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Welche Lizenz braucht ein Webdesigner?

Nebo

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo alle zusammen :)

Ich beschäftige mich zur Zeit intensiver mit dem Gedanken, ein Gewerbe für Webdesign anzumelden, um mir während des Studiums etwas zu verdienen zu können (und dürfen).

Beim Aufstellen meiner Finanzplanung bin ich nun allerdings auf eine Frage gestoßen, auf die ich keine Antwort finden konnte. Ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt und ich die Frage im richtigen Forum stelle... ;)

Für einige Scripts (z.B. Lightboxes etc... ) gibt es kostenlose Lizenzen für die rein private /nicht kommerzielle Verwendung und kostenpflichtige Lizenzen für die kommerzielle Verwendung.
Wie sieht es jetzt aus, wenn mich Person X bittet, ihr eine Website, die Person X NICHT kommerziell nutzen möchte, zu erstellen? Welche Lizenz benötige ich dann? Reicht mir die nicht kommerzielle Lizenz, da mein fiktiver Kunde (Person X) die Lightbox nur privat nutzt oder benötige ich die kommerzielle Lizenz, da ICH mit dem Webdesign und der anschließenden Realisierung selber Geld verdiene...?


Ich hoffe, Ihr könnt mir Helfen!


Liebe Grüße
Nebo
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Welche Lizenz braucht ein Webdesigner?

Das ist eine gute Frage und darauf können und dürfen wir dir auch keine rechtsverbindliche Antwort geben. Ich sehe es so, wenn das besagte Projekt nicht-kommerzielle ist, also privat genutzt wird ist es ok - solange du diese Scripty nicht berechnest. Du kannst sehr wohl die Arbeitszeit, deine eigenen Arbeiten (Layout, Bilder und Co) in Rechnung stellen, aber nicht das verwendete Script.

Auch sollte der Kunde belehrt werden. Es könnte ja gut möglich sein das dieser später doch einen kommerziellen Nutzen aus seiner Website zieht. Deshalb kurz darauf hinweisen das dieses Script für non-commercial gedacht ist und alles andere eine andere kostenpflichtige Lizenz erfordert.

Edit:
Oft ist es auch so das eine Lizenz nur für ein Projekt, eine Website gilt. Möchte man ein Script für mehre kommerzielle nutzen, reicht es nicht immer die Lizenz einmalig zu erwerben. Hier müsste dann für jedes einzelne Projekt eine Lizenz erworben werden.

Ich würde es vielleicht auch so machen, das benötigte Lizenzen (eine Kostenfrage) direkt mit in den Auftragskosten mit einfließen. Natürlich nur in Absprache mit dem potenziellen Kunden.

Grüße Patrick
 
Zuletzt bearbeitet:

Philtaer

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Welche Lizenz braucht ein Webdesigner?

Kleiner (nicht rechtsbindender) Tipp von meiner einer: Du darfst als Student einen gewissen Betrag/Monat (~400€) verdienen, ohne das ganze versteuern zu müssen.
Das Stichwort ist meines Wissens nach in diesem Zusammenhang "Honorartätigkeit".

Wie genau das Ganze dann aber aussieht und ob es auf deinen Fall anwendbar ist müsstest du nochmal selbst recherchieren, damit ich hier keine falsche Aussage treffe.
 

RaySpoint

Riesenzwerglöwe

AW: Welche Lizenz braucht ein Webdesigner?

Du darfst als Student einen gewissen Betrag/Monat (~400€) verdienen
Das stimmt so nicht!
Wenn man als Student in Deutschland BAföG bezieht, darf man nur noch 400€ monatlich dazu verdienen (wobei hierbei auch eher der Jahresendbetrag relevant ist).
Wenn man kein BAföG bezieht, kann man so viel Geld verdienen wie man möchte, muss dieses Geld allerdings ab einer, von Fall zu Fall unterscheidlichen, Grenze versteuern UND: Der Versicherungsstatus bei der Krankenversicherung kann sich ggf. auch ändern, wenn man nicht mehr in seiner 'Haupttätigkeit' Student ist - hier mal bei der Krankenkasse nachfragen, wieviele Wochenstunden das sind. (Bei Familienversicherung ist es evtl. nicht so wichtig!?)...
 

Philtaer

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Welche Lizenz braucht ein Webdesigner?

