Künstlerin trotzdem mit Klage weitgehend gescheitert
Das Thüringer Oberlandesgericht hat die verkleinerte Anzeige von auf Websites gespeicherten Bildern durch Google als Urheberrechtsverletzung eingestuft. Die Unterlassungsforderung der klagenden Künstlerin hat das Gericht allerdings zurückgewiesen.
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