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Verwendung ausländischer Wappen

19Smilie90

Aktives Mitglied

Hallihallo,

auf die Gefahr hin, dass ich gerade etwas zu kompliziert denke, hätte ich mal eine Frage an euch, die mir auch mr.google und diverse Foren nicht so recht beantworten wollten.

Das Problem ist folgendes:
Ein Kunde würde gern die Flagge mit Wappen vom Aostetal auf den von uns gestalteten Printprodukten sehen...nun ist es ja aber so, dass man Wappen bei uns nicht einfach verwenden darf. Gilt das auch für ausländische, in diesem Fall italienische Wappen/Flaggen?

Ich les die ganze Zeit nur in Zusammenhang mit Deutschland und Österreich, aber nichts über die Grenzen hinaus.

Sollte mir jmd die Frage beantworten können (gerne mit Link ^^ ich muss es den Herrschaften ja dann auch noch nahe bringen) würde ich mich wirklich freuen. In der Zwischenzeit versuch ich auch selbst noch weiter mein Glück.

Vielen Dank euch.
Smilie
 

Panta rhei

Colorjunkie

Ohne mich damit genau auszukennen, denke ich, dass auch hier das Eigentumsrecht zu beachten ist.
In diesem Falle gehört das Wappen einer Region/Gemeinde und nur diese kann darüber befinden, wer es wofür verwenden darf.
Warum sollte für Wappen, Siegel oder ähnliche Bilddateien etwas anderes gelten als üblicher Weise?

Wenn man also ganz sicher gehen will, dass man sich mit der Verwendung eines Wappens nicht in die Nesseln setzt, dann sollte eine schriftliche Anfrage an den Eigentümer gestellt und die Beantwortung abgewartet werden.

Ohne ausdrückliche Genehmigung würde ich jedenfalls kein Wappen auf irgendetwas draufdrucken, denn das kann u.U. eine verdammt teure Angelegenheit werden.

Im Übrigen würde ich dir als gewerblichem Anbieter bei solchen Wissenslücken eher die Nachfrage bei einen Anwalt als bei Laien in einem Forum empfehlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Strdie3

Aktives Mitglied

ich kann meinem Vorredner nur zustimmen. Ich selbst hatte mir dadurch schon einmal eine Abmahnung eingehandelt. Gott sei Dank nur mündlich.
 

19Smilie90

Aktives Mitglied

Nun gibt es im Internet einen italienischen Flaggenhersteller
http://www.flagsonline.it/
und ein Kollege kam auf die Idee, die doch mal zu fragen ob Sie uns die Vektordatei für das Aostatal verkaufen würden - würden Sie, für 20€ - aber dürfen wir die dann benutzen?
Ich befüchte ja eher dass flagsonline nicht befugt sind die Wappen "weiter zu verkaufen".
 

urihig

Anuk

Ich hatte für die Homepage meines Sportvereins ein gezeichnetes Wappen nachgestellt, war aber nicht mit der Qualität des darin enthaltenen Stadtwappens zufrieden.

Nach Anfrage bei der Stadt wurde ich darauf hingewiesen, daß eine Verwendung des Wappens nur mit Genehmigung durch die Stadt erfolgen dürtfe.
In unserem Fall wurde diese Genehmigung mit der Begründung "für einen gemeinnütziger Verein" erteilt und uns das Wappen in bester Auflösung kostenlos zur Verfügung gestellt.
Also - lieber nachfragen, als mit Anwälten negative Bekanntschaft zu machen.
 

matty

Nicht mehr ganz neu hier

Neben den schon angeführten Bedenken könnte die Verwendung des Wappens auch noch evtl. irreführend sein, da das Wappen beim Verbraucher den Eindruck vermitteln könnte, dass die Produkte von dort stammen. Auch so etwas kann eine Abmahnung auslösen. Das würde dann aber den Kunden treffen und nicht Euch.
 

woffi

Universal-Dilettant

Kannst Du den "Schwarzen Peter" nicht an den Auftraggeber weitergeben. Sollen die doch garantieren, dass Du die entsprechende Datei verwenden darfst (dass sie die Rechte für den Verwendungszweck selbst besitzen).
 

