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Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

ninaundtwister

Nicht mehr ganz neu hier

Guten Abend :) ,

ich habe mal eine Frage, ein Bekannter ist letztes Jahr an Krebs verstorben, ich habe mich zum Schluss um alles gekümmert - auch um Bankangelegenheiten. Durch den ganzen Stress habe ich jetzt erst bemerkt, dass von meinem Konto immer noch seine Hausrat abgezogen wird.
Nun habe ich Heute angerufen und habe mit geteilt, dass mein Bekannter verstorben wäre. Sie meinte, ich sollte eine Sterbeurkunde vorlegen um es zu kündigen - der Betrag würde mir dann wieder gut geschrieben werden. Dann fragte Sie - wann der Bekannte denn verstorben wäre und ich sagte ihr, dass er schon letztes Jahr verstorben wäre. Jetzt meint Sie, dass die das Geld nicht zurück zahlen würden, weil die Hausrat bezahlt wurde und somit die Sachen versichert gewesen wären - das heiß, wenn es jetzt z.B. gebrannt hätte - dann hätten die bezahlt.
Ähm, jetzt frage ich mich - ob das so richtig ist, erlischt ein Vertrag nicht mit dem Tod? Wie gesagt - ich bin eine Bekannte und keine Verwandte, oder Lebensgefährtin.
Vielen Dank im voraus :)
 

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Das ist hier sicherlich nicht ein Forum, in dem dir Rechtsauskünfte gegeben werden und auch nicht gegeben werden dürfen. Ich rate dir dringend, einen Fachanwalt zu konsultieren.

Gruß Peter
 
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ninaundtwister

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Ok - danke, ich bin Arbeitslos und kann mir keinen Anwalt leisten. Hätte ja sein können das es hier schon mal jemand durch gemacht hat.
 

pepexx

Moderator im Nutellawahn

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Wenn ein Vertrag automatisch mit dem Tod erlöschen würde, dann würden ja alle, die z.B. eine Wohnung oder ein Haus erben würden, ohne jegliche Versicherung da stehen.

Vielmehr handelt es sich weiterhin um Verpflichtungen, für die dann die jeweiligen Erben eintreten müssen, die dann aber i.d.R. wg. des Todesfalles die Verträge kurzfristig kündigen können. Die versicherte Sache besteht ja noch wie vor. Rückwirkend kann man gegenüber der Versicherung nichts machen, da hast Du aber dann einen entsprechenden Anspruch gegenüber den Erben.
 

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Ok - danke, ich bin Arbeitslos und kann mir keinen Anwalt leisten. Hätte ja sein können das es hier schon mal jemand durch gemacht hat.

Dann geh zu einem Fachanwalt und lege ihm deine ALG- Unterlagen vor, denn ich denke, dass du sofort ein Formular für Prozesskostenbeihilfe überreicht bekommst, wenn der Anwalt Aussicht auf Erfolg sieht.

Gruß Peter
 

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Wenn ein Vertrag automatisch mit dem Tod erlöschen würde, dann würden ja alle, die z.B. eine Wohnung oder ein Haus erben würden, ohne jegliche Versicherung da stehen.

Vielmehr handelt es sich weiterhin um Verpflichtungen, für die dann die jeweiligen Erben eintreten müssen, die dann aber i.d.R. wg. des Todesfalles die Verträge kurzfristig kündigen können. Die versicherte Sache besteht ja noch wie vor. Rückwirkend kann man gegenüber der Versicherung nichts machen, da hast Du aber dann einen entsprechenden Anspruch gegenüber den Erben.

Hey Peter,

du gibst hier quasi eine Rechtsberatung. Das darfst du nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht. Und man lehnt sich nicht so weit aus dem Fenster, wenn man aus dem Bauch heraus einen Fall beurteilt, ohne die wahren Fakten zu kennen. Aus deinem Bauch magst du ja einigermaßen recht haben.
Für bestimmte Angelegenheiten nehme selbst ich mir einen Fachanwalt.

Gruß Peter
 
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ninaundtwister

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Ok - danke an Beide. Vielleicht kann das Thema ja gelöscht werden, damit es keinen ärger gibt.
Danke :)
 

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Ok - danke an Beide. Vielleicht kann das Thema ja gelöscht werden, damit es keinen ärger gibt.
Danke :)

Ich habe zwar "nur" Strafrecht studiert aber soweit ich weiß, gibt es die erste Beratung bei einem Fachanwalt kostenlos oder für kleines Geld. Einfach fragen, denn das kostet nüscht.

Gruß Peter
 
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RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Ok - danke, ich bin Arbeitslos und kann mir keinen Anwalt leisten. Hätte ja sein können das es hier schon mal jemand durch gemacht hat.

