AW: PS Nachhilfe, Kurse u.ä. geben
Hallo,
Mit Zertifizierung ist eine Urkunde gemeint, die Adobe ausstellt. Damit weist man nach, dass man die Lehrfähigkeit des zertifizierten Produktes (beispsielsweise Photoshop) besitzt. Erreichen kann man sich dieses "Zertifikat" nur, wenn man vor Adobe die Lehrfähigkeit nachweist.
Eine Pflicht, dieses Zertifikat zu besitzen, um beispielsweise "Photoshop" anderen durch Schulungstätigkeit näherzubringen, besteht jedoch nicht. Fragt man jedoch nach Pflichten, dann sind dies meines Erachtens den Besitz der Volllizenz (kommerziell nutzbar) für Lernenden und den Schulenden. Bescheinigungen darfst Du ausstellen (Ich bescheinige, dass Hr. XY das und das bei mir gelernt hat), nur nicht als von Adobe zertifizierter Lehrer, wenn Du das Lehrzertifikat von Adobe nicht hast.
Ich frage mich allerdings, ob das überhaupt von Deinen Kunden gewünscht wird. Wenn ich eine Webseite bestelle, dann will ich auch dass mein Dienstleister die Bilder bearbeitet und nicht ich auch noch Hand anlegen muss. Und so gesehen hat Andre vollkommen recht, bei mir hätte der Dienstleister seinen eigenen Ast abgesägt. Wenn ich als Kunde eine Schulung will, dann suche ich mir auch einen Lehrer und keinen Dienstleister für Webseiten, der mir Bildbearbeitung beibringen will.
Grüße