19Smilie90

Aktives Mitglied

Darüber haben wir auch schon nachgedacht, aber der Kollege meinte dann müssten wir unsere AGBs erst ändern und das würde so lang dauern, dass der Auftrag schon zehn mal übern Berg ist ^^
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
für das Problem gibt es eigentlich nur eine Vorgehensweise:

1. Rechteinhaber recherchieren, in Deinem Fall also das Aoste Tal.
2. Den Rechteinhaber kontaktieren, den findest Du hier:


Das Aostatal ist eine autonome Region in Norditalien, die "Landessprache" ist italienisch und französisch.
3. Dort das zuständige Amt herausfinden. Am besten Du frägst jemanden, der italienisch oder französisch kann solltest Du es selbst nicht beherrschen.

4. Dann das übliche: Rechte, Kosten, etc.. klären

Das wäre mein Ansatz bei Deinem Problem. Kommst Du so nicht weiter, versuche über ein örtliches Anwaltsbüro eine rechtsverbindliche Auskunft zu bekommen.

Grüße
 

Dennis

aka denyo111

Bevor du dich mit den (sicher nicht ganz so schnellen) italienischen Behörden auseinander setzst, würde ich mir an deiner Stelle eine Kurzberatung bei einem Fachanwalt für (internationales) Markenrecht holen...

So wie es bei uns gesetzlich geregelt ist, ob und wie ein inländisches Hoheitszeichen werbetechnisch genutzt werden darf, gibt es das sicher auch für andere Staaten.

Ich vermute stark es ist - eben so wie bei uns - davon abhängig in welchem Kontext zu ein Zeichen auf den Produkten angebracht wird.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

Staatliche Wappen, Siegel, Flaggen etc. gelten als hoheitliche Zeichen der jeweiligen Behörde bzw. in deren Auftrag handelnden Personen!!! Das gilt auch für Polizeiabzeichen.
Eine Verwendung solcher Insignien kann nur im ausdrücklichen Einvernehmen mit den Rechte-Inhabern geschehen.

Die unbefugte Verwendung ist eine Straftat.

Das kann auch für abweichende Darstellungen die den Eindruck zulassen gelten.
Wenn aber Gemeinden ein Interesse daran haben in Verbindung mit postiver Werbung erwähnt zu werden, kann sich eine Anfrage um schriftliche Zustimmung bei der Presseabteilung bzw. dem Berechtigten Amtsinhaber lohnen.
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Staatliche Wappen, Siegel, Flaggen etc. gelten als hoheitliche Zeichen der jeweiligen Behörde bzw. in deren Auftrag handelnden Personen!!!

So weit so falsch. Amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, genießen gemäß § 5 Abs. 2 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz. Wird ein Wappen oder Hoheitszeichen amtlich veröffentlicht, verliert es gleichzeitig den Schutz des UrhG.

Hier geht es aber nicht um die Abbildung eines Wappens sondern um das Führen eines Hoheitszeichens.
Während die Darstellung unabhängig vom urheberrechtlichen Status des Wappens zulässig bleibt, ist das Führen stets rechtswidrig.
§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Ausländische und supranationale amtliche Werke werden nach deutschem Recht behandelt

Also, abbilden ist immer erlaubt. Das Führen eines Hoheitszeichens wäre das Einbinden in ein Logo (z.B. Victorinox führt das Schweizerkreuz, was in diesem Fall erlaubt ist weil es sich auf einer quadratischen Fläche befindet). Wenn ich die Hoheitszeichen für dekorative Zwecke verwende, dann darf ich das. Beispiel, ich erstelle einen Reiseführer über Italien der nach Regionen geordnet ist, dann kann ich die Wappen und Flaggen in den entspechenden Kapitel verwenden.
Wir wissen nicht wie Deine Printprodukte aufgebaut sind. Wenn mit der Abbildung z.B. impliziert wird das die beworbenen Produkte aus der Region stammen dann ist das noch kein "Führen eines Hoheitszeichens".

