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Recht am Bild

Fotografie

alexanderhey

Aktives Mitglied

AW: Recht am Bild

Nabend.

Also wenn jemand "fremdes" mit deiner Cam Bilder macht ? Es ist zwar nach wie vor deine Knipse, nur hast du diese ja dann der anderen Personen temporär geliehen. Gehe ich richtig davon aus, dass du die Frage stellst, weil du gerade so einen Streitfall hast ? Man einigt sich ja eigentlich vorher bei solchen Dingen.

Gruß Alex
 

Wolves

Moderator

Teammitglied
AW: Recht am Bild

Also nach meinen Wissenstand, hätte der Photograph das Recht am Bild. In dem Moment wo er das Foto gemacht hat ist er der Besitzer der Kamera, auch wenn du der Eigentümer bist. Er ist ja am Ende auch der Ersteller des Bildmaterials, auch wenn er nicht der Eigentümer war der enstrpechenden Mittel.

Beispiel was mir einfällt: Du leihst dir einen Stift und machst deine Unterschrift. Diese Unterschrift gehört dir, auch wenn du nicht der Eigentümer des Stiftes warst. (Eventuell nicht das beste Beispiel, aber kommt der Frage glaube ganz Nahe)

Ich kenne mich aber mit den genauen Lizensrechten nicht genau aus und kenne somit auch nicht eventuelle Schlupflöcher, wo man diese Aussage wiederlegen könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:

Philtaer

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Recht am Bild

Der der Knipst hat das erwähnte Urheberrecht.

Der von dem das Bild gemacht wurde hat das Persönlichkeitsrecht, der Knipser kann also nicht einfach ohne Erlaubnis das gemachte Bild veröffentlichen.

Das nur als ganz knapper Abriss eines sehr komplexen und umfassenden Themas.
Dies stellt keine fachliche Auskunft dar, dafür gibt's die Advocard :p
 

Rata

AW: Recht am Bild

und das besitzt in jedem fall der fotograf, unabhängig davon, welche kamera er zu schöpfung dieses bildes nutzt. siehe auch §2 abs 1 und §7 des urhg.


+ 1

Eine akzeptable Schöpfungshöhe – benutz mal eine Suchmaschine Deines Vertrauens – wird aber vorausgesetzt ;)


Lieber Gruß
Rata

8)
 
Zuletzt bearbeitet:

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Recht am Bild

Aber was wäre wenn der Photograph mit meiner Cam oder Photoapparat Bilder macht????
Dann hat der Fotograf immer noch das Recht am Bild.

Übrigens nicht in jedem Fall:
Wenn es sich bei der Aufnahme um eine Gemeinschaftsproduktion von mehreren Leuten handelt (z. B. während eines Workshops bei der Ausarbeitung des Motivs, des Sets usw.), gibt es eine Urhebergemeinschaft.

In einer c't Spezial gab es da mal einen interessanten Artikel dazu.
Ich find ihn nur leider nicht mehr.

Auf jeden Fall einen Anwalt fragen.
Ich bin keiner. Dementsprechend ist meine Antwort auch nicht als rechtsverbindlich anzusehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Fotojojo

Guest

AW: Recht am Bild

EIne Sache, wie z.B. die Kamera, kann kein Urheberrecht habenn, das dies die kreative Arbeit würdigt. Auch du als Besitzter hast nix davon. Oder willst du dich mit fremden Federn schmücken?
 
E

essdreipro

Guest

AW: Recht am Bild

die Ursprungsfrage der TE'in ist tatsächlich nicht so ohne weiteres zu beantworten ...

ihre eigene Kamera = Urheberrecht bei ihr ... klar ...
geliehene Kamera = mMn auch bei ihr ...
eigene Kamera, aber IM AUFTRAG, z.B. eines Studio, das sie angehört, sie also in 'abhängiger' Beschäftigung = da kommen erste Bedenken auf ... Urheberrecht kann auch beim 'Beauftragenden' liegen ...
ähnlich bei Aufnahmen, die unter 'Anleitung' in workshops gemacht werden = wird gerne vom Veranstalter das Urheberrecht 'übernommen' ...

noch interessanter die Frage des Urheberrechts bei 'BEARBEITETEN' Aufnahmen ... also die 'klassische' Fotobearbeitung an deren Ende ein völlig anderes, als das Original-Produkt steht ...

aber das ist ja eine andere Frage ...
 

Gwanun

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Recht am Bild

Hallo zusammen,

kann es sein das das hier gemeint ist, wenn jemand meine Kamera nimmt dann stehen bei den Fotos "meine", auf der Kamera eingetragenen, Urheberrecht Informationen, in den von einer anderen Person, erstellten Fotos?
In diesem Fall könnte es schwer sein zu beweisen wer die Fotos gemacht hat. Ich habe für diesen Fall ein zweites Profil auf meiner Nikon angelegt. Immer wenn ich die Kamera kurz aus der Hand gebe (was ich sehr ungern mache *g*) stelle ich das kurz um, dann stehen bei den Fotos "default" Werte und gut ist. Zu kommerziellen Zwecken würde ich direkt den richtigen Urheber eintragen, vorrausgesetzt ich würde zu diesem Zweck jemals meine Kamera hergeben.

Ansonsten gilt, der der das Foto gemacht hat ist Urheber. Und ich kann Digicam nur zustimmen am besten einen ANWALT fragen, da dir hier niemand eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen kann/darf.

Gruß Gwanun
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Recht am Bild

Wie sich herauskristallisiert:
Jeder Fall ist unter Berücksichtigung aller Umstände einzeln zu bewerten.
Eine pauschale Antwort wird auch ein Anwalt nicht geben können.

