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Logo nicht kommerziell, wird nun kommerziell genutzt.

gisszmo

Chaos-Camper

Hallo und guten Abend,

meine Tochter hat für einen "Bekannten" ein individuelles Logo für dessen Motorradgruppe erstellt (selbst gezeichnet).
Damals unter der Voraussetzung, dass das Logo nicht kommerziell genutzt wird.
Also ursprünglich mal als Header o.ä. für FB oder die eigene Webseite gedacht.
Mittlerweile (nach ca. 2 Jahren) wird das Logo jedoch kommerziell genutzt und findet u.a. Verwendung auf
Hoodies, T-Shirts, Jacken, Rucksäcken, Caps usw. die mittlerweile in dem Shop der Motorradgruppe verkauft werden.
Zudem haben sie Aufträge auf Motorradmessen usw. ebenfalls mit Bannerwerbung mit dem Logo.

Kann sie im Nachhinein noch was verlangen? Wenn ja wo bewegt sich das in etwa?
Oder abhaken und unter Lebenserfahrung verbuchen?
Rechtsanwalt möchte sie ungern einschalten, da Ihrer Meinung mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Mir ist klar dass hier keine rechtsverbindlichen Tipps gegeben werden können und ich hätte auch nie, niemals gedacht, dass ich mal so eine Frage stelle :(
Achja und ich hoffe es ist ok. Ansonsten dann bitte löschen.

Vielen lieben Dank für die Hilfe
 

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
Damals unter der Voraussetzung, dass das Logo nicht kommerziell genutzt wird.
Was heißt kommerziell. Daß ein Vereinslogo auf alles gedruckt wird, was man für einen Verein braucht, dafür ist es gedacht.
Ich würde die persönliche Schiene fahren, Jungs, ihr habt von mir sooo'n schönes Logo gekriegt, meint ihr nicht, so ein kleines Dankeschön in Form von…usw. aber mindestens ein paar T-shirts…:D

Oder abhaken…!
 
M

Moin

Guest

Oder abhaken und unter Lebenserfahrung verbuchen?

Hallo, solche Erfahrungen haben sicher (leider) viele angehende Kreative irgendwann mal gemacht und sofern dieser "Bekannte" nicht jemand ist, mit dem man ein vernünftiges Wort darüber sprechen könnte, ist es wohl unter Lebenserfahrung zu verbuchen (dass jemand ein Logo nur für private Zwecke verwendet, ist aber auch sehr unwahrscheinlich).

Im Nachhinein etwas zu verlangen ist schwierig und wahrscheinlich nicht erfolgreich, aber sie könnte es natürlich einfach versuchen. Ein freundliches Schriftstück mit der damaligen Vereinbarung und ein Vorschlag, wie weiter vorzugehen wäre, sofern das Logo weiterhin kommerziell eingesetzt werden soll. Ein Logo zu bekommen, ohne irgendeine Anerkennung aufzuwenden, ist absolut kein feiner Zug und vielleicht überrascht sie der Bekannte und kommt Ihnen entgegen.

Gruß, MFG
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

Kommerziell ist etwas, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht hinter dem Geschäftszwecke steckt.
Ein Verein hat grundsätzlich keine solche. Sondern die Einnahmen dienende der Kostendeckung. Somit ist ein Verein (per Definition) nie kommerziell.
Hat hingegend der Club ein Gewerbe angemeldet, dann handelt er mit Gewinnerzielungsabsicht und soll für das Logo zahlen.
Daher würde ICH es nicht abhaken und, wenn der Bekannte nicht freiwillig zahlt, den Anwalt bemühen. Denn dann liegt ein Verstoß gegen das Nutzungsrecht vor. Und die Nachweispflicht hat der Nutzer, woher das Logo stammt und ob es genutzt werden darf. Sofern Deine Tochter nachweisen kann, dass sie die Urheberin ist.
 
