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Intime Aufnahmen nach Trennung ( Scheidung )

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
ja, das ist auch richtig so. Ob das praktisch durchführbar ist (Internet vergißt nichts) steht auf einem anderen Blatt!
Grüße
 

studio24

Homo Nikoniensis

Man sollte dann auch die Leute gleich einer Gehirnoperation unterziehen, bei der die Erinnerungen an den Expartner gelöscht werden. Da Kinder höchstwahrscheinlich das Ergebnis eines Geschlechtsverkehrs zwischen den beiden war, sind die gleich mit zu entsorgen.

Wo beginnt denn die Löschpflicht? Hosenanzug OK, Bikini schon riskant? Ausschnitt wird in cm bewertet? Freier Oberkörper beim Mann schon löschpflichtig oder muss er erst die Hose runterlassen?

Solche Urteile sind das Letzte. Veröffentlichung ohne Einverständnis auch. Aber hier geht es ja nicht um Veröffentlichung, sondern um den Besitz.

Wenn Leute, selbst Frauen und Kinder, bedroht werden, kann die Polizei nichts machen. Da muss erst eine Straftat passieren. Aber bei Bildern soll der Besitz verboten werden, weil die Möglichkeit besteht, diese widerrechtlich zu veröffentlichen? Der reinste Schwachsinn und m.E. nicht rechtskonform. Da das Urteil zur Revision vor dem BGH zugelassen ist hoffe ich, dass das auch erfolgt.

Der Staat sollte sich mal um wichtigere Dinge kümmern als um das zukünftige, aktuelle oder vergangene Liebesleben seiner Bürger und deren Erinnerungen daran.
 

Panta rhei

Colorjunkie

Wo beginnt denn die Löschpflicht? Hosenanzug OK, Bikini schon riskant? Ausschnitt wird in cm bewertet? Freier Oberkörper beim Mann schon löschpflichtig oder muss er erst die Hose runterlassen?

Es ist doch explizit erwähnt, dass es dabei um "erotische" und/oder "intime" Fotos geht und somit also um Bildmaterial, das man unter üblichen Umständen nur einem bestimmten und in aller Regel sehr kleinen Personenkreis zugängig machen würde.
Vermutlich ist damit dann auch genau das Bildmaterial gemeint, das nach Trennungen gerne und häufig benutzt wird, um einen Ex-Partner zu erpressen oder zu kompromittieren.

Und ja..., traurig für jeden, der sich eines solchen Expartners rühmen kann und dann tatsächlich eine entsprechende Rechtsprechung braucht, um sich vor dem Missbrauch einstmals fröhlich gemachter Bildchen schützen zu können.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

....................Da Kinder höchstwahrscheinlich das Ergebnis eines Geschlechtsverkehrs zwischen den beiden war, sind die gleich mit zu entsorgen.

Wo beginnt denn die Löschpflicht? Hosenanzug OK, Bikini schon riskant? Ausschnitt wird in cm bewertet? Freier Oberkörper beim Mann schon löschpflichtig oder muss er erst die Hose runterlassen?..............
Wie jede Überinterpretation hat auch diese ihre Schwächen.
1. Von Kindern ist in dem zitierten Beitrag überhaupt keine Rede.
2. Die Löschpflicht bezieht sich auf "intime, erotische" Fotos möglicherweise auch Aktaufnahmen. Auch daß die Betroffene "ihre Rechte" an den Bildern gegenüber einem "Fotografen" einfordert ist nur legitim.

Darauf aufbauend, eine allgemeine Justizschelte vom Stapel zu lassen halte ich selbst im OT-Bereich für überflüsssig.
 

studio24

Homo Nikoniensis

Es ist doch explizit erwähnt, dass es dabei um "erotische" und/oder "intime" Fotos geht und somit also um Bildmaterial, das man unter üblichen Umständen nur einem bestimmten und in aller Regel sehr kleinen Personenkreis zugängig machen würde.
Die Begriffe sind nicht festgelegt und persönliche Interpretation. Deshalb eignen sich interpretierbare Begriffe nicht als Maßstab für Urteile. Ich möchte in keinem Rechtsbereich von individuellen Moralvorstellungen unserer Richter abhängig sein. Sonst kommt es wieder zu Situationen, wo das, was in Hamburg OK ist, in Bayern unter Haftandrohung steht oder Richter A Erotik oder Intimes sieht, wo Richter B nur ein Erinnerungsfoto erkennt. Das ist nicht gesicherte Rechtsprechung, sondern Willkür. Wäre die Rede von pornografischen Aufnahmen, könnte ich es noch nachvollziehen, obwohl es auch dann nicht gerechtfertigt wäre.