Auf jeden Fall sollte man bei einer Gemeinschaftsproduktion (die kann tatsächlich schon mit dem Verleihen der Kamera gegeben sein) vorher klären und schriftlich festhalten, wer in welchem Umfang welche Rechte hat. Auch das am besten mit anwaltlicher Beratung.
 
A

annabellkiara

Guest

AW: Recht am Bild

... Dementsprechend ist meine Antwort auch nicht als rechtsverbindlich anzusehen.

Ich denke, das erwartet hier auch keiner.
Und jetzt ist mal wieder spekuliert worden, "warum - weshalb - wieso" und der TE hält sich mit Erklärungen zurück. Wäre doch an der Zeit, daß der sich meldet?

Anna
 

oliver111

Hat es drauf

AW: Recht am Bild

Deutsches Recht, schweres Recht, mal ehrlich wir sind hier alle mehr oder weniger Hobbyfotografen und wenn ich meine Kamera aus der Hand gebe bzw. eine Gemeinschaftsproduktion mache renne ich doch nicht vorher zum Anwalt uns las mich beraten. Viel zu teuer. Wenn ich die Kamera aus der Hand gebe hab ich auch keine Rechte am Bild, will ich aber auch nicht, hat was mit den fremden Federn zu tun. Bei einer Gemeinschaftsproduktion haben alle Beteiligten die gleichen Rechte Punkt.
So sieht mein Rechtsverständnis aus.
Außerdem ist es nur ein Bild und damit viel Geld zu machen ist eher unwahrscheinlich.
Wenn eine Person erkennbar auf dem Bild ist, hat eh diese Person alle Bildrechte. Es sei denn es ist eine Person des öffentlichen Lebens.
 

Babamungipa

grumpy

AW: Recht am Bild

eigene Kamera, aber IM AUFTRAG, z.B. eines Studio, das sie angehört, sie also in 'abhängiger' Beschäftigung = da kommen erste Bedenken auf ... Urheberrecht kann auch beim 'Beauftragenden' liegen ...

Bevor sich hier bei einem Leser was Falsches festsetzt:

Nein, das kann es nicht. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
Du vermengst bei dieser Aussage Urheberrecht und Nutzungsrechte (die auch ausschließlich sein können).

Lektüre: § 29 I UrhG zur Übertragbarkeit
§§ 15 ff. zu den Nutzungsrechten, die der Urheber Dritten einräumen kann.
 
AW: Recht am Bild

Vielen dank für die umfassende Antwort.

Das Problem ist, ich habe mich schon recht oft durch diese ganzen § durchgewühlt aber da ich kein Advokat bin, fehlt mir einfach das Verständnis, dennoch muss ich mich damit beschäftigen, da ich damit irgendwo auch Geld verdiene, und manchmal vor und manchmal auch hinter der Cam stehe.
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

AW: Recht am Bild

renne ich doch nicht vorher zum Anwalt uns las mich beraten.
Grundsätzlich ja. Aber bei der Fragestellung bleibt es nicht aus, darauf hinzuweisen.

So sieht mein Rechtsverständnis aus.
Dummerweise hat ein gesundes Rechtsverständnis nichts mit deutschem Recht und noch weniger mit deutscher Rechtsprechung zu tun.

Wenn eine Person erkennbar auf dem Bild ist, hat eh diese Person alle Bildrechte.
Korrekt. Allerdings ändert das nichts an den Urheberrechten.

Ich denke, das erwartet hier auch keiner.
Wenn man nicht dazu schreibt, dass man kein Anwalt ist, kann man damit den Eindruck erweckten, ein Anwalt zu sein. Soviel zu deutscher Rechtsprechung.

Bevor also irgendein Abmahnheini den Beitrag in eine Suchmaschine findet und auf die Idee kommt, mir einen Brief zu schreiben, schreibe ich das eben dazu.

Was mir gerade auffällt:
Die Frage war "Wer hat das Recht am Bild?". Diese Fragestellung hat erst mal nichts mit dem hier diskutierten Urheberrecht zu tun.

Das Recht am Bild hat nicht zwangsweise der Fotograf. Bei abgebildeten Personen hat das, wie oliver111 schon sagte, die abgebildete Person.

Daher die Frage an KajiraAnia:
Meinst Du jetzt wirklich das Recht am Bild oder das Urheberrecht?
 
Zuletzt bearbeitet:

topptsf

127.0.0.1

AW: Recht am Bild

kajiraanja.jpg

Bonjour ...
nach meinem Wissensstand gehoert Wien zu Oesterreich (und somit seit 1945 nicht mehr zu Deutschland. ;)
Vielleicht sollte die junge Dame ihre Frage einmal in einem oesterreichischen Rechtsforum (und hier meine ich nicht das Forum der FPÖ) stellen, um entsprechende Antworten zur oesterreichischen Rechtsauslegung zu bekommen.
 

Graf_x

Lighthunter

AW: Recht am Bild

du meinst das urheberrecht.

und das besitzt in jedem fall der fotograf, unabhängig davon, welche kamera er zu schöpfung dieses bildes nutzt. siehe auch §2 abs 1 und §7 des urhg.

Und wie, bitteschön, will der Fotograf beweisen, dass eben er dieses Foto geschossen hat. Zumal, auf zum Beispiel meiner Kamera als standard, die Copyrightfunktion eingeschaltet ist und die Daten des Kamerabesitzes in den EXIF Daten aufscheinen. Also rechtlich ist das gar nicht so einfach zu beantworten.
 
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