu genötigt;D)

Aber ich muss hier auch zustimmen, als Mieter weiss man doch eigentl. das man sich in so einem Fall am besten an den Mieterschutzbund/ oder aber wenn man ne Rechtschutzversicherung hat an diese wendet.
Aber gut, es hat sich ja soweit geklärt.
Wenn er mal auszieht ich wette der Vermieter macht die Rolladen direkt ab!:)
 
Zuletzt bearbeitet:
S

stempel011

Guest

AW: Frage zur Mietwohnung

@ Lessly:
Danke für Ihre Kommentare. Ich würde mich ja eventuell rechtfertigen warum ich mein Anliegen hier gepostet habe. Aber dann kamen Sie mit Ihren Bemerkungen. Dies ist der Offtopic-Bereich. Hier können Anliegen diskutiert werden, die mit dem eigentlichen Thema dieser Homepage nichts zu tun haben. Diese Kategorie gibt es in jedem Forum. Aber wir sind ein freies Land mit freier Meinungsäußerung.
Danke an die anderen mit ihren Meldungen.

Der Thread kann geschlossen werden.
 

ConnyNRW

Errare humanum est.....

AW: Frage zur Mietwohnung

Danke für Ihre Kommentare.
Äh Kommentare?Ich nix.. ich habe nur 1 mal gepostet.:D

Ich würde mich ja eventuell rechtfertigen warum ich mein Anliegen hier gepostet habe.
Brauchst du für mich auch nicht.Ich schrieb ja das man es eigentl. wissen sollte.
Heisst soviel wie: wer es nicht weiss, fragt halt woanders.;)

Aber dann kamen Sie mit Ihren Bemerkungen
Ich habe dazu nur 1 Bemerkung auf Zahnweh gemacht, diese bezog sich auf den Post von DaTrautinger.Und im anderen Thread wurde früh so gelacht, das ich Bauchweh hatte.Ich habe nicht dich gemeint!

daher ist doch alles ok.Ich habe nirgends geschrieben, das du hier im Off das nicht fragen darfst.Aber lassen wir das mal so stehen.
Ich hoffe das klärt sich mit deinem Vermieter alles zu deinen Gunsten!Und ihr lebt friedlich so weiter.Schönes WE noch.
 
S

stempel011

Guest

AW: Frage zur Mietwohnung

@Lessly:
Wenn ich mir jetzt nochmal meinen Post von gestern Nachmittag durchlese, frage ich mich warum ich das so geschrieben habe wie ich es geschrieben habe. Da ich kurz vorher wegen einer anderen Angelegenheit ziemlich in Rage war und dann unmittelbar danach Ihren Beitrag gelesen hatte, schrieb ich jene Worte ohne weiter darüber nach zu denken. Daher möchte ich mich für meine eventuell unpassenden Worte bei Ihnen entschuldigen.
Ihnen und Ihrer Familie wünsche ich ebenfalls ein schönes und erholsames Wochenende.

Beste Grüße
stempel011
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

AW: Frage zur Mietwohnung

Nur mal so am Rande: Ich dachte eine der Forenregeln ist, daß grundsätzlich jeder hier die "Du"-Form wählt.

mit besten Grüßen
 
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