Docendo discimus, sapere aude, incipe!
Hardcore-Lurker
Universal-Dilettant
Goethe würde ich für gänzlich unbedenklich halten, Faust bspr. gibt es im Projekt Gutenberg (). Bei sonstigen Zitaten immer Quelle angeben. In wissenschaftlichen Arbeiten sind die Freiheiten übrigens größer (ohne Quelle gibt es dann aber wissenschaftlich etwas auf die Finger -> Guttenberg).Nach §§ 64 ff. UrhG gilt das Recht sogar nur 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Da der gute Johann Wolfgang schon etwas länger abwesend ist, haben wir es mit einem typischen Fall von Gemeinfreiheit zu tun. (Wahrscheinlich wäre es anders, würde jemand den ganzen Faust zitieren).
Für Kurzzitate (einzelne Sätze) gilt außerdem die sog. Entlehnungsfreiheit.
Nicht mehr ganz neu hier
Bei den Plattenhüllen von Frankie Goes To Hollywood wurden auch viele solcher klasssichen Zitate verwendet. Kann mir nicht vorstellen, dass Paul Morley (der Macher) da irgendwo um Erlaubnis gefragt hat
Aktives Mitglied
Docendo discimus, sapere aude, incipe!
Zumal nach deutschem Recht (und das wäre hier im ursprünglich diskutierten Fall das ausschlaggebende) die entsprechenden Schutzfristen bereits abgelaufen sind.
Aktives Mitglied
Wenn Du damit die Urheberrechte meinst, dann mag das in diesem Falle so sein, aber wie schon gesagt: Urheberrechte sind vererbbar und somit kann man nicht einfach pauschal sagen, dass es da keine rechtlich relevanten Besitzansprüche mehr geben könne, sondern diese können auch noch über den Zeitraum von 70 Jahren nach dem Ableben des ursprünglichen Rechteinhabers Gültigkeit besitzen!
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