Keine ausreichende Vorbeugung gegen UrheberrechtsverletzungenNach einem Urteil des OLG Hamburg reicht der Einsatz von MD5-Filtern nicht zur Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen aus. Deshalb haftet der File-Hoster Rapidshare ab Kenntnisnahme der Verletzung als Mitstörer.
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