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Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

fabian1493

Aktives Mitglied

Hallöle und einen hoffentlich, nicht wie hier, verrgneten Samstag-Morgen;)


Ich hätte da mal eine kleine Frage.
Und zwar war ich zur Besprechung einiger Bilder vor Kurzem in einem "nahegelegenen" Fotostudio.
Dort wurde mir geraten, meine Bilder doch bei einem Anbieter im Internet, zum Verkauf bereitzustellen.

Ein bestimmter Prozentualer Anteil davon ginge, wenn denn Bilder verkauft würden, an den Verkäufer und ein bestimmter Anteil an mich.

Frage ist jetzt, inwiefern ich dann Steuern bezahlen muss.
Leider hab ich von Steuerzahlung mal so NULL Ahnung xD

Ich hoffe ihr könnt mir da etwas weiterhelfen^^


Gruß
Fabian
 

Fotografie

picron

Pixelbieger

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Das darf dir hier niemand so einfach und verbindlich beantworten. Dafür gibt es Finanzämter und Steuerberater. Kommt ja schliesslich auch auf die Masse und den Gewinn an.
 

Micha8583

Padawan

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Prinzipiell gilt: jeder Euro, den du einnimmst, musst du versteuern.
Allerdings gibt es Freibeträge, Abzugsmöglichkeiten uvm, dies ist so was von abhängig von deinen Lebensumständen und "normalen" Einkünften. Daher ist ein Gang zum Steuerberater, wohl unumgänglich.
 

fabian1493

Aktives Mitglied

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Naja, vorneweg müsste man halt erstmal wissen, welche Gewinnspanne sich da anbahnt.

Aber erstmal mit meinem Steuerberater sprechen^^


Danke für die fixen Antworten;)


Gruß
Fabian
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

„Versteuern“ bedeutet nicht gleich „Steuern zahlen“.
Du musst Deine Einkünfte bei Deiner Steuererklärung angeben, ob sie jedoch steuerllich relevant werden, d.h., Deine Steuerschuld erhöhen, entscheidet dann das Finanzamt.
 

rhdd

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

"nebenberuflich freiberuflich" sozusagen... am Besten einmal quer recherchieren, wo du dich mit deinen Motive / Themen einordnen kläßt und was die Konkurrenz dafür fordert. Dann mit diesem ersten Zahlengefühl einfach mal beim Steuerberater vorbeischauen. Viele machen einen kurze Erstberatung umsonst; oder zum Pauschalpreis...
 

schaerjer

Aktives Mitglied

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Hallo Fabian,
beim Finanzamt gibt es ein Service-Center, dass Dir kostenfrei Auskunft erteillt.

z.B.
Finanzamt Simmern, Hunsrück Simmern-Zell
Brühlstraße 3
55469 Simmern

Kontaktdaten:
Telefonnummer:
06761/8550
Faxnummer:
06761/85532053
E-Mail-Adresse:
Poststelle@fa-si.fin-rlp.de

Öffnungszeiten:
Service-Center: MO - MI 8:00 - 17:00 Uhr, DO 8:00 - 18:00 Uhr, FR 8:00 - 13:00 Uhr

Grüße aus Neuwied
schaerjer
 
AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Dort wurde mir geraten, meine Bilder doch bei einem Anbieter im Internet, zum Verkauf bereitzustellen.

Versuche es einfach. Manche dieser Stockanbieter wollen einen Gewerbenachweis. Darauf musst du achten.

Wenn du Bilder verkaufst, musst du alle Einnahmen bei deiner Steuererklärung angeben. Ohne Gewerbeanmeldung kannst du bis zu 380€ pro Jahr umsetzen.
Aber die musst du mit Stockfotos erst mal erreichen.
Du wirst sehen, dass das nicht so einfach ist. Ist inzwischen sehr überlaufen. Um da echt etwas zu verdienen, muss man wirklich sehr gut sein.
Viel Glück
Peter
 

dirtiharri

hilfsbereiter Zyniker

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Ich würde ein Gewerbe anmelden... dann kannst du die auch einen Großhandelsausweis besorgen :D und wenn du deine Kosten (Ausrüstung, Fahrten zum shooting...) gegenrechnest, wirst du auch keine zusätzlichen Steuern zahlen müssen... aber Vorsicht... gerade bei der Fotografie kommt das Finanzamt schnell auf Hobby bzw. "mangelnde Gewinnerzielungsabsicht", wenn du über einen längeren Zeitraum nur "Miese" machst...
 

fabian1493

Aktives Mitglied

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Naja, direkt ein Gewerbe anmelden wäre sicherlich etwas voreilig.

