Angekommener
[FONT="]Vor einigen Wochen habe ich einen Tread verfolgt wo es um Webseiten und deren Verwaltung ging. Hat auch nicht lang gedauert da war man (wie fast immer) bei dem leidigen Thema Impressum. Wieder einmal kamen dort auch jede Menge Mutmaßungen heraus, woraufhin ich diesen Beitrag ankündigte. Dies setzte voraus das ich die Zeitschrift noch habe und auch wiederfinde so das ich den Beitrag wirklich sicher gestalten kann.[/FONT]
[FONT="]Da ich den Artikel eines Fotomagazin meine, darf ich keine originalen Texte verwenden, sondern zitiere diese aber so sicher es nur eben geht. Im Großen und Ganzen kommen diese aber auch Sinngemäß auf das Ziel heraus. [/FONT]
[FONT="]Impressumpflicht besteht bereits nach §5 Telemediengesetz (TMG) wenn man geschäftsmäßige Telemedien anbietet. Dies soll geschehen um den Verbraucher zu schützen und befähigen seine Rechte durchzusetzen. Daher soll das Web so transparent wie möglich gemacht werden.
[/FONT]
[FONT="]Dieses Gesetz greift bereits wenn man eine Homepage betreibt die sich durch Werbebanner finanziert. Selbst wenn eine Gewinnerzielung komplett (auch schriftlich auf der Homepage) ausgeschlossen wird, reichen die Einblendungen der Werbebanner um in die Impressumpflicht zu rutschen.[/FONT]
[FONT="]Im Klartext; sollte PSD Tutorials irgendwann mal Webspace seinen Mitgliedern anbieten und über Werbung die Seite finanzieren, wäre jeder der hier eine Website oder Blog betreibt Impressumpflichtig, und das ohne Ausnahme. [/FONT]
[FONT="]Weiterhin benötigt man ein Impressum wenn man eine Redaktionell gestaltete Seite unterhält.
Damit sind nicht nur Berichterstattungen gemeint die von Journalisten verfasst werden bei Katastrophen, Anschlägen und Politischen Themen, sondern bereits wenn man z. B. einen Reisebericht von der letzten Urlaubsreise in seine Website stellt. Dies beruht auf §55-Absatz2-Rundfunktaatsvertrag (RStV). [/FONT]
[FONT="]Beispiel:[/FONT]
[FONT="]Ich mache eine Urlaubsreise in das Allgäu und fotografiere normale Szenerien von Land und Leute oder dem großen Volksfest das zufälligerweise gerade stattfindet. Diese Bilder, auch wenn keine Personen erkennbar sind, Stelle ich in meine Website mit einem Reisebericht über Erlebnisse, Sehenswürdigkeiten und besondere Umstände der Region positiv oder/und Negativ.
Bereits dann greift die Impressumpflicht da ich mit meiner Meinung Redaktionelle Artikel anbiete. Dies geschieht da nicht ausgeschlossen werden kann, das der Bericht die Rechte dritter verletzt wie Hotels die negativ beschrieben werden könnten oder Kommunale wichtige Personen. Die Seite richtet sich laut Gesetz [/FONT]
[FONT="]„unverschlüsselt an einen "unbestimmten" Personenkreis“ [/FONT]
[FONT="]und ist somit Impressumpflichtig.[/FONT]
[FONT="]Um die Seite rein Privat zu halten muß sie Verschlüsselt werden und nur nach Erteilung eines Passwortes an Besucher sichtbar werden. Weiterhin darf sie nicht in Suchmaschinen auftauchen oder über diese auffindbar sein.[/FONT]
Dies gildet auch für den Bericht über die letzte Firmenfeier wo die Bilder der Kollegen abgebildet sind sowie der Name des Arbeitgebers
[FONT="]Das Fehlen eines Impressums stellt mitunter einen Wettbewerbsverstoß dar und kann sogar mit Bußgeldern bis 50.000 Euro belegt werden. Ich glaube das auf den Großteil betriebener Seiten dies zutrifft, auch auf Fotoseiten wo man seine Werke ausstellt. Daher sind rein Private Seiten ein reiner Glücksfall.