Stimmt Ray, das ist eine etwas ausführlichere und treffendere Situationsschilderung. Ich bin da schon etwas raus und habe es entsprechend nicht mehr völlig auf dem Schirm gehabt. Danke für die Ergänzende Korrektur :)
 
Zuletzt bearbeitet:

behemoth65

Aktives Mitglied

AW: Welche Lizenz braucht ein Webdesigner?

Letzten Endes entscheidet der Lizenzgeber, was eine komerzielle Nutzung seines Produktes ist. Dessen Ansprechpartner ist aber der Seitenbetreiber, nicht der Designer. Du stellst ja nur das Produkt zur Verfügung (das hoffentlich den geltenden Rechtsvorschriften entspricht), auf dessen Verwendung hast Du ja dann keinen Einfluss mehr. (Soweit die Theorie).
 

woffi

Universal-Dilettant

AW: Welche Lizenz braucht ein Webdesigner?

Das stimmt so nicht!
Wenn man als Student in Deutschland BAföG bezieht, darf man nur noch 400€ monatlich dazu verdienen (wobei hierbei auch eher der Jahresendbetrag relevant ist).
Wenn man kein BAföG bezieht, kann man so viel Geld verdienen wie man möchte, muss dieses Geld allerdings ab einer, von Fall zu Fall unterscheidlichen, Grenze versteuern UND: Der Versicherungsstatus bei der Krankenversicherung kann sich ggf. auch ändern, wenn man nicht mehr in seiner 'Haupttätigkeit' Student ist - hier mal bei der Krankenkasse nachfragen, wieviele Wochenstunden das sind. (Bei Familienversicherung ist es evtl. nicht so wichtig!?)...

Gerade bei Familienversicherten ist das ziemlich wichtig. Und wichtig ist der Betrag auch bei denen, deren Eltern noch Kindergeld bekommen. Das fällt dann nämlich plötzlich auch weg.
Webdesign sollte auch freiberuflich gehen: Also einfach Rechnung stellen (mit MwSt). Vorher aber mal beim Finanzamt anfragen, wann dann welche Steuern zu zahlen sind. Ich denke, die MwSt. sofort und bei relativ wenig Einnahmen, Einkommensteuer erst nach der Steuererklärung.
 
P

Pixelverwender

Guest

AW: Welche Lizenz braucht ein Webdesigner?

Also einfach Rechnung stellen (mit MwSt). Vorher aber mal beim Finanzamt anfragen, wann dann welche Steuern zu zahlen sind. Ich denke, die MwSt. sofort und bei relativ wenig Einnahmen, Einkommensteuer erst nach der Steuererklärung.

Sorry, aber das ist haarsträubender Unsinn!
Wenn Du eine Rechnung erstellst und einfach die Mwst. ausweist ohne umsatzsteuerpflichtig zu sein, kannst Du in Teufels Küche kommen.

Umsatzsteuerpflichtig ist, wer einen bestimmten Jahresumsatz übersteigt (Kleinunternehmerregelung), meines Wissens liegt der Betrag momentan bei 17.500,- Euro.
Der nächste Punkt ist die freiwillige Umsatzsteuerpflicht – mit dem Vorteil, bei Betriebsausgaben die entrichtete Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) geltend machend bzw. abziehen zu können.
 

berniecook

Photo-Fan

AW: Welche Lizenz braucht ein Webdesigner?

Hallo,
Lizenzen brauchst Du immer für die Dinge die nicht aus Deiner Feder sind. Somit brauchst Du Lizenzen für:
die Software die Du für Deine Dienste verwendest,
das Material (Bilder, Button etc.) das Du nicht selbst erstellt hast.

Das mit der Software sollte Dir eigentlich klar sein. Du hast einen Lizenzvertrag mit der Person bzw. juristischen Person, deren Software Du verwendest. Beispielsweise kann die Nutzung einer Software so eingeschränkt sein, dass Du diese nicht verwenden darfst.
Daher: Vorher Deine Lizenzverträge Deiner Softwaren überprüfen, ob Du die kommerziell verwenden darfst. Du willst ja damit Geld verdienen.
Zum Material: Auch hier benötigst Du für das "vorgefertigte" Material kommerzielle "Verwendungslizenzen". Auch hier gilt VORHER checken, ob Du das Material für kommerzielle Dinge verwenden darfst.
Noch etwas: Es ist föllig unerheblich, ob Deine Kunde dies privat nutzt oder kommerziell nutzt, was Deine eigenen erworbenen oder kostenlos erteilten Lizenzen betrifft.