meine Tochter hat für einen "Bekannten" ein individuelles Logo für dessen Motorradgruppe erstellt (selbst gezeichnet).
Es gibt in diversen Gesetzen auch dafür Bestimmungen. Wenn man bei einem Marktstand eine Gurke kauft, dann ist auch damit ein Vertrag abgeschlossen wurde, auch wenn dieser nicht in schriftlicher Form abgefasst wurde.
Jedenfalls würde ich die in #4 von phoenix angesprochene Sachlage prüfen. Wurden bei der Erstellung des Logos keine Rechte Dritter verletzt würde ich einen spezialisierten Anwalt befragen. Ich kenne mich mit dem Vereinsrecht nicht aus, doch gibt es möglicherweise doch einige Unterschiede, denn wenn ein Verein ein Shop betreibt, dann gibt es auch Einnahmen, da sollten dann nicht nur Vereinsbehörden sondern auch die Finanz davon wissen. Solche Verkaufsartikel müssen auch bei Betrieben bestellt und gekauft werden, insgesamt gibt es jedenfalls Rechnungslegungen, die irgendwo einfließen müssen.
Das ist sicherlich eine Rechtslage, die eigentlich Vereinen bekannt sein sollten und sowohl Steuerberater als auch Anwälte sollten Auskunft geben können, jeder für sein Fach.

Meiner Meinung nach wurde jedenfalls eine Form von Nutzungsvertrag zwischen der Tochter und dem Verein abgeschlossen, ob die Tochter daraus sinnvollerweise Entgelte lukrieren kann wird seriös nur ein Anwalt beantworten können.
 

Likliksnek

Illustratorin

Hi gisszmo,

deine Tochter hat dem Bekannten damals die Nutzung des Logos für private, nicht kommerzielle Zwecke eingeräumt. Wenn er nun mehr damit machen will, benötigt er dafür die Einräumung der dementsprechenden Nutzungsrechte von deiner Tochter zu von euch zu verhandelnden Konditionen. Der Bekannte hat also letztlich versäumt,deine Tochter auf die erweiterte Nutzung hinzuweisen und *könnte* sogar von euch abgemahnt werden, wenn man denn wollte ;)
Da vielen die Welt der Nutzungsrechte nicht völlig klar ist würde ich ihn freundlich darauf hinweisen, dass er die Erlaubnis für den kommerziellen T-Shirt Druck etc. braucht und dass er dafür auch etwas bezahlen muss. Wieviel das ist könnt ihr nur selbst bestimmen. Das können durchaus ein paar hundert Euro sein, das hängt natürlich vom Umfang der Nutzung und nicht zuletzt von der Bekanntschaft ab.

Viel Glück beim Verhandeln!
Claudia
 

Cobblepot

Brustimplantate-Betrüger

PSD Beta Team
Ich habe nochmals darüber nachgedacht, und möchte auch mal die andere Seite beleuchten.

Irgendwie ist es ein bisschen schräg. Ein Vereinslogo für lau zu gestalten, ohne Kompensationvereinbarung auf Basis einer mündlichen Absprache, wenn es die überhaupt detailliert gab, nach zwei Jahren an einen Rechtsweg zu denken. Es gibt auch sowas wie Treu und Glauben, die Basis der Abmachung ist eine Gefälligkeit für einen Bekannten.
Der Motorradclub hat erstmal gegen gar nichts verstossen.
Ich weiß nicht, wie gut das Logo gemacht ist. Wenn der Verein dafür Geld hätte locker machen müssen, wären die Ansprüche vielleicht andere gewesen.

Alles hat viele verschiedene Facetten…;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Divina

Aktives Mitglied

Der Motorradclub hat erstmal gegen gar nichts verstossen.
Doch. Wenn der Verein ein Nutzungsrecht nur für private Nutzung hatte, so hat er mit Verwendung durch kommerzielle Nutzung dagegen verstoßen. Welche Zeit zwischen Erstellung und kommerzieller Nutzung vergangen ist, ist vollkommen egal, solange noch keine Verjährung von Ansprüchen eingetreten ist. Was die Verjährung angeht, so beträgt diese 3 Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres nach Zustandekommen des Anspruchs. Der Anspruch, überhaupt eine Vergütung zu erhalten, verjährt dagegen nicht. Wenn also die Tochter erst nach vier Jahren auf die Idee kommt, eine Vergütung haben zu wollen, entfallen lediglich die Ansprüche für das erste Jahr, sofern der Schuldner Einrede auf Verjährung stellt. Beruft er sich nicht darauf, muss er sogar das bezahlen.
§ 31
Einräumung von Nutzungsrechten

(1) 1Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). 2Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.
§ 31a
Verträge über unbekannte Nutzungsarten

