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Lizenbestimmung Illustrator ?

A

apoo

Guest

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen, bei Adobe gibt es keine Auskunft da man niemanden ans Telefon bekommt.

Ich habe eine alte Adobe Puplishing Collection auf Ebay verkauft, der Käufer war leider ein Händler der mir danach schrieb ich habe die Illustrator 8.0 CD für ein Upgrade genutzt und müsse Ihn die Folge Version unverzüglich mitsenden. Indirekt hat er mich als Betrüger hingestellt :mad:

Ist es wirklich so das die Vorversion unbrauchbar wird nach einen Upgrade ? Oder habe ich da einen Gedanken Fehler. Sinn würde es nur machen das die Upgradeversion die Vorversion benötigt, aber umgekehrt ?

Das würde mich zusätzlich Interessieren ...
Ist es den möglich ein Upgrade auch mit einer anderen Vorversion zu betreiben oder geht der Spaß nur 1 mal bei Adobe ?

Leider findet man keine Listen was sich mit was upgraden lässt.

Vielleicht hat jemand von euch Ahnung ?
Vielen Dank :)
 

Vektorprogramme

monika_g

Vektorgärtnerin

Wenn Du Deine Version aktualisiert hast, kannst Du natürlich nicht die alte Version verkaufen. Du nutzt die. Lizenz ja noch. In dieser Situation musst Du entweder versuchen, den Verkauf zurückabzuwickeln oder die Lizenz auf den Käufer übertragen. Damit kannst Du sie dann nicht mehr verwenden. Du solltest Dir vielleicht eine Anwalt nehmen.
 
A

apoo

Guest

Hallo Danke für die Antwort, ich nutze aber die Version nicht mehr. Ist bei einen umzug verschollen ;-) Ich habe Ihn angeboten er schickt mir alles zurück und bekommt sein Geld wieder. Will er nicht ... Meiner Meinung nach wäre es gerechtfertigt wenn ich ihn die Illustrator 10.0 als Upgrade ohne die Vorversion verkauft hätte aber umgekehrt ?
 
A

apoo

Guest

Danke für die Info :) Das ich Sie irgendwie übertragen kann ist klar :) Mir geht es darum ob ich es muss, ich habe ihn Illu 8 und nicht 10 verkauft. Ein Windows Upgrade kann man auch solo verkaufen, wenn der Käufer eine Vorversion besitzt und die Version die man zum Upgrade genutzt hat kann man auch alleine weiter nutzen solange man nicht die Version drüber benutzt ... Ist das Bei Adobe so anders ??? über die alten Upgrades findet man leider nicht zu lesen :-/
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
In Post #2 von monika_g steht es doch. Du hast die Version 8 verkauft, obwohl Du die für einen Upgrade auf die 10er Version benutzt hattest. Es gibt also nur eins für Dich, um aus der Sache heraus zu kommen: Siehe Post #4 von monika_g!
Und zu Deinem letzten Post #5: Du hast im die Version 10 mitverkauft, weil Du die Version 8 zum Upgrade verwendet hast! DU HAST NUR EINE LIZENZ! Und diese hast DU verkauft!

Grüße
 

monika_g

Vektorgärtnerin

Und zu Deinem letzten Post #5: Du hast im die Version 10 mitverkauft, weil Du die Version 8 zum Upgrade verwendet hast! DU HAST NUR EINE LIZENZ! Und diese hast DU verkauft!

Da apoo die Lizenz selbst nicht mehr nutzt, sehe ich es nicht so, dass er die 10 auch verkauft hat. Er hat mE und nach seiner Beschreibung die 8 verkauft und natürlich die Lizenz, diese zu nutzen. D.h. die Lizenz muss übertragen werden (s. Adobe-Link) und dann soll der Käufer halt sehen, wie er an die 10 kommt.

Es sei denn, irgendwo im Text des ebay-Angebots wurde ein Update erwähnt.

Wenn dieser Käufer aber nicht locker lässt, wird apoo ggf. um einen Anwalt nicht herumkommen. Es wäre völlig irrelevant, auf die Diskussion in diesem Forum zu verweisen, da wir Rechtsberatung weder machen können noch dürfen. Vielleicht kann die Frage in einem der vielen Online-Rechtsberatungsdienste geklärt werden, dann wird's nicht gar so teuer.
 
A

apoo

Guest

Von einen Update stand da nichts ... ich wusste das nicht mal mehr ^^

Die 8 kann ich auch ohne die 10 Installieren, ich denke man darf nicht beide gleichzeitig verwenden oder die 10 ohne die 8 verkaufen. Aber die 8 ohne 10 wenn man diese nicht mehr verwendet ? Die Frage die auch bleibt ist ob sich die 10 auch mit einer anderen Vorversion betreiben lässt. Adobe macht es einen nicht gerade einfach alles richtig zu machen. Mich würde auch Interessieren wie er das abgefragt hat. Ich werde mal einen Anwalt fragen aber vielen Dank für die Anregungen :)
 

monika_g

Vektorgärtnerin

Das abzufragen, ist eventuell mit speziellen Services möglich, auf die nur Händler Zugriff haben.

