Rapidshare kuendigt Berufung an
Nach der Niederlage vor dem Duesseldorfer Landgericht hat der Filehoster Rapidshare angekuendigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht hatte der Gesellschaft fuer musikalische Auffuehrungs- und mechanische Vervielfaeltigungsrechte (GEMA) am 23. Januar 2008 gegen Rapidshare Recht gegeben. Die GEMA warf Rapidshare Urheberrechtsverletzungen vor.
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http://www.golem.de/0801/57395.html
Voriger Artikel zum Thema:
29.01.2008 - GEMA siegt gegen Rapidshare
Nach Ansicht des Duesseldorfer Landgerichts ist der Filehoster Rapidshare fuer die Inhalte verantwortlich, die ueber seine Server getauscht werden. Das Gericht hat Rapidshare deshalb dazu verpflichtet, die abgelegten Inhalte zu kontrollieren und "auch solche Massnahmen zu ergreifen, welche die Gefahr beinhalten, dass ihr Geschaeftsmodell deutlich unattraktiver wird oder sogar vollstaendig eingestellt werden muss".
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http://www.golem.de/0801/57316.html