(1) 1Ein Vertrag, durch den der Urheber Rechte für unbekannte Nutzungsarten einräumt oder sich dazu verpflichtet, bedarf der Schriftform. 2Der Schriftform bedarf es nicht, wenn der Urheber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumt. 3Der Urheber kann diese Rechtseinräumung oder die Verpflichtung hierzu widerrufen. 4Das Widerrufsrecht erlischt nach Ablauf von drei Monaten, nachdem der andere die Mitteilung über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung an den Urheber unter der ihm zuletzt bekannten Anschrift abgesendet hat.
Da ich nicht annehme, dass der Verein die andere Nutzung bereits bekanntgegeben hat, besteht das Widerrufsrecht noch immer, selbst wenn der Tochter die Nutzung seit mehr als drei Monaten bekannt ist, weil die Bedingung für das Erlöschen des Widerrufsrechts noch nicht eingetreten ist.
Das Widerrufsrecht entfällt, wenn sich die Parteien nach Bekanntwerden der neuen Nutzungsart auf eine Vergütung nach § 32c Abs. 1 geeinigt haben. 2Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die Parteien die Vergütung nach einer gemeinsamen Vergütungsregel vereinbart haben. 3Es erlischt mit dem Tod des Urhebers.
Nach § 32 UrhG hat die Tochter einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Sie könnte also durchaus mittels Abmahnung den Verein dazu auffordern, ihr z.B. Tantiemen beim Verkauf entsprechender Produkte zu zahlen. Oder aber sie tritt das entsprechende Nutzungsrecht für eine Gesamtsumme ab, wie es z.B. bei Fotolia gang und gäbe ist. Und wenn man sich dort die Lizenzkosten ansieht, die dabei anfallen, dürfte für die kommerzielle Verwendung des Logos eine Vergütung m.E. von vielleicht 30 Euro anfallen. Bei der Summe wäre es tatsächlich sinnvoll für die Tochter, einmal dort vorzusprechen und eine nachträgliche schriftliche Lizensierung für die Nutzung anzubieten gegen Zahlung einer kleine Summe. Der Verein wäre dumm, sich darauf nicht einzulassen
 

geia1

Aktives Mitglied

Mach ihnen den Vorschlag sie sollen (klein z.B. die Initialen des Entwerfer des LOGO dazuschreiben,
Vielleicht bekommt sie Folgeaufträge
 

ph_o_e_n_ix

acromyniker

Mach ihnen den Vorschlag sie sollen (klein z.B. die Initialen des Entwerfer des LOGO dazuschreiben,
Vielleicht bekommt sie Folgeaufträge
Abgesehen davon, dass man sich durch das hinzufügen seiner Initialen als Urheber eines Logos nicht outen kann, ist es natürlich völliger Usus, ein Logo für einen Kunden als eigene Werbeplattform zu nutzen. Zudem dürfte die Werbewirksamkeit dabei im Promillebereich liegen - somit wird es auch keine Folgeaufträge geben.

Ich kenne das nur von Kunden, die meinen, sie müssten den Preis diktieren und hätten gerne ein möglichst schlichtes Logo, das vorrangig günstig sein muss - als Gegenzug könne man dann seine Initialen irgendwo klein außerhalb des Logos hinzufügen. Spätestens da hat sich der Auftrag dann erledigt.
 

gefrorene_wand

Angekommener

Kommerziell ist etwas, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht hinter dem Geschäftszwecke steckt.
Ein Verein hat grundsätzlich keine solche. Sondern die Einnahmen dienende der Kostendeckung. Somit ist ein Verein (per Definition) nie kommerziell.
Hat hingegend der Club ein Gewerbe angemeldet, dann handelt er mit Gewinnerzielungsabsicht und soll für das Logo zahlen.
Daher würde ICH es nicht abhaken und, wenn der Bekannte nicht freiwillig zahlt, den Anwalt bemühen. Denn dann liegt ein Verstoß gegen das Nutzungsrecht vor. Und die Nachweispflicht hat der Nutzer, woher das Logo stammt und ob es genutzt werden darf. Sofern Deine Tochter nachweisen kann, dass sie die Urheberin ist.


Das ist eigentlich nicht ganz richtig. Der Verein muß am Jahresende alle Verkäufe dem Finazamt melden. Die meisten Stände auf Messen sind für Vereine eh kostenfrei oder mehr als günstig. Daher ist davon auszugehen das mehr Einnahme wie Ausgabe erzielt wird. Schon sind wir bei einer grandiosen Steuerhinterziehung. Um etwas zu verkaufen ein Gewerbe zu haben ist nicht in jedem Fall richtig. Dafür gibt es die schöne Frage, "Zusätzliche Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit". Also sollte der Verein sehr vorsichtig mit Verkäufen umgehen.
 