[/FONT]
[FONT="]Eure Werke könnten Personen zeigen, Gegenstände oder anderes die nicht abgebildet werden wollen oder Objekte die nicht abgebildet werden dürfen.
[/FONT]
[FONT="]Dazu gehört unteranderem der Eiffelturm bei Nacht. Die Beleuchtung hat ein Künstler entworfen und macht Geistiges Eigentum geltend. Wer diesen auf seiner Homepage abbildet könnte ganz rasch Post von Abmahngeiern erhalten. [/FONT]
[FONT="]Das Impressum sollte von jedem Ort der Website mit höchsten 2 Klicks erreichbar sein da einem sonst Verschleierung untergejubelt werden könnte. Betiteln sollte man den Link als „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“. Zudem sollte schon aus reiner Vorsicht ein Impressum aufgenommen werden um auf sicherer Seite zu sein. [/FONT]
[FONT="]Für ein Impressum einer Privatperson werden folgende Daten angeraten:[/FONT]
[FONT="]Paul Kamera
Fotostrasse 256abc
05678 Digitalstadt
Telefon: 1234567-89012
Fax: falls vorhanden auch angeben (ist sicherer)
E-Mailaulkamera@online.de[/FONT]
[FONT="]Noch ein letztes Wort. Bitte denkt daran das ich hier rein zitiert habe. Um auf Nummer Sicher zu gehen kann euch nur ein Anwalt richtig beraten. Zitiert habe ich aus der FotoHits 4/2010, von einer Anwaltskanzlei In einer gr0ßen Uni Stadt in Rheinland Pfalz. Welche, dürfte klar sein darf ich nicht nennen.
[/FONT]
Noch etwas in eigener Sache.
Sollte ich mit der Nennung des Magazines bereits gegen irgendetwas verstossen, bitte ich einen/den Mod darum, den Hinweis freundlicherweise zu entfernen. Alles in allem gehe ich davon aus das es in Ordnung geht.
Das kann dort auch jeder selbst nachlesen, imho hatten wir selbiges auch erst im April-commag.
Sollte jemand eine weiterführende Rehtsberatung brauchen, kann er sich an den Anwalt seines Vertrauens wenden.
mfG, cebito
[FONT="]Da ich den Artikel eines Fotomagazin meine, darf ich keine originalen Texte verwenden, sondern zitiere diese aber so sicher es nur eben geht. Im Großen und Ganzen kommen diese aber auch Sinngemäß auf das Ziel heraus. [/FONT]
[FONT="]Impressumpflicht besteht bereits nach §5 Telemediengesetz (TMG) wenn man geschäftsmäßige Telemedien anbietet. Dies soll geschehen um den Verbraucher zu schützen und befähigen seine Rechte durchzusetzen. Daher soll das Web so transparent wie möglich gemacht werden.
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[FONT="]Dieses Gesetz greift bereits wenn man eine Homepage betreibt die sich durch Werbebanner finanziert. Selbst wenn eine Gewinnerzielung komplett (auch schriftlich auf der Homepage) ausgeschlossen wird, reichen die Einblendungen der Werbebanner um in die Impressumpflicht zu rutschen.[/FONT]
[FONT="]Im Klartext; sollte PSD Tutorials irgendwann mal Webspace seinen Mitgliedern anbieten und über Werbung die Seite finanzieren, wäre jeder der hier eine Website oder Blog betreibt Impressumpflichtig, und das ohne Ausnahme. [/FONT]
[FONT="]Weiterhin benötigt man ein Impressum wenn man eine Redaktionell gestaltete Seite unterhält.
