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Jobwechsel, Kündigungsfrist, was tun?

dagdavincy

Aktives Mitglied

3- oder mehrmonatige Kündigungsfristen haben für den AG eine relative Sicherheit, daß er nicht von heute auf morgen alleine da steht und evtl. Probleme im Betriebsablauf entstehen. Es ist guter Stil und fair, dies zu respektieren und dem AG Gelegenheit zu geben geeigneten Ersatz für den Mitarbeiter zu finden.
Für den AN gilt, daß er spätestens beim Bewerbungsgespräch auf die Kündigungsfrist hinweist.
Ein ordentlicher, zukünftiger AG sollte daß eigentlich begrüßen, daß der Bewerber auf faire Art den Wechsel wünscht.
Die Kündigung empfehle ich, erst nach Vertragsabschluss auszusprechen.
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

Wenn ein Arbeitgeber weiß. dass er sich von einem trennen muss, dann bindet der das einem in den seltensten Fällen auf die Nase sondern hält sich an die vorgegebenen Fristen (Tarifvertrag, Angestelltenvertrag, Gesetz).
Bitte folge meiner Ausführung: Ich habe nicht behauptet, dass das passiert, sondern fragte den TE was ihm lieber wäre.
Komm mir also bitte nicht mit solchen Sätzen wie "Arbeitgeber sind nicht die Feinde der Angestellten" denn sie sind auch nicht seine Freunde!
Du betreibst hier Lobbyarbeit. Den größten Anteil am Bruttosozialprodukt in Deutschland haben kleine und mittlere Betriebe. Das sind die Betriebe, bei denen der Inhaber jeden der Kollegen kennt. Diese Unternehmen brauchen loyale, fähige und faire Mitarbeiter. Denn ein Unternehmen ist nur so gut wie die Menschen, die dort arbeiten.
Sobald Dir Dein Arbeitgeber eröffnet, sich von Dir trennen zu wollen kommt das einer Kündigung gleich und sei es auch nur, das er es Dir mündlich mitteilt!
So ein Unfung! Eine Kündigung ist erst dann rechtskräftig, wenn Sie von einer der beiden Parteien, gemäß Vorgabe aus dem Arbeitsvertrag, eingeht und auch als solche unmissverständlich ausgesprochen wurde. Steht im Vertrag drinnen, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, dann hat die auch nur schriftlich Bestand. Egal von welcher Seite.
Gemäß Arbeitsrecht kannst Du Dich gegen eine Kündigung wehren und das ist gut so. Für Kündigungsschutzklage mußt Du aber innert zwei Wochen nach Zugang der Kündigung vorgehen. Da helfen solche Sätze wie "beide Parteien ziehen an einem Strang" gar nicht!!
So viel verblendeter Arbeitgeber-Hass ist kaum mehr zu toppen.
Gegen eine reguläre Kündigung kannst Du Dich überhaupt nicht wehren. Einem Arbeitgeber steht es genau so zu sich von einem Mitarbeiter zu trennen wie ein Arbeitnehmer ein Unternehmen verlassen darf. Halten beide die Regeln ein, ist das Arbeitsverhältnis beendet.

Da Du mit Deinem Arbeitgeber nicht an einem Strang ziehst beißt Du die Hand die Dich füttert. Wenn die vom Arbeitgeber eingekaufte Arbeitskraft nicht mindestens die eigenen Kosten deckt, lohnt sich der Arbeitnehmer nicht. Denn auch in einem Unternehmen kommt das Geld nicht aus dem Esel, der Golddukaten auswirft, wenn Du an dessen Schwanz drehst.

Fairness auf beiden Seiten bringt immer mehr als den Vertragspartner als "den bösen" zu sehen und gegeneinander zu arbeiten.
 