Es gibt viele erotische Bilder, die keinen qcm nackte Haut zeigen.
ZENSIERT: Persönliche, provokante Angriffe sind in diesem Forum nicht erwünscht!!,
....dass die unter erotischen Bildern nur noch Pink Shots verstehen? In meiner Welt hat Erotik mit nackten primären Geschlechtsmerkmalen und Doppel-D nichts tun.

Vermutlich ist damit dann auch genau das Bildmaterial gemeint, das nach Trennungen gerne und häufig benutzt wird, um einen Ex-Partner zu erpressen oder zu kompromittieren.
Das ist zu Recht strafbar, war es aber bisher auch schon. Hat aber mit dem Besitz nichts zu tun. Natürlich bin ich gegen Erpressung oder Bloßstellung durch solche Bilder und auch für harte Bestrafung, falls es doch passiert. Du schreibst ja selbst "vermutlich" und das lässt eben auch jedem Richter viel Platz für Auslegungen. Das einvernehmliche Anfertigen hatte doch wohl zum Ziel, etwas zur Erinnerung festzuhalten. Vielleicht wäre es besser, sich nur mit Leuten einzulassen, von deren Integrität man überzeugt ist? Dann muss man hinterher keinen Rechtsanwalt bemühen.

Sicher kann man diskutieren, ob es (doppel)moralisch nicht besser wäre, die Bilder ohne Aufforderung zu löschen.

Aber um es mal klar zu machen, was mich an solchen Urteilen stört: es ist normal und rechtlich auch in der Diskussion um Kinderpornografie bisher nicht in Zweifel, dass Bilder der eigenen Kinder am Strand oder im Garten, beim Bad zu Hause oder beim Wickeln nicht also Kinderpornografie eingestuft werden. Wenn ich das verlinkte Urteil als Maßstab nehme könnte dann in Zukunft die Mutter nach der Scheidung/Trennung den Vater wegen Besitz von Kinderporno verklagen, nur weil die Beziehung nicht mehr existiert bzw. keingemeinsamer Haushalt mehr besteht. Sicher wird sich irgendwo dann auch ein Richter fnden, der entsprechend urteilt. Das kann es doch wohl nicht sein, oder?

Wie jede Überinterpretation hat auch diese ihre Schwächen.
1. Von Kindern ist in dem zitierten Beitrag überhaupt keine Rede.
Nein, aber solche Urteile sind der erste Schritt. Viele solcher falschen Schritte nacheinander führen zu einem Ziel, wo man eigentlich nicht hin wollte.

Man sollte nicht nur in diesem Rechtsbereich, sondern generell allen Anfängen wehren. Es muss noch Bereiche geben, wo der Staat sich raus zu halten hat. Und einvernehmlich gemachte Bilder, die nicht rechtswidrig verwendet werden, gehören m.E. dazu.

Im Übrigen halte ich es nicht für eine Überinterpretation durch mich, sondern durch die Klägerin und den Richter/die Richterin.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

dagdavincy

Aktives Mitglied

Die Begriffe sind nicht festgelegt und persönliche Interpretation. ..............................
FALSCH - Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im Grundgesetz verankert und sichert den im Urteil behandelten Schutz der Privat-, Geheim- und Intimsphäre (betrifft also den abgeschirmten Bereich persönlicher Entfaltung.
Das solltest Du erst mal recherchieren bevor Du Deine Meinung als Feststellungen verkündest.

Dein weitschweifiges Mäandern bis hin zur Kinderpornographie läßt aber tief in Dein Rechtsverständnis blicken.:confused:

Beachte bitte:
Eine Substanz kann ohne Meinung überleben.
Eine Meinung aber nicht ohne Substanz.
 
A

annabellkiara

Guest

Gehen wir davon aus, daß die Fotos privat gemacht wurden, dann sind diese Fotos für Sie und Ihn eine Erinnerung an schöne, gemeinsame Stunden. Hier sich zu hinterdenken, was der jetzt alleinige Besitzer damit anstellen könnte und deshalb den Besitz zu verbieten, finde ich bedenklich.

