Machen sich Journalisten strafbar, wenn sie Links auf ihre Quellen setzen?Dem Verlag Heinz Heise bleibt es weiterhin untersagt, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen. Das entschied das Oberlandesgericht München und bestätigte damit seine eigene Eilentscheidung.
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