Dennis

aka denyo111

lachender_engel

Aktives Mitglied

Warum denn das nicht?!
Weil der Arbeitgeber auch das Recht hat seine Mitarbeiter zu kündigen.
Wenn die Kündigung regulär ist (sich an alle Fristen und Formen hält) ist sie durch.
Das geht aber auch nur so einfach, wenn niht der allgemeine Kündigungsschutz gilt, ansonsten ist eine Arbeitgeberkündigung nicht mal eben so ausgesprochen
Es ist eine Mähr mit dem "allgemeinen Kündigungsschutz". So etwas gibt es nur eng gefasst und für einzelne Gruppen. Im allgemeinen Wirtschaftsleben sind bedingt vor Kündigung geschützt Kranke (während einer Krankheitsdauer), Schwangere, Auszubildende, etc. (gilt nicht für Beamte, die sind aufgrund Ihres Status vor einer Kündigung geschützt). Aufgrund der Betriebszugehörigkeit kann sich die Kündigungszeit verlängern.
Haben mehrere Mitarbeiter die selbe Aufgabe und Qualifikation muss eine Kündigung noch den sozialen Aspekt berücksichtigen (das heißt, der ledige Mitarbeiter ohne Verpflichtung Dritten gegenüber ist der Kündigung gegenüber dem Kollegen mit Frau und drei Kindern vorzuziehen). Das war es dann aber auch.
Es gibt im Arbeitsalltag (und den dazugehörigen Gesetzen) keinen Freibrief für Arbeitnehmer sich aussuchen zu können, ob ein Unternehmen kündigen darf oder nicht.
 

ognih

Nicht mehr ganz neu hier

Die 3monatige Kündigungsfrist ist für beide Seiten bindend, es sei man einigt sich über einen Aufhebungsvertrag
 

Dennis

aka denyo111

@lachender_engel
Woher du dein "Wissen" nimmst würde mich arg interessieren...stellst du doch offensichtlich Paragraph 1 des KSchG in Frage...

Anyway, in einem Unternehmen mit mehr als 10 MA ist ein Mitarbeiter nicht mal eben so gekündigt.

Aber das war ohnehin nicht die Frage des TE
 
N

neudenk

Guest

Das mt dem fairen Verhalten ist gut und schön. Das kann auch nach hinten losgehen. Was will der Chef noch mit jemandem, der eigentlich was anderes machen möchte?

Eine andere Idee wäre es doch, statt zu kündigen, mit dem Chef mal über die Entwicklungsmöglichkeiten zu sprechen. Das könnte ja auch was ergeben.

Geht der Chef da nicht drauf ein, dann kann man auf die Suche gehen und erst, wenn man den neuen Vertrag in der Tasche hat, dann wird gekündigt. Das ist dann immmer noch fair genug.
 

steinmannn

Aktives Mitglied

Bleibt bitte real. Stellt euch als AG vor und ein Mitarbeiter sagt, er sucht eine neue Arbeitsstelle, weil ihm das Umfeld (= andere Mitarbeiter oder Führungsstil = persönlich gegen AG) nicht gefällt.
Was würdet ihr als AG tun?
Eine neue Kraft suchen und den potentiellen Kündiger aufs Abstellgleis setzen!
Für den TE keine Weiterqualifikation und nur Arbeit, welcher keiner verrichten möchte.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

.................Kündigungsfrist habe. Das macht mich für neue Arbeitgeber bestimmt unattraktiv...
´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´´... aber ich mache mir Sorgen, dass ich überhaupt einen bekomme, wenn die neuen Arbeitgeber die Kündigungsfrist sehen...
Der TE geht von 2 Annahmen aus, die er selbst schon als Hinderniss klassifiziert ? Wie schräg ist das denn?

Ist es jetzt schon so weit, das Arbeitnehmer selbst den Kündigungsschutz für überflüssig halten und nach AGs suchen die den am liebsten ganz aushebeln möchten? Nur zu!

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Wer einen Vertrag mit K-Schutz hat darf sich doch eher als geschätzter Mitarbeiter verstehen gegenüber diversen Zeitarbeiter-, Praktikanten- und befristeten Vertragsformen die inzwischen leider möglich sind.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

@dagdavincy es geht hier um Kündigung durch den Arbeitnehmer.
Korrekt!
Und die Kündigung würde ich erst nach Vertragsabschluss bekannt geben.
Leider spreche ich aus zurückliegender Erfahrung. Ein AG hatte mir mündl. zugesagt. Nachdem ich die Kündigung abgegeben hatte, wollte er das "nicht so gemeint" haben. Ein Zurück zum alten AG wäre vielleicht noch möglich gewesen - hätte aber doch nicht mehr das gleiche Arbeitsklima ergeben.
 
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