Die unbefugte Verwendung ist eine Straftat.
Solche Sprüche bringen keinen weiter. In dem Fall ist es Unsinn, es wäre eine Ordnungswidrigkeit (max. 1000 Euro). Der erhobene Zeigefinger bringt keinem was.

Das gilt auch für Polizeiabzeichen.
Eben die sind gemeinfrei :frech: , weil amtlich veröffentlicht.


grüße
ralf
 
Zuletzt bearbeitet:

SigridBW

User

@pixelmaker,
alles was in Foren wiedergegeben wird gilt im allgemeinen als freie Meinung von durchaus kompetenten Leuten.
Wenn ein Dienstleister wie @19Smilie90 versucht, trotz fehlender eigener Sachkenntnis die zwar kostenpflichtige, aber dafür mit Sicherheiten verbundene Inanspruchnahme eines entsprechenden Fachmanns zu umgehen, handelt sie/er dillettantisch.
Entweder man weiß was man tut und hat eine entsprechende "Produkthaftpflichtversicherung" im Rücken oder man lässt sich auf solche Aufträge nicht ein. Warum enden so viele Leute im Ruin?
Jedenfalls ist es imho nicht in Ordnung solche Rechtsfragen in einem Forum zu stellen. Wenn du der kompetente Antwalt für die Angelegenheit bist, dann kannst du dich ja als solcher mit realem Namen,*Adresse, etc. gegenüber @Smilie90 outen, aber so ohne Sicht der tatsächlichen Ware wirst auch du garantiert keine verbindliche Auskunft/Beratung geben können.
*ladbarer*
Verstanden was ich meine? :)
 

pixelmaker

jeden Tag neu hier

Verstanden was ich meine?
Hallo,
wenn Du einen Schnupfen hast kann ich Dir einen Tee mischen. Ich darf dich aber nicht behandeln. Der Tee hilft aber oft besser gegen den Schnupfen als die verabreichte Pille. Aber die Lobby verdient halt nicht an Kräutern.
Wer mit dem UrhG in Kontakt kommt ist in einem Forum genau am richtigen Platz um über die Themen zu diskutieren. Jeder von uns Profis braucht ein gewisses gesundes Maß an Grundwissen zu den Themen und Wissen dazu wo Antworten gefunden werden können. Manch einer hier im Forum hat durch den täglichen Umgang mit diesen Themen mehr praktisches Wissen als ein freier Anwalt. Ein Spruch "das dieses keine Rechtsberatung ist" hat genau so viel Sinn wie der Spruch "Übernehme keine Gewährleistung" unter einer Auktion.
Wir leben aber in einer Zeit wo viele wegen einem kleinen Schnupfen zum Arzt rennen und die Pillen die sie verabreicht bekommen kritiklos schlucken und meinen das wäre richtig so.

@SigridBW: Hast Du dich schon mal gefragt wer Interesse daran haben könnte das über Rechtsfragen nicht offen diskutiert werden soll?

Die von mir gebrachten Zitate stammen aus Rechtsportalen. Wenn man sie in eine Suchmaschine kopiert findet man genau die ausführlichen Erklärungen zu den Themen nach denen die TE gefragt hatte.

Ich setze, auch in der heutigen immer kritikloser werdenden Zeit, ein gewisses Maß an Eigenverantwortung voraus. Wer belesen ist kann sich eher eine Meinung bilden.
Wer fragt hat eine sinnvolle Antwort verdient, auch wenn dadurch einem Anwalt eine Honorarstunde entgeht. Den bösen Finger, Dudu das darfst Du nicht, ohne weitere reichende Erklärungen halte ich für falsch.

Verstanden was ich meine? ;)

grüße
ralf
 

SigridBW

User

@pixelmaker
mir gefällt deine Antwort, weil der normale Mensch so denkt.
Aber selbst beim Schnupfen und Husten kann dem Patienten der Tee oder die Inhalation zum Nachteil gereichen, wenn hinter der vermeintlich banalen Infektion schon was viel Übleres steckt.

