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Rechtsfrage darf ich 3d Modell für Werbezwecke nutzen?

E

Echoparkfilm

Guest

Hallo Zusammen,

ich habe einmal eine rechtliche Frage: Wenn ich ein 3D Modell mehrerer Wagens Z.B Audi A8 habe und esauch kommerziell nutzen darf ( von Doch Design) und daran jetzt für einen Hersteller eines zB.Dachgepäckträgers einen Dachgepäckträger dranmodeliere, das rausrendere und für den Hersteller des Trägers als Werbung benutzen möchte. Muss ich dann Audi um Erlaubnis fragen oder kann ich das so machen. Soll für viele Modelle gemacht werden und der Träger ist immer für das jeweilige KFZ Modell konzipiert.

Vielen Dank für eure Antworten
 

leveler

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Wenn ich ein 3D Modell mehrerer Wagens Z.B Audi A8 habe und esauch kommerziell nutzen darf
Wenn Du bereits weisst, dass Du die Modelle kommerziell nutzen darfst, wo bleiben dann noch Fragen offen? Alternativ: Hersteller (--> Audi) direkt fragen. Erspart Dir evt unangenehme finanzielle Forderungen.
 
E

Echoparkfilm

Guest

Hi es geht ja nicht um das 3D Modell ansich. Das können wir nutzen. Es geht um die Nutzung des Designs des Wagens ansich. Könnte zb ja auch ein Foto des Wagens sein
 

Ellersiek

JedenTag ein wenig besser

Das wird Dir hier im Forum keiner beantworten können, da wir die vertragliche Gestaltung eurer Nutzungsrechte nicht kennen (ich würde z.B. die Rechte von eigenen 3D-Modellen oder Fotos sicher nicht pauschal für alle Nutzungsmöglichkeiten an Dritte weitergeben).

Und da Rechtsberatung im Netz eh nicht erlaubt ist, wirst Du nicht drum herum kommen, entweder mit euren Rechte-Liefer-Partnern und/oder einem Rechtsanwalt zu reden.

Gruß
Ralf
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
Wie immer der Hinweis Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt erfolgen. Die hier geposteten Meinungen haben keinerlei rechtliche Relevanz.
Zum Frage:
Vorgehensweise: Die Modelle sind von einer anderen Firma als Audi. Es sind somit zwei Firmen im Spiel, die Firma Doch Design und Audi. Ich gehe davon aus, dass Doch Design eine Lizenz zur Nutzung der Audi 3D Modelle hat. Beinhaltet die Lizenz, das Du über einen Werksvertrag an diesen Modellen arbeiten darfst, dann ist das in Ordnung. Da Du aber NICHT weißt, ob Doch Design eine solche Weitergabe machen darf, ist Dein erster Anlaufpunkt diese Firma. Frage also dort nach. Die sollten ihre Vertragsinhalte mit Audi ja kennen. Kommt dabei heraus, das Du dass eben nicht darfst, bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dich direkt an Audi zu wenden. In diesem Fall glaube ich dann allerdings, dass Du dafür keine Lizenz bekommen wirst.


Grüße
 

ben3plus

Member

Desweiteren gilt es zu klären, ob der Hersteller der Dachgepäckträger
überhaupt mit einem Audi-Modell (oder auch andere) werben darf.
 

Polygon

Nicht ganz frisch!

Frag doch bitte bei Dosch nach oder folge der Anweisung auf ihrer Seite:
  1. Since Dosch Design does not (cannot) know how the buyer will use/change the 3D models/objects of trademarked products, we advise the buyer/user of the models/objects to contact the car manufacturer prior (!) to the publication of the new 3D-designs, and verify that the -intended- final design product is in compliance with the legal use of the protected image/trademark.
Gruß
P.
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Bevor ich mich mit den Anwälten eines großen Automobilherstellers konfrontiere, würde ich auf jeden Fall alle(!) beteiligten Firmen kontaktieren und mir schriftlich bestätigen lassen, dass das genehmigt ist. Besser noch lässt man das von einem Anwalt machen, der sich damit auskennt. :)

Mit liebem Gruß
Frank
 

lachender_engel

Aktives Mitglied

Besser noch lässt man das von einem Anwalt machen, der sich damit auskennt
Anwälte, Anwälte, Anwälte. Glaubt hier ernsthaft jemand, dass die sooo viel Ahnung haben und eine rechtsverbindliche Auskunft geben? Anwälte "glauben, meinen oder denken" aber sie wissen NIE. Zudem sind Anwälte für ihre Auskunft nicht haftbar zu machen.
Sagt ein Anwalt "Du darfst das so verwenden." und Audi verklagt Dich, hast DU die Arschkarte. Dem Anwalt ist das doch schnuppe!

Also, dieser Ratschlag kommt aus über 15 Jahren Agentur- und Industrieerfahrung: Dein Kunde soll das fertige Model nehmen und an die Marketing-Abteilung von Audi zur Freigabe schicken. Natürlich mit einer Erklärung, wofür er das Modell nutzen will (Werbung, Prospekt, Zeitung, Internet, usw.). Macht Audi da den Stempel drunter kann ihm/Dir KEINER mehr an den Karren pinkeln. Alles ohne diese schriftliche Freigabe ist ein Lauf auf glühenden Kohlen: Kann klappen, muss aber nicht!
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Heutzutage ohne Anwalt Vertragsangelegenheiten regeln zu wollen, ist nunmal sehr riskant. Natürlich wissen Anwälte nicht alles und natürlich sind sie keine Versicherung. Hat aber auch niemand behauptet, oder?
Es gibt genug Beispiele, wo Leute meinten, ein Anwalt bräuchte es nicht ..., nach der Zahlung von sehr viel (Lehr)Geld denken viele dieser Leute vermutlich anders darüber. Rechtsprechung und Vertragsangelegenheiten sind nunmal nichts für Laien, genau deshalb gibt es Fachleute. Wer das ignoriert und dann später mit blutiger Nase da sitzt, der braucht sich über Hohn und Spott nicht wundern ...
Aber da ist jeder seines Glückes eigener Schmied ... ;)

Mit liebem Gruß
Frank
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

Daher mein Tipp da zu fragen, wo die Antwort verbindlich ist. Ist zum einen Billiger, zum anderen - und das ist das Wichtigste - die einzig sichere Möglichkeit keine Probleme zu bekommen!

Tja, das war ja auch bereits mein Rat in Beitrag Nr.8, und ich würde trotzdem einen Rechtsbeistand hinzuziehen ...

Ich werde das jetzt hier auch nicht länger diskutieren, der TE muß das für sich entscheiden, das ist seine Baustelle ... ;)

Mit liebem Gruß
Frank
 
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