Es muss noch Bereiche geben, wo der Staat sich raus zu halten hat. Und einvernehmlich gemachte Bilder, die nicht rechtswidrig verwendet werden, gehören m.E. dazu.
Genau.
 

Panta rhei

Colorjunkie

Es geht hier um ein Urteil, was bedeutet, dass dem eine Klage vorausgegangen ist.
Klagen muss man aber erst dann, wenn einer vorherigen Bitte/Forderung nach Herausgabe oder Löschung nicht entsprochen wurde.
Es muss also zunächst mal zu Streitigkeiten bezüglich solchen Materials gekommen sein, bevor sich der Staat dort überhaupt einschalten kann, und immer da, wo solche Aufnahmen zu Streitfällen werden, ist es gut und richtig, wenn die Persönlichkeitsrechte der darauf abgebildeten Person geschützt werden und selbstverständlich vor irgendwelchen fadenscheinigen Besitzrechten rangieren.
Der Staat ist nun mal dafür da, die Rechte seiner Bürger zu wahren und er mischt sich in diesem Falle nur dann ein, wenn er um Hilfe ersucht und um Einmischung gebeten wird.

Was mich betrifft, so kann ich mir keinen akzeptablen Grund vorstellen, warum man als Expartner erotische/intime Aufnahmen behalten wollte und eine entsprechende Herausgabe verweigern sollte. Und ich jedenfalls wollte auch nicht, dass derartiges Bildmaterial noch bei einem Expartner verbleibt - ganz unabhängig davon, was der damit vielleicht anstellen könnte, oder wem es dadurch eventuell in die Hände fallen könnten.
 
A

annabellkiara

Guest

kann ich mir keinen akzeptablen Grund vorstellen, warum man als Expartner erotische/intime Aufnahmen behalten wollte ... unabhängig davon, was der damit vielleicht anstellen könnte, oder wem es dadurch eventuell in die Hände fallen könnten.
Man sollte sich wirklich vieles vorher überlegen ... ein Foto ist eine Erinnerung an schöne Zeiten ... der Mißbrauch desselben strafbar.

Über was reden wir jetzt? Was setzen wir unwissentlich voraus? Und mal ganz ehrlich: ist es nicht schon zu analogen Zeiten schwer gewesen, illegale Abzüge (von was auch immer) zu verhindern?
 

Panta rhei

Colorjunkie

Man sollte sich wirklich vieles vorher überlegen ... ein Foto ist eine Erinnerung an schöne Zeiten ... der Mißbrauch desselben strafbar.

Über was reden wir jetzt? Was setzen wir unwissentlich voraus? Und mal ganz ehrlich: ist es nicht schon zu analogen Zeiten schwer gewesen, illegale Abzüge (von was auch immer) zu verhindern?

Ist ja anstrengend.
Hier hat ein User einen Thread eröffnet, in dem er uns darüber informiert, dass es hinsichtlich eines Streitfalles ein Urteil gab.
Nur um das und nichts anderes geht es hier.

Ein Gericht muss urteilen, wenn eine Klage erhoben wird. Das hat es getan und, wie ich persönlich finde, genau so, wie es auch Recht ist und wie man es erwarten können muss.

Das Gericht/der Staat kann sich also gar nicht "raushalten", wie es hier semiempört gefordert und von dir mit "Genau." kommentiert wurde.
Das wollte ich mit meinem letzten Post verdeutlichen und ich meine, dass mir das doch ziemlich unmissverständlich gelungen sein sollte.

Es geht hier weder um unseren persönlichen Umgang mit einer vergleichbaren Situation, denn wenn es jemanden nicht stört, dann wird er die Herausgabe solchen Bildmaterials weder fordern noch einklagen, noch geht es um irgendwelche "unwissentlichen Voraussetzungen" oder gar die Möglichkeit, illegaler Abzüge. Es geht einzig um die Tatsache, dass ein Gericht in einem entsprechenden Streitfall für die Persönlichkeitsrechte der Klägerin entschieden hat.
'Ne ganz einfache Geschichte, worüber man sich weder aufregen, noch den Staat dafür verteufeln muss.
 
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