Egal: hier geht es um das fehlende rechtliche Fachwissen des Auftragnehmers. Das ist keine Schande, kein Makel, dafür wird der Auftragnehmer unter Umständen auch nicht extra bezahlen, weil der Auftraggeber davon ausgeht, daß dieser Part Teil vom Wissen der ausführenden Firma ist.
( Rechtsanwälte sind übrigens schon längst spezialisiert, deshalb auch die Großkanzleien)

Für die TO bzw. ihren Arbeitgeber gibt es nur eine Konsequenz, nämlich jegliche rechtliche Verantwortung für den speziellen Part des Auftrags ausschließen, oder diesen Part (zähneknirschend) einschließen und die Fachberatung selbst extern einholen. Das ist im normalen Geschäftsleben sowieso ein alltäglicher Vorgang.
Jedes Forum, Portal stößt an die Grenze wenn es um eine konkrete Sache geht. Wenn's drauf ankommt, nicht mal erwähnen daß man sich auf die Art Rat eingeholt hat, dann besser sagen, man hatte einfach keine Ahnung hat.
Im normalen Business gehen gewisse Overheads auch in die Kostenkalkulation ein. Es ist übrigens auch nicht unbillig zu erwarten, daß ein Mitarbeiter sich weiterbildet (die Welt steht nicht still).
Ganz klares Statement meinerseits: ich verabscheue jedes Abzockertum, ganz besonders wenn es um Lappalien geht, aber jeder noch so kleine Auftrag gegen Bezahlung beinhaltet Haftung bei der Ausführung desselben. Daß die rechtlichen Konsequenzen beim Medienrecht keine Lappalie sind sollte bei jeder noch so gut gemeinten Hilfe bedacht werden.
Ob man in Photoshop einen Effekt so oder so erzielt, interessiert den Auftraggeber eher weniger, dem ist es auch egal ob der Schoppler 5 Stunden dransitzt oder nur eine Stunde. Hauptsache das Ergebnis passt. Ebenso ist es bei der inhaltlichen Gestaltung eines Printwerks.

Was mir als Mitleser aufstößt ist viel mehr die Tatsache, daß sich willige Helfer letztlich in die Haare kriegen wegen einer Sache die kein Fall für ein Forum ist.
Denn hier geht es wirklich nicht darum ob es für einen Forenmalwettbewerb zulässig ist eine irgendwo gemopste Pusteblume einzubauen sondern um einen kommerziellen Auftrag.

Meine Sicht, muß keiner teilen ! :)
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

@pixelmaker
Danke für Deine Einlassung die ich, trotz Deiner zitierten Rechtstexte, nur teilweise nachvollziehen kann.
Was die Strafbarkeit betrifft erinnere ich mich an einen realen Fall in meinem Bundesland der als Strafsache verhandelt wurde; Der Beklagte hatte den saarl. Polizeistern in einem Logo verbaut so daß der Eindruck entstand seine Zeitung sei von amtswegen autorisiert. Aufmachung und Inhalt (diverse Tierfotos) vermittelten den Eindruck, ein imaginärer "Polizei-Hundesportverband" unterstütze notleidende Tierheime. Zu diesem Zweck wurden Geschäftsleute und Privatpersonen zu Spenden und Inseraten aufgefordert gegen Zusendung eines Belegexemplares. Mehr als jene Belegexemplare wurden zu keiner Zeit gedruckt.
.................es wäre eine Ordnungswidrigkeit (max. 1000 Euro). Der erhobene Zeigefinger bringt keinem was.
Eben die sind gemeinfrei :frech: , weil amtlich veröffentlicht.

Verhandelt wurde nicht nur der fortgesetzte vorsätzliche Betrug sondern auch die Vortäuschung einer "amtlichen" bzw. von der Polizei autorisierten Veröffentlichung.

Im Übrigen finde ich es richtig, wenn solche Fragen hier aufgeworfen und dikutiert werden.
Eine Besprechung hier ersetzt keine Rechtsberatung. Letztere ersetzt übrigens im Zweifelsfall auch kein richterliches Urteil wenn Gesetzestexte doch oft auch unterschiedlich interpretiert werden.

mit freundlichem Klick
 
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