Ich weiß ja nicht einmal, inwiefern meine Bilder ankommen und warum ausgerechnet eins meiner 20 unter den anderen tausenden ausgewählt werden sollte;)

Ich werde mir da vom Finanzamt mal ein paar Informationen holen.

Ich danke euch für die rege Beteiligung, die Tipps und die Hilfestellungen:)

Gruß
Fabian
 

Micha8583

Padawan

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Was soll der Unfug gleich mit "Gewerbe Anmelden"?! Wenn Fabian hauptberuflich was anderes macht, sind einige Abgaben erst mal außen vor.
Solange er denn die Fotoeinkünfte unter "sonstige Einkünfte" laufen lässt, ist er schon mal sehr auf der sicheren Seite, was Steuern angeht.
Solange er sich nicht "Fotograf" nennt und Hochzeiten und Passbilder anbietet (hierfür braucht man, soweit ich weiß, eine Ausbildung, aber schlagt mich nicht...).
Gewerbeschein ist zwar schön und gut, aber für 200€/ Monat, wenn überhaupt, ist das echt mit ner Flak auf Spatzen geschossen.
 

Thomas_

Member

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Schon mal etwas von monatlichen Steuerfreien Nebenverdienst gehört?
Wenn dieser Betrag überschritten wird (ich glaube dieser liegt momentan bei 400 Euro), werden Steuern fällig.
Ich gehe davon aus, dass Du Hauptberuflich etwas anderes machst?
 

Micha8583

Padawan

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Der Freibetrag liegt m. E. bei JÄHRLICH 200€, nicht monatlich €400.
Aber, für Schüler und Azubis interessant, gibt es den Grundfreibetrag, ca. 7000 pro Jahr. Aber Vorsicht bei den Sozialbeiträgen usw, das ist wieder eine ganz andere Baustelle.
Ebenfalls nicht ohne Bedeutung, gerade bei Stockfotografie: eine einschließende Haftpflichtversicherung/ Berufshaftpflicht; sprich mit deiner Versicherung.
Sagen wir mal, du lichtest etwas aus Versehen ab, was doch nicht rechtefrei war, stellst es ein und der Rechteinhaber verklagt dich?.
Um das wieder reinzuholen, mußt du viele Bilder verkaufen.
Aber ich klinke mich hier mal aus, es wurde eigentlich schon das Wesentliche genannt: Steuer- oder Finanzfuzzi fragen. Nur dort gibt's kompetente und, noch viel wichtiger verbindliche Auskunft.
 
Zuletzt bearbeitet:

fabian1493

Aktives Mitglied

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Da das anscheinend für alle Beteiligten nicht wirklich klar ist mache ich es so,dass ich mal nachfrage und hier, sofern ich dann noch dran denke xD, Info gebe.

Der Freibetrag sollte rein theoretisch ja ziemlich niedrig liegen.

Und arbeiten tu ich so oder so.
Von daher wäre das wenn überhaupt, nur ein geringes Nebeneinkommen.
 

Thomas_

Member

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Dachte ich mir schon, dass so etwas Ähnliches kommen wird.
Das ist mir zu wenig.

Ich hoffte eher auf einen Hinweis zu einem Paragraphen im Steuerrecht.

Ich bin von
"Anstellung als Minijob: bis 400€ abgabenfrei, wenn der Arbeitgeber auch die pauschale Steuer zahlt."
ausgegangen.
Scheint aber wieder ein ganz anderer Fall zu sein ???

Wie siehts denn aus wenn ich zB. bei eBay ein oder mehrere Fotos verkaufe (ist jetzt nur ein Bsp.) ?

200 Euro im Jahr ??? Hm...
 

fabian1493

Aktives Mitglied

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

ebay ist meines Wissens nach nochmal etwas anderes.

Die Regierung plant da wohl eine Umstellung.

Demnach müssten alle Verkäufer die eine bestimmte Anzahl von Artikeln verkaufen auch Steuern bezahlen.
Aber das steht noch zur Abstimmung soweit ich weiß.

Bisher sind ja sämtliche Verkäufe steuerfrei.
 

Thomas_

Member

AW: Stuerzahlung beim Verkauf von Fotos

Hm... also unbedingt Steuerberater fragen !


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