AW: Rechnungen schreiben - rechtliche Grundlage?
Hallo,
in den Kommentaren hier ist eine ganze Menge falsch.
Du mußt erstmal kein Gewerbe anmelden oder sonst was, was du auf jeden Fall machen mußt ist diesen Satz mit in die Rechnung schreiben,
"Ich bin Privatperson und weise deshalb keine Umsatzsteuer aus. Ich versteuere die Einnahmen unter der Steuernummer 012/345/00000 in meiner Einkommenssteuererklärung."
Du muß auch nicht auf deine neue Steuernummer warten, oder zum Finanzamt hingehen, deine Pflicht ist es, alles was du verdient hast am Jahresende zu versteuern und dann erst bekommst du eine neue Steuernummer. Wenn der Betrag über eine bestimmte Summe geht (ich glaube das sind 17.500 Euro), dann mußt du die MWST ausweisen. Du brauchst auch keine Buchführung oder ähnliches. Hebe schön deine erstellten Rechnungen auf und alle Ausgaben, wie Programme, Hardware, Telefonkosten, Fahrten zum Kunden, Zeitschriften, Bücher oder ähnliches und Rechne das am Jahresende in die Einkommenssteuer mit ein und gut ist. Wo du natürlich aufpassen mußt ist, das das Finanzamt nicht zu dem Schluß kommt, das deine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ist, das nennt man dann Liebhaberei, dann finden keine Ausgaben die damit in Zusammenhang stehen, eine Berücksichtigung. In der Regel schauen die sich das erst richtig nach 2-3 Jahren an.
Gruß graubart