In einem solchen Fall kannst Du Dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen. Mit diesem Schein suchst Du Dir einen entsprechenden Anwalt. Für eine Zuzahlung von 10.-- Euro (die meistens nicht erhoben werden) erhältst Du umfassende Auskunft über Dein Anliegen. Über den Beratungshilfeschein kann der RA auch mehr als nur eine Beratung abwickeln. Was alles möglich ist, das erklärt Dir der RA.

Wenn Du zum Amtsgericht gehst, dann nimm Deine aktuellen Kontauszüge und deine Bewilligungsbescheide für das ALG mit, denn Du musst Deine Bedürftigkeit nachweisen.

Die Sach- und Rechtslage, die Du hier dargestellt hat, lässt ggf. die Möglichkeit offen, dass Du einen Teil der widerrechtlich abgebuchten Beträge erstattet bekommst.

Viel Glück.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Ich habe zwar "nur" Strafrecht studiert aber soweit ich weiß, gibt es die erste Beratung bei einem Fachanwalt kostenlos oder für kleines Geld. Einfach fragen, denn das kostet nüscht.

Gruß Peter


Deine Aussage, im Bezug auf Rechtberatung und dem Hinweis dass Erstberatungen kostenlos sind, ist Bullshit. Zum einen regelt das RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) die Zulässigkeiten von Rechtsberatungen und klärt darüber auf was eine Rechtsberatung überhaupt ist.

Die Basics der Rechtsnormen und Rechtsanwendung scheinst Du bei Deinem "§§ Studium" ausgelassen zu haben.
 

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Deine Aussage, im Bezug auf Rechtberatung und dem Hinweis dass Erstberatungen kostenlos sind, ist Bullshit. Zum einen regelt das RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) die Zulässigkeiten von Rechtsberatungen und klärt darüber auf was eine Rechtsberatung überhaupt ist.

Die Basics der Rechtsnormen und Rechtsanwendung scheinst Du bei Deinem "§§ Studium" ausgelassen zu haben.

Deine Klugscheißerei in allen Ehren aber hier ist nun mal kein Rechtsberatungsforum.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Was du Klugscheisserei nennst, nennen andere ein abgeschlossenes Jurastudium. Deine Kenntnisse im Bezug auf den juristischen Belang scheinst Du im Kino oder der Bildzeitung erworben zu haben. Es ist nicht schlimm, dass Du Dich in einem Sachgebiet nicht auskennst. Du solltest aber in bestimmten Fällen einfach die Finger von der Tastatur lassen.

Im Übrigen gibt es keine Rechtsberatungsforen. Warum das so ist kannst Du im RDG nachlesen.

Hier mal eine schnelle Darstellung:

Was ist eine Rechtsdienstleistung nach dem RDG


§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung

(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
(2) Rechtsdienstleistung ist, unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1, die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung). Abgetretene Forderungen gelten für den bisherigen Gläubiger nicht als fremd.

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:

  1. die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten,
  2. die Tätigkeit von Einigungs- und Schlichtungsstellen, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern,
  3. die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht,
  4. die Mediation und jede vergleichbare Form der alternativen Streitbeilegung, sofern die Tätigkeit nicht durch rechtliche Regelungsvorschläge in die Gespräche der Beteiligten eingreift,
  5. die an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien,
  6. die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).


In Sinne eines fröhlichen Klugscheissens.
 

freaky_diver

Ha ha, mach mir mal.

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Zitat aus dem RberG §1 Abs.6: "Sie darf nur unter der Erlaubnis der entsprechenden Berufsbezeichnung ausgeübt werden."

Ich denke. dass unser Forum diese Anforderung nicht erfülltt.
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Du machst Dich gerade lächerlich. Das Gesetz auf welches Du Dich beziehst (RberG = Rechtsberatungsgesetz) wurde 2008 durch das bereits von mir erwähnte RDG = Rechtsdienstleistungsgesetz ersetzt - und wurde somit abgeschafft. Hierbei traten - zum Leidwesen der Rechtsanwälte dieses Landes, eine Reihe neuer Rechtsnormen in Kraft, die das Gesetz um die Rechtsdienstleistungen umfassend reformierten.



Ich glaube, Du lässt es besser über Recht und Gesetz zur "spekulieren" - das ist offensichtlich nicht Dein Sachkundebereich.
 
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pepexx

Moderator im Nutellawahn

Teammitglied
PSD Beta Team
AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Hey Peter,

du gibst hier quasi eine Rechtsberatung.

;-)

Das war keine Rechtsberatung, sondern eine allgemeine Antwort auf eine Frage, wie es sich mit Verträgen verhält, wenn ein Vertragspartner verstirbt.