Damit sind nicht nur Berichterstattungen gemeint die von Journalisten verfasst werden bei Katastrophen, Anschlägen und Politischen Themen, sondern bereits wenn man z. B. einen Reisebericht von der letzten Urlaubsreise in seine Website stellt. Dies beruht auf §55-Absatz2-Rundfunktaatsvertrag (RStV). [/FONT]
[FONT="]Beispiel:[/FONT]
[FONT="]Ich mache eine Urlaubsreise in das Allgäu und fotografiere normale Szenerien von Land und Leute oder dem großen Volksfest das zufälligerweise gerade stattfindet. Diese Bilder, auch wenn keine Personen erkennbar sind, Stelle ich in meine Website mit einem Reisebericht über Erlebnisse, Sehenswürdigkeiten und besondere Umstände der Region positiv oder/und Negativ.
Bereits dann greift die Impressumpflicht da ich mit meiner Meinung Redaktionelle Artikel anbiete. Dies geschieht da nicht ausgeschlossen werden kann, das der Bericht die Rechte dritter verletzt wie Hotels die negativ beschrieben werden könnten oder Kommunale wichtige Personen. Die Seite richtet sich laut Gesetz [/FONT]
[FONT="]„unverschlüsselt an einen "unbestimmten" Personenkreis“ [/FONT]
[FONT="]und ist somit Impressumpflichtig.[/FONT]
[FONT="]Um die Seite rein Privat zu halten muß sie Verschlüsselt werden und nur nach Erteilung eines Passwortes an Besucher sichtbar werden. Weiterhin darf sie nicht in Suchmaschinen auftauchen oder über diese auffindbar sein.[/FONT]
Dies gildet auch für den Bericht über die letzte Firmenfeier wo die Bilder der Kollegen abgebildet sind sowie der Name des Arbeitgebers
[FONT="]Das Fehlen eines Impressums stellt mitunter einen Wettbewerbsverstoß dar und kann sogar mit Bußgeldern bis 50.000 Euro belegt werden. Ich glaube das auf den Großteil betriebener Seiten dies zutrifft, auch auf Fotoseiten wo man seine Werke ausstellt. Daher sind rein Private Seiten ein reiner Glücksfall.
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[FONT="]Eure Werke könnten Personen zeigen, Gegenstände oder anderes die nicht abgebildet werden wollen oder Objekte die nicht abgebildet werden dürfen.
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[FONT="]Dazu gehört unteranderem der Eiffelturm bei Nacht. Die Beleuchtung hat ein Künstler entworfen und macht Geistiges Eigentum geltend. Wer diesen auf seiner Homepage abbildet könnte ganz rasch Post von Abmahngeiern erhalten. [/FONT]
[FONT="]Das Impressum sollte von jedem Ort der Website mit höchsten 2 Klicks erreichbar sein da einem sonst Verschleierung untergejubelt werden könnte. Betiteln sollte man den Link als „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“. Zudem sollte schon aus reiner Vorsicht ein Impressum aufgenommen werden um auf sicherer Seite zu sein. [/FONT]
[FONT="]Für ein Impressum einer Privatperson werden folgende Daten angeraten:[/FONT]
[FONT="]Paul Kamera
Fotostrasse 256abc
05678 Digitalstadt
Telefon: 1234567-89012
Fax: falls vorhanden auch angeben (ist sicherer)
E-Mailaulkamera@online.de[/FONT]
[FONT="]Noch ein letztes Wort. Bitte denkt daran das ich hier rein zitiert habe. Um auf Nummer Sicher zu gehen kann euch nur ein Anwalt richtig beraten. Zitiert habe ich aus der FotoHits 4/2010, von einer Anwaltskanzlei In einer gr0ßen Uni Stadt in Rheinland Pfalz. Welche, dürfte klar sein darf ich nicht nennen.
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Noch etwas in eigener Sache.
Sollte ich mit der Nennung des Magazines bereits gegen irgendetwas verstossen, bitte ich einen/den Mod darum, den Hinweis freundlicherweise zu entfernen. Alles in allem gehe ich davon aus das es in Ordnung geht.
Das kann dort auch jeder selbst nachlesen, imho hatten wir selbiges auch erst im April-commag.
Sollte jemand eine weiterführende Rehtsberatung brauchen, kann er sich an den Anwalt seines Vertrauens wenden.
mfG, cebito
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