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Garantiezeit bei einer EOS 550d

buu101n

Noch nicht viel geschrieben

Hallo, habe das Thema heute Mittag schon einmal gestellt!
Aber irgendwie kann ich keine Rückantwort auf die Antwort zu meiner Frage erstellen?? Und mein Thread wurde in den Trash Ordner gestellt. Wobei diese Frage natürlich seriöse gemeint ist und auch was mit der Digitalfotografie zu tun hat.

Deshalb erneut:

Ich habe eine EOS 550d ersteigert. Möchte wissen, wie lange die Garantie bei Canon beträgt und an wen ich eine defekte Kamera senden kann (also Canon oder der Händler/Verkäufer)

Mir wurde im alten Thread geraten,dass ich in meine Unterlagen schaue bzw. in irgendwelche Papiere, die ich bekommen habe.
Problem: Ich habe die Kamera ersteigert und diese noch nicht erhalten.
Leider konnte ich das nicht in meinen alten Thread schreiben, da er als Trash Thread gehandhabt wird ... :mad:

Also: Gibt es nicht eine normale Garantiezeit bei dem EOS 550d Modell?
Die Kamera, die ich ersteiger habe ist 1 Jahr alt.
 

Fotografie

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Garantiezeit bei einer EOS 550d

Ganz einfach:
Kein Bon, keine Wurst.

Wenn Du den Kaufbeleg dazu bekommt, hast Du Glück, wenn nicht, hast Du Pech.

Wäre noch zu klären:
Meinst Du Garantie oder Gewährleistung?

Gewährleistung: 2 Jahre
Das ist gesetzlich geregelt. Allerdings bist Du nach Ablauf von 6 Monaten in der Beweislast, dass ein Gewährleistungsfall vorliegt.

Garantie: Über die Gewährleistung hinausgehende Freundlichkeit des Herstellers. Kann man auf der Homepage desselben finden.

BTW:
So, wie Du die Frage in Deinem ersten Anlauf formuliert hast, hätte ich den auch in den Papierkorb verschoben. ;)
 

Rata

AW: Garantiezeit bei einer EOS 550d

Hhmmm, ...

wenn ich jetzt nur wüsste, wo der Mülleimer steht :lol:
Bin zu faul zum Suchen.


Also, toll hört sich Deine Ausgangssituation nicht an, soviel zu Beginn.
Gutgläubig wirst Du wahrscheinlich schon gekauft haben, aber in jeder Beweisführung erfahrungsgemäß in der schwächsten Position sein, unterstellt, mit der Kamera ist irgend 'was nicht „koscher“.
Ich meine das auch strafrechtlich, ... im Falle des Falles.

War aber nicht Deine Frage, jedenfalls in diesem Thread hier nicht.


Mein Rat:
Frag doch mal freundlich bei Canon® an.
Viele Hersteller regeln die Garantiefragen mittlerweile sehr pragmatisch; sie geben – intern – ihrem Produkt so eine Art von „Geburtsdatum“ ;)
Apple® macht das z.B. so.
Da gibt es eine Datenbank, in der man nachschlagen kann, ob sich der Rechner noch innerhalb der Garantie befindet, respektive, für wie lange Apple® einzustehen hat.
Ist man noch im Limit, stellt Apple® nicht einmal die Frage nach dem Kaufbeleg.

Ich hatte mal einen Mac®, der im Geschäft wohl längere Zeit in der Ecke gestanden hatte :) ... oder ein Mitarbeiter hatte ihn vielleicht mit nach Hause genommen?
Da musste ich dann anhand meines Kaufbeleges nachweisen, daß die Garantiefrist erst einige Wochen nach den Daten der Apple®-Datenbank zu laufen begonnen hatte.
Ich konnte ... 8)


Viel Glück!
Und bleib freundlich am Telefon, mit Freundlichkeit hast Du die größten Chancen ;)


Lieber Gruß
Rata

8)
 

Adi100

Raindrops keep falling on my head *summt

AW: Garantiezeit bei einer EOS 550d

was mich immer wundert bei solchen Fragen wieso nicht mal schnell
einen Blick beim Hersteller auf die Seite werfen :hmpf:

Canon gibt 12 Monate Garantie
(12 Monate geben mir immer gar fürchterlich und arg arg zum denken *g,
scheinbar trauen sich in diesem Falle, diese Hersteller selbst so wenig zu,
dass sie den in Europa gültigen Rahmen von 24 Monaten nicht auch Nutzen.)

Da nun 24 Monate Gewährleistung gesetzl Pflicht sind, obs nun Gewähr oder
Garantie ist sind Feinheiten die wir mal bitte ausser acht lassen *g
trägt der Händler die restlichen 12 Monate.
Eine 1 Jahr alte Kamera würde ich auf keinen Fall ohne Originalkaufbeleg
kaufen.
Bei Canon findet man auch die von Canon zugelassenen Werkstätten.
 

northC

Hat es drauf

AW: Garantiezeit bei einer EOS 550d

was mich immer wundert bei solchen Fragen wieso nicht mal schnell
einen Blick beim Hersteller auf die Seite werfen :hmpf:

Canon gibt 12 Monate Garantie
(12 Monate geben mir immer gar fürchterlich und arg arg zum denken *g,
scheinbar trauen sich in diesem Falle, diese Hersteller selbst so wenig zu,
dass sie den in Europa gültigen Rahmen von 24 Monaten nicht auch Nutzen.)