Vertragsrecht ist öffentlich im BGB einsehbar und die Vertragsbedingungen sind jedem Vertrag beigefügt. Da ich weder die Zahlungsmodalitäten, noch die Einzelbestimmungen des eigentlichen Vertrages kenne, kann ich schlecht eine Rechtsberatung durchführen, sondern nur eine allgemeine Auskunft geben.

Aber interessanter Ansatz, denn dann dürfte hier keiner mehr antworten, wenn jemand eine Frage nach einem Model-Vertrag hat - die müssen alle zum Rechtsanwalt :)
 
G

ggvideo

Guest

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Hallo ninaundtwister , es tut mir sehr leid für Dich!

Wenn man hier im Forum mit liest oder etwas schreibt, braucht man keinen Roman und kein TV. Soviel Liebe und Nettigkeit, da kann man aber wirklich froh sein.

Schade Euch kannte Wilhelm Busch noch nicht als er seinen Philosoph schrieb (Auszüge):

Ich brauche nicht durch Wertvergleichen
Mit andern mich herauszustreichen,
Um zu ermessen, was ich bin,
Denn dieses weiß ich ohnehin.
Das Lachen will ich überlassen
Den minder hochbegabten Klassen.

Ich dahingegen, der ich sitze
Auf der Betrachtung höchster Spitze,
Weit über allem Was und Wie,
Ich bin für mich und lache nie
 

DoctorG

Aktives Mitglied

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

Richtig bleibt sicher, dass dieses Forum für Fragen des Erb- und Versicherungsrechts nicht ganz der richtige Ort ist.
Es wurde wohl schon erwähnt, dass dem Thread-Eröffner in einer solchen finanziellen Situation vielerorts eine kostenlose Rechtsberatung zur Verfügung steht. Habe ich seinerzeit als Student auch mal benötigt. Das war mit einem Anruf vereinbart und hat mir geholfen. Der beratende Anwalt hätte mir sogar - kostenlos - ein Dokument gegen eine zahlungsunwillige Versicherung aufgesetzt (was dann aber doch nicht nötig war). Um einen Prozess oder Prozesskostenbeihilfe ging es noch lange nicht, ich wollte auch nur die Lage mal bewertet bekommen und wissen, ob ich erste wütend werden muss (in juristischer korrekter Form natürlich) und wenn, wie das ginge.

Zuletzt diese ewige Rechtsberatungsgeschichte hier: so langsam kann man diesen Distanzierungs-Schmonsens von "hier äußern wir nur Meinungen, dies ist nicht als Rechtsberatung gemeint" bleibenlassen. Habe ich anfangs hier auch gemacht, auch nach meinem Kentnisstand ist das (endlich) vorbei. Der Staat hat nach Jahrzehten in einem Gesetz endlich erklärt, was Rechtsberatung ist (und solche unentgeltlichen Erfahrungsaustausche wie hier sind es demnach ganz klar nicht).

Die alte Regelung wurde übrigens damals im Kern von den Nazis auf den Weg gebracht, um den aus dem Staatsdienst entfernten Richtern und Staatsanwälten die weitere Arbeit als Anwalt zu verwehren. Ein Unding, dass das erst 2008 korrigiert wurde (auf Betreiben eines Richters, der wohl ganz zu Recht wissen wollte, warum er angeblich nicht kompetent beraten könne) - aber nun denn: wir können uns hier unser Halbwissen um die Ohren hauen, ohne außer schlechter Stimmung hier etwas fürchten zu müssen.
Für die Stimmung hier sind wir allerdings selbst verantwortlich.

Ich staune bei diesem eigentlich fachlichen Jura-Geplänkel immer wieder, wie der Ton hier schnell unangenehm hochfährt. Ist wie bei Gesprächen über Politik beim Essen.
"Bullshit", "Klugscheisserei" - geht das bei so harmlosen Detailfragen nicht eine Nummer kleiner?
Soweit ich das jetzt sehe, scheint mir der Stand des Rechtsdienstleistungsgesetzes der neuere (und nein - ich bin gar nix aus dem Jura, nur Spiegel-Leser), meinetwegen legt auch freaky_diver gerne noch mal was nach. Aber das Geschrei auf dem Hof erscheint mir unnötig.
 
Zuletzt bearbeitet:

aaarghh

Kann PCs einschalten

AW: Kennt sich jemand mit Vertragsrecht aus?

@ninaundtwister:

Geh doch mal hier hin:

Klick

Dort kannst Du Deinen Sachverhalt natürlich auch nicht darlegen, denn dort geht es nur um rein fiktive Fälle. Nehmen wir mal an, Du schröbest: "Angenommen, A kümmerte sich um die Angelegenheiten vom inzwischen verstorbenen Z usw.", dann bekommst Du dort in (fiktiven) Rechtsfragen ähnliche Hilfe wie hier mit PS und Co.
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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