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Rechnungen schreiben - rechtliche Grundlage?

Sambino

Vize-Imperator

Hallo zusammen,

welchen rechtlichen Hintergrund benötigt man, wenn man für´s "Webseiten erstellen" Rechnungen schreiben möchte. Einen Gewerbeschein oder eine andere Möglichkeit? ... und welche Verpflichtungen bringt das mit sich? Muß man eine Bilanz erstellen? Mindestumsatz? Höchstumsatz?
Wie macht ihr das?
 

karsten1077

Bin wieder da

AW: Rechnungen schreiben - rechtliche Grundlage?

um eine richtige rechnung zu schreiben benötigst du ein gewerbe, und eine steuer nummer die auf der rechnung mit auftaucht. einfache quittung schreiben kann allerdings jeder. steht dann halt nur drauf, betrag erhalten.

gruß karsten
 
AW: Rechnungen schreiben - rechtliche Grundlage?

Als Freiberufler oder Gewerbetreibender kannst du Rechnugen schreiben.
Die Voraussetzung ist natürlich wie karsten 1077 anführte.......erforderlich.
 

msblacky

Helper

AW: Rechnungen schreiben - rechtliche Grundlage?

Hallo,

also auf Rechnungen sind bestimmte gesetzliche Vorgaben notwendig, hierfür findet man genug Infos im Netz, eine Bilanz muss nur eine größere Firma wie z.B. auch GmbH machen, da einfach allgemein mal beim Finanzamt nachfragen die geben Dir auch die verschiedenen Höhen von Umsätzen ab wann was fällig wird.

msblacky
 

determined

Noch nicht viel geschrieben

AW: Rechnungen schreiben - rechtliche Grundlage?

rechnungen schreiben bringt die verpflichtung mit sich, steuern zu bezahlen *lach*
gewerbe anmelden und auf die steuernummer vom finanzamt warten… ganz wichtig!!!
ohne freigegebene steuernummer, die wie schon erwähnt auf der rechnung erscheinen muss, darf keine rechnung geschrieben werden. bilanzen bleiben erstmal aussen vor… die brauchst du eigentlich nur für die bank oder sonstige sachen… bis zu einem jahresumsatz von nur 17.500 € kann man sich auch von der pflicht entbinden lassen umsatzsteuer abzuführen(antrag beim finanzamt)… aber achtung… dies gilt nur wenn in den zukünftigen jahren der jahresumsatz 50.000 € jährlich nicht übersteigt. ansonsten gilt rechnung mit ust.
 
G

graubart

Guest

AW: Rechnungen schreiben - rechtliche Grundlage?

Hallo,

in den Kommentaren hier ist eine ganze Menge falsch.
Du mußt erstmal kein Gewerbe anmelden oder sonst was, was du auf jeden Fall machen mußt ist diesen Satz mit in die Rechnung schreiben,

"Ich bin Privatperson und weise deshalb keine Umsatzsteuer aus. Ich versteuere die Einnahmen unter der Steuernummer 012/345/00000 in meiner Einkommenssteuererklärung."

Du muß auch nicht auf deine neue Steuernummer warten, oder zum Finanzamt hingehen, deine Pflicht ist es, alles was du verdient hast am Jahresende zu versteuern und dann erst bekommst du eine neue Steuernummer. Wenn der Betrag über eine bestimmte Summe geht (ich glaube das sind 17.500 Euro), dann mußt du die MWST ausweisen. Du brauchst auch keine Buchführung oder ähnliches. Hebe schön deine erstellten Rechnungen auf und alle Ausgaben, wie Programme, Hardware, Telefonkosten, Fahrten zum Kunden, Zeitschriften, Bücher oder ähnliches und Rechne das am Jahresende in die Einkommenssteuer mit ein und gut ist. Wo du natürlich aufpassen mußt ist, das das Finanzamt nicht zu dem Schluß kommt, das deine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ist, das nennt man dann Liebhaberei, dann finden keine Ausgaben die damit in Zusammenhang stehen, eine Berücksichtigung. In der Regel schauen die sich das erst richtig nach 2-3 Jahren an.

Gruß graubart
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Sambino

Vize-Imperator

AW: Rechnungen schreiben - rechtliche Grundlage?

Vielen Dank für die vielen Anworten.
Ihr habt mir schonmal sehr weiter geholfen, wobei ich die rechtlichen Sachen noch einmal genauer nachlesen werde ...

Danke ;)
 
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