liselotte

Bärliner Jung

Man oh man
jetzt sind wir schon bei Steuerhinterziehung
Wo Einnahmen sind sind auch Ausgaben und einen "Schatzmeister" der sich mit der Materie auskennt werden die wohl haben. Der Rest wären Mutmaßungen und damit sollte man vorsichtig sein.
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

dürfte für die kommerzielle Verwendung des Logos eine Vergütung m.E. von vielleicht 30 Euro anfallen.
Mit dem Inhalt des Beitrages von Divina gehe ich konform.
Allerdings würde ich die Nutzungsentgelder für ein Logo wesentlich höher ansiedeln.
Bei Fotolia werden Bilder angeboten die existieren und die jeder kaufen / lizensieren kann.
Ein Logo wird nur für einen Kunden entwickelt und somit nicht anderen frei angeboten.
Dieser Unterschied macht schon mal den Faktor 100 aus bei umsatzstarken Kunden mehr. Habe ich ein gutes Bild zahlen 100 Nutzer die Lizenz, bei einem Logo ist das ausgeschlossen.

grüße
 

gefrorene_wand

Angekommener

Man oh man
jetzt sind wir schon bei Steuerhinterziehung
Wo Einnahmen sind sind auch Ausgaben und einen "Schatzmeister" der sich mit der Materie auskennt werden die wohl haben. Der Rest wären Mutmaßungen und damit sollte man vorsichtig sein.



Tja man o man, wenn Du alles gelesen hättest und auch verstehen würdest, wäre Dir aufgefallen das ich zitiert habe. Darin hat man behauptet ein Verein müsste ein Gewerbe haben um Kommerziell zu arbeiten. Das ein Verein einen Gewerbeschein bekommt ist mir so noch nicht untergekommen. Jeder Verein verkauft mit Gewinnabsicht halt um vielleich aus der Vereinskasse tanken zu können oder anderes. Wieso lest Ihr alle die Texte nicht richtig. Fakt ist das jetzt mit einem Logo Geld verdient wird welches dem Verein vielleicht nicht mal gehört. Solche Vorgänge gibt es meiner Meinung nach viel zu viele in heutigen Zeiten. Vielleicht fragt man mal beim Finanzamt an wo kommerz anfängt und aufhört. Auf jeden Fall werden die bestimmt sehr hellhörig wenn ein Shirt für vielleicht 12 Euro angekauft wird und für 20 oder wieviel auch immer verkauft wird
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Das ein Verein einen Gewerbeschein bekommt ist mir so noch nicht untergekommen.
Man kann ja nicht alles wissen.
Lies mal bitte "Die gemeinnützige GmbH (gGmbH)"
Es ist nicht so das ein Verein oder gemeinnütziger Verein nicht wirtschaftet. Die gGmbH ist eine legitimierte Version um normal zu wirtschaften ohne Steuern dafür zahlen zu müssen. Der Geschäftsführer einer gGmbH bekommt ein sattes Geschäftsführergehalt denn er ist nicht ehrenamtlich angestellt. Wenn die gGmbH Gewinne schreibt dann gründet man eben eine Stiftung in Luxemburg in der die Gelder gewaschen werden.
Und wenn die Leistungen der gGmbH nicht komplett von der Umsatzsteuer befreit sind wirtschaften sie oft mit ermässigtem Steuersatz.
Wir haben hier in der Gegend eine gGmbH die Siebdrucke herstellt. Sie können jeden Preis unterbieten und haben bei öffentlichen Ausschreibungen den Vorzug vor gleichen Geboten aus der freien Wirtschaft. Dafür arbeiten sie mit behinderten Menschen für die nicht mal der Mindestlohn gilt.

grüße
Ralf
 

liselotte

Bärliner Jung

Der Verein muß am Jahresende alle Verkäufe dem Finanzamt melden. Die meisten Stände auf Messen sind für Vereine eh kostenfrei oder mehr als günstig. Daher ist davon auszugehen das mehr Einnahme wie Ausgabe erzielt wird. Schon sind wir bei einer grandiosen Steuerhinterziehung.
Was habe ich nicht gelesen? Das habe ich geantwortet!
Man oh man
jetzt sind wir schon bei Steuerhinterziehung
Dreh mir bitte nicht die Worte im Munde um oder interpretiere etwas hinein.
 

mobbytec

Aktives Mitglied

Also jeder Verein, der mehr Ausgaben als Einnahmen hat, ist ein guter Verein? Mal die Definition Gewinnerzielungsabsicht lesen und welches Ziel ein Verein vorrangig hat.
 
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