AW: Scriptrechte | Wann darf man fremde Scripte verwenden?
Dummerweise gelten die MIT- und GPL-Lizenzen rein formaljuristisch in Deutschland nicht, da kein deutscher Text.
Hm - weiß ich gar nicht.
Grundlage ist doch auch bei uns in solchen Vertragssachen die
Willenserklärung. Darüber hinaus gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit (also: man darf Verträge frei gestalten). Das kommt zwar an Grenzen (Verbraucherschutz, Sittenwidrigkeit etc.). Solange aber keine solche Grenze überschritten wird, wüßte ich jetzt allgemein keinen Grund, warum eine solche Lizenzregelung eines Autors oder Teams nicht in D gültig sein sollte. Eine nachvollziehbare Willenserklärung liegt damit ja auch in D vor (wenn auch in englischer Sprache). Allgemein wird nirgends gefordert, dass Willenserklärungen in deutsch oder gar schriftlich sein müssen (nur in Spezialfällen). Selbst das wort-, text- und schrift-lose Ablegen eines Stücks Butter auf einem Kassenfließband ist eine rechtswirksame Willenserklärung.
Es gab vereinzelt auch mal Prozesse um die GPL. Ein deutscher Routerhersteller hat z.B. Code genutzt, der laut Lizenz erfordert, dass man seine Erweiterungen bei Nutzung auch wieder offenlegt. Allerdings ohne ihn offenzulegen. Ich weiß gar nicht, ob am Ende eine Verurteilung stand oder schon die Drohung einer Klage ausgereicht hat - zumindest war der Code kurz danach veröffentlicht und das Gerät danach sogar ausgesprochen beliebt, weil man nun eines hatte mit selbst veränderbarer Firmware.
Solange man solche Regeln einhält, kann einem eigentlich nichts passieren. Diese Autoren suchen ja eigentlich keinen Streit. Dazu gehört aber auch: wenn ich mal eine Regelung lese, die ich nicht einhalten kann oder will - Finger weg und keinesfalls einfach trotzdem nehmen.
Die wichtige Zeile der Lizenz scheint mir:
You don’t have to do anything special to choose one license or the other and you don’t have to notify anyone which license you are using. You are free to use a jQuery project in commercial projects as long as the copyright header is left intact.
(Hervorhebung von mir).
Also: solange Du nicht behauptest, Du hättest den Code geschrieben, kannst Du ihn benutzen und Kunden zur Verfügung stellen - auch gegen Geld.
Gegenüber Kunden: Was Du verkaufst ist nicht der Code! Wie bei Linux- oder LaTeX-Distributionen - die ja im Kern frei im Netz liegen - verkauft man bei Open-Source einfach gesagt die (Dienst-)Leistung des Zusammenstellens und natürlich nicht den Code, den man gar nicht programmiert hat.
Vermutlich stellst Du dem Kunden ja auch nicht einfach jQuery irgendwie hin sondern ein laufendes und designtes System, dass auch jQuery-Komponenten nutzt.
Das ist auch haftungsseitig nicht ganz irrelevant: Ich achte bei so etwas darauf, dass ich natürlich repariere, was ich verbockt habe (meine Programmierfehler, irgendeine Bildschirmauflösung nicht gut genug unterstützt ... was auch immer). Keinesfalls will (und kann ich zumeist) für die Fehler haften, die so ein System per Release hat. Sondern: hier kann ich vielleicht der Gruppe einen Fehler submitten und vielleicht promoten. Aber schon rein ressourcenmässig kann ich alleine in vielen Fällen Probleme gar nicht lösen, die es in einem Release gibt - beim besten Willen nicht.
Ist übrigens im ganz Großen auch nicht anders: Ein PC-Hersteller wird auch nicht für einen Programmierfehler in Windows oder Office haften wollen, nur weil die Lizenz mit im Karton liegt. Ginge ja auch gar nicht, da diesen Code ja nunmal Microsoft hat.
Ergänzung zu oben
Was Du sicher machen kannst ist bei Bedarf: den Code ergänzen oder sogar ändern. Du darfst Dich - für Deine nicht-trivialen Änderungen - an den betreffenden Stellen auch als Autor hinzufügen. Du bist ja dann auch einer. Solange aber in einer Source-Datei nicht nur ausschließlich Dein Code steht, darfst Du eben die Autorenschaft des oder der anderen nicht löschen.