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Jahrespraktika

Phil980

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo!

Ich habe folgendes Problem; Ich möchte ein Jahrespraktikum bei einer Firma machen jedoch meinte die Firma das ich nicht zur Schule gehen werde.
Die Firma meinte man kanne die Schulpflicht ruhen lassen und falls Sie mich dann in einem Jahr übernehmen das ich dann zur Berufsschule muss (Wie das auch normal ist).

Nun meine Frage ; Ist das rechtens erlaubt?

Mit freundlichen Grüßen
Phil
 

oliver111

Hat es drauf

AW: Jahrespraktika

Ich denke bei einem solchem Praktikum ist das erlaubt
wenn denn alle anderen Faktoren stimmen
also allegemeine Schulpflicht erloschen und dein Alter
 

fexx

Aktives Mitglied

AW: Jahrespraktika

Ich denke auch, dass das geht ...

Bekommst du für das Praktikum eine Entlohnung? Vielleicht wäre auch das "EQJ" was für dich ...
 

Jaelina

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Jahrespraktika

EQJ hatte ich auch ... nach den 6 Monaten Übernahme in eine Ausbildung über den Ausbildungsring ... Arbeitgeber hat also 2 1/2 Jahre fast nichts für mich zahlen müssen und im 3. Jahr, wo er allein hätte zahlen müssen, hat er mich dann rausgeekelt.
Also eine schöne Unterstützung um einen Arbeitgeber zu überzeugen, wenn man unbedingt in eine bestimmte Firma will. Aber ansonsten ein schönes Mittel, Praktikanten und Azubis noch ein bisschen billiger zu haben.
 

fexx

Aktives Mitglied

AW: Jahrespraktika

Na immerhin. Viele Firmen nutzen Praktikanten als billige bzw. kostenlose Arbeitskräfte - vorallem in der Grafik Branche ... ;-)
 

K_Back

Aktives Mitglied

AW: Jahrespraktika

ich denke wenn du diese Frage deinen/einen Berufsberater stellst, wird er dir die richtige Antwort sagen können.
Ich weiß leider nicht wie alt du bist. Aber wenn du 18+ bist hast du deine Schulpflicht hinter dir. Hast du einen abgeschlossenen Schulabschluss, bist du in der Theorie fertig mit der Schule, auchw enn du keine 18 bist, hast du aber keine Arbeit oder anderweitig etwas wirst du "vom Staat gezwungen" auf eine weitere Führende Schule zu gehen. Ich denke das die Aussage die du bekommen hast das du nicht auf die Schule musst erst wenn er dich übernimmt ist korrekt. Allerdings genau beantworten kann dir dies nur eine vom Arbeitsamt denk ich mal, weil die sich ja damit auseinander setzen müssen.
 

Protec

Pixel-Schubser

AW: Jahrespraktika

möglich ist es schon. du solltest also so viel wie möglich herausziehen aus der sache, dich weiter bewerben und dann durchstarten
 
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