Da nun 24 Monate Gewährleistung gesetzl Pflicht sind, obs nun Gewähr oder
Garantie ist sind Feinheiten die wir mal bitte ausser acht lassen *g
trägt der Händler die restlichen 12 Monate.
Eine 1 Jahr alte Kamera würde ich auf keinen Fall ohne Originalkaufbeleg
kaufen.
Bei Canon findet man auch die von Canon zugelassenen Werkstätten.
Nana, also zwischen Gewährleistung und Garantie gibt es einen erheblichen Unterschied.
Die Gewärhleistung bezieht sich auf versteckte Sachmängel die deine gekaufte Sachen von Anfang an hat. Es geht hier also um Mängel die deine Kamera von Anfang an hatte. Die Gewährleistung beträgt gesetzlich vorgeschrieben 24 Monate. In dieser Zeit hat der Verkäufer, z.B. MediaMarkt, eine Nachbesserungspflicht. Nach 6 Monaten liegt die Beweislast beim Käufer.

Die Garantie ist eine komplett freiwillige Sache des Herstellers oder des Verkäufers. Canon könnte dir auch gar keine Garantie geben. Die Garantie ist ein Versprechen auf Funktionsfähigkeit. Bei der Garantie bekommst du einen Schadensersatzleistung vom Hersteller oder Verkäufer.
Wenn dir also Canon 1 Jahr Garantie gibt dann bleibts dabei. Wenn dir der Verkäufer aber 2 Jahre Garantie gibt dann hast du dort halt 2.

Gruß
 

topptsf

127.0.0.1

AW: Garantiezeit bei einer EOS 550d

Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
  • Verkäufer ist in Ihrem Fall der Versteigerer.
  • Da Sie sich bereits vor Erhalt der Ware nach der Möglichkeit einer kostenfreie Reparatur bemühen, ist die Camera (Ware) m.E. als defect oder reparaturbedürftig angeboten worden.
Sollte dies der Fall sein, greifen die rechtlichen Regelungen der Gewährleistung nicht mehr, da der Schaden nicht auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, sondern auf unsachgemässe Bedienung zurück zu führen ist.
Da der Verkäufer (Versteigerer) die Ware als "defect" bzw. "beschädigt" ausgelobt hat, haben Sie die Ware auf "eigenes Risiko" wie beschrieben gekauft.

Empfehlung:
In Zukunft vor dem Bieten die Rechtslage klären.

Cordialement
 

LorisM

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Garantiezeit bei einer EOS 550d

Hallo, habe das Thema heute Mittag schon einmal gestellt!


Ich habe eine EOS 550d ersteigert. Möchte wissen, wie lange die Garantie bei Canon beträgt und an wen ich eine defekte Kamera senden kann (also Canon oder der Händler/Verkäufer)


Problem: Ich habe die Kamera ersteigert und diese noch nicht erhalten.
Leider konnte ich das nicht in meinen alten Thread schreiben, da er als Trash Thread gehandhabt wird ... :mad:

Also: Gibt es nicht eine normale Garantiezeit bei dem EOS 550d Modell?
Die Kamera, die ich ersteiger habe ist 1 Jahr alt.

1. woher weißt du denn schon vor erhalt der Kamera das etwas kaputt ist?
2. wieso ersteigerst Du eine Kam von der Du ja anscheinend weißt, daß sie ein Garantiefall wird
3. wenn Du das alles schon weißt, wieso bezahlst du dann ohne Erhalt der dazugehörenden Unterlagen. Nur weil die Kam ersteigert ist, heist das doch nicht, daß man keine Garantiekarte dazu bekommt.(mit gelten 2 Jahre)
 

northC

Hat es drauf

AW: Garantiezeit bei einer EOS 550d

1. woher weißt du denn schon vor erhalt der Kamera das etwas kaputt ist?

2. wieso ersteigerst Du eine Kam von der Du ja anscheinend weißt, daß sie ein Garantiefall wird

3. wenn Du das alles schon weißt, wieso bezahlst du dann ohne Erhalt der dazugehörenden Unterlagen. Nur weil die Kam ersteigert ist, heist das doch nicht, daß man keine Garantiekarte dazu bekommt.(mit gelten 2 Jahre)

Der TO hat nirgends erwähnt das die Kamera defekt ist. Er möchte sich lediglich darüber informieren wie lange und bei wem er einen eventuellen Garantiefall bei einer ersteigerten Kamera geltend machen kann. Auch mit Garantiekarte bleibt es übrigens bei 1 Jahr.

Gruß
 

andr345

Noch nicht viel geschrieben

AW: Garantiezeit bei einer EOS 550d

Canon hat da unterschiedliche Verfahrenweisen:

Monat 1-12 ab Kaufdatum (gilt für Erstkäufer): Garantieabwicklung mit Kaufbeleg direkt mit dem Canon Service.

Monat 13-24 ab Kaufdatum: Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler, wo der Erstkäufer gekauft hat. Der schickt die Kamera dann ein :)

Es hindert aber niemanden, auch in den ersten 12 Monaten die Kamera beim Händler einzureichen.
 
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