Aber natürlich kann das auch vorkommen, wenn man einfach versucht, die Version zu registrieren. Allerdings sind mE die alten Online-Registrierungsserver abgeschaltet, sodass sie ohnehin nicht mehr gehen. Die Version 8 wurde aber wahrscheinlich ohnehin nicht per Internet registriert, oder?
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
@monika_g:
Es ist doch die Frage wegen der Lizenz: Er nutzt die 8er Lizenz um an eine 10er Lizenz zu kommen -> Upgrade! Und das heißt, günstigerer Preis. Anschließend verkauft er die 8er Lizenz behält aber die 10er, die er nur günstig bekommen hat, weil er eine vorherige Version hatte. Diese Voraussetzung für die günstigere 10er Lizenz fehlt jetzt. Auch wenn er diese nicht mehr verwendet, war diese doch die Voraussetzung für die 10er Lizenz.

Aber es bleibt dahin gestellt: Du kannst auch recht haben.

Es hängt von den vertraglichen (lizenzrechtlichen) Bedingungen ab, die da gelten. Deshalb ist der Rat, sich anwaltlichen Rat zu holen, der beste Rat dem man dem TE geben kann!


Grüße
 
A

apoo

Guest

Wenn ich neue Erkenntnisse habe melde ich mich noch mal ;-) Ein Patent Anwalt sollte das wissen oder ?
 

monika_g

Vektorgärtnerin

Anschließend verkauft er die 8er Lizenz behält aber die 10er, die er nur günstig bekommen hat, weil er eine vorherige Version hatte. Diese Voraussetzung für die günstigere 10er Lizenz fehlt jetzt. Auch wenn er diese nicht mehr verwendet, war diese doch die Voraussetzung für die 10er Lizenz.

Hast Du alles gelesen? Die 10er wird nicht mehr benutzt. Verkauft wurde nur die 8er. Wenn jetzt noch die Lizenz übertragen wird, dann hat der Käufer alles bekommen, was er gezahlt hat. So würde ich es sehen.
 
A

apoo

Guest

Du meinst die 8er übertragen wird ? Das währe aber dann nur wnen ich die 8 auch registriert habe, oder ?
 

monika_g

Vektorgärtnerin

Wenn die Version nie registriert wurde, dann muss das Registrierungsformular ja noch irgendwo in der Box sein. Aber ich frage mich dann, wie das mit dem Update funktioniert hat. Hast Du das nie installiert und genutzt gehabt?
 
A

apoo

Guest

Also die 10 muss ich wohl registriert haben (Ist halt leider sehr lange her), ich denke das dadurch auch die 8 gespeichert wurde (wie hätte er es sonst anders wissen können). Habe es damals nur 1 mal installiert und dann wieder deinstalliert weil ich nicht damit klar gekommen bin. ich denke der gute Mann hat einfach nur Euro Zeichen in den Augen ansonsten wurde er mir die Sachen zurück senden wenn es ein Problem gibt und er sein Geld wieder bekommt...Scheint wohl immer noch genug Wert zu haben :rolleyes:
 

monika_g

Vektorgärtnerin

Auf neuen Rechnern läuft es nur noch bedingt (d.h. laufen vielleicht unter Windows, aber installieren lässt es sich ggf. nicht mehr) und updatefähig ist es auch nicht mehr. Was da für ein großer Wert sein soll, wäre die Frage. Das ist höchstens ein Liebhaberstück. Was nichts daran ändert, dass Du auch ein wenig blauäugig an die Sache herangegangen bist.

Waren eigentlich die Handbücher dabei? Für die hätte ich mich interessiert :)
 
A

apoo

Guest

War alles mit bei ^^ Du meinst die Handbücher der 8 oder der 10 ? Mit den blauäugig ist schon richtig, aber wo soll man brauchbare infos her bekommen. Adobe ist nur beim Kauf freundlich und erreichbar...Im Netz hatte ich geschaut und nichts gefunden.
 

CUBEMAN

Polyboy

Obwohl ich befürchte, dass der Käufer im Recht ist, wäre auf alle Fälle Adobe der erste Ansprechpartner, um das Problem zu lösen. Es gibt doch auch die Möglichkeit schriftliche Anfragen zu stellen, oder?
Eine weitere Möglichkeit wäre die Schlichtungsstelle von ebay. Die helfen auch bei solchen umstrittenen Transaktionen.
Auf jeden Fall sollte man Anwälte zunächst heraushalten. Das kann im Endeffekt teurer werden als der ganze Streitwert.

Grüße CUBE
 
A

apoo

Guest

Mehr als es zurück nehmen kann ich nicht anbieten. Ich habe gerade mit einen Anwalt gesprochen (Natürlich nur Grob), Adobe hat sehr komplizierte und unterschiedliche Lizenz-verfahren, aber vom Prinzip zählt erst mal das was ich zum Kauf angeboten habe. Wenn die 8 nutzbar ist kann er nichts machen. Anders wäre es bei er 10 diese ist nur Nutzbar mit der Vorversion ob es die selbe sein muss konnte mir der Anwalt grob auch nicht sagen. Das werde ich klären falls der Händler wirklich Streiten will, Rechtsschutz habe ich ja ^^

Vielleicht meldet sich ja noch jemand der es genau beantworten kann ;-)

Euch allen ein schönes Wochenende
 
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