Ein anderes Thema ist dann Deine eigene Lizenzsierung in Richtung Deiner Kunden und welche kommerzielle Arbeit Du ausübst.
Fazit: Prüfe vorher Deine Werkzeuge (Software, Material) zur Erstellung von Webseiten, ob Du die kommerziell (Du verdienst damit Geld) verwenden darfst oder nicht.

Aber wie schon von Patrick gesagt: rechtlich verbindliche Auskünfte bekommst Du hier nicht. Die bekommst Du nur von Deinem Rechtsanwalt Deines Vertrauens!

Grüße
 

Nebo

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Welche Lizenz braucht ein Webdesigner?

Hey Leute,
erst mal von mir ein ganz großes Danke für die vielen und sehr hilfreichen Antworten. Ich werde mich also - wenn es dann so weit ist - individuell an die Lizenzgeber wenden.

Auch ganz herzlichen Dank für die diversen Tipps für die Anmeldung, Steuerfragen und Versicherungen.
Da habe ich mich auch schon erkundigt und möchte mal mein Wissen beisteuern...

1. Versicherungen
Laut aussage meiner Versicherung (private Krankenkasse und Beihilfe (meine Eltern sind Beamte...)) kann ich im Monat bis zu 400 Euro bzw. 2400 Euro im Jahr durch selbstständige oder angestellte Arbeit hinzuverdienen ohne, dass sich an meiner Krankenversicherung etwas ändert. Bei der Privathaftplicht sieht es schon ganz anders aus: Ab dem ersten Euro aus selbständiger Arbeit benötige ich eine eigene Privathaftpflichtversicherung. (Wie das bei einer Anstellung auf 400€-Basis aussieht, weiß ich nicht... ). Dazu kommen ggf. noch gewerbliche Haftpflichtversicherungen... Aber das ist ja noch mal ein anderes Thema...

Steurn, Kindergeld Bafög
Das mit dem Kindergeld ist für Studenten die am leichtesten zu beantwortende Frage. Durch eine Gesetzesänderung, die am 1.1.2012 in Kraft getreten ist, dürfen Vollzeitstudenten beliebig hohe Einkünfte haben OHNE dabei auf Kindergeld verzichten zu müssen. Die Einkünfte dürfen durch Kapitalertäge oder nebenberuflicher Arbeit zu Stande kommen.
Eine Einkommenssteuer wird ab einem Jahreseinkommen (inkl. Kindergeld, Kapitalerträgen und allem anderem) von 8.000 € fällig.
Wie das mit Bafög aussieht, weiß ich nicht, da ich so wie so keines bekomme...

Ob ich eine Mehrwertsteuer abführen möchte oder von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machen will, kann ich - sofern ich ein Jahresumsatz von 17.500 (???) Euro überschreite selber entscheiden. Meine Entscheidung kann ich alle zwei Jahre ändern. Allerdings wird der "Jahresumsatz" bei der Gewerbeanmeldung aufs Jahr hochgerechnet! Das wird allerdings nur selten gesagt. Dazu ein Beisiel: Wenn ich im Dezember eines Jahres ein Gewerbe anmelde und 3.000 Euro Startinvestitionen im Voraus oder noch im Dezember hatte, wird mir der Umsatz mit 3.000 Euro im Dezember angerechnet und dann aufs Jahr hochgerechnet, was dann ca. 36.000 Euro wäre und somit mehr als 17.500 Euro. Ich weiß allerdings nicht, ob der Umsatz tagesgenau (also 3.000 Euro /31*356) oder Monatssgenau (also 3.000 *12) berechnet wird. Für eine Ameldung zum 1. Dezember ist das zwar recht egal wird aber wichtig, wenn man sich z.B. erst zum 15. Dezember anmeldet.

3. Lizenzen für Software und Fotos
An Software nutze ich eine (neue) kommerziell nutzbare Lizenz der Adobe Creative Suite Design Premium. Für Texte oder ähnliches nutze ich iWork von Apple.
Für die Verwendung von Fotos habe ich mal mit iStockphoto korrespondiert: Es ist möglich, dass mein Kunde die Photos kauft und dann mir Zweckgebunden für die Erstellung seiner Website, Flyer oder was auch immer er möchte zur Verfügung stellt. Ich darf die Daten dann aber natürlich nicht für andere Projekte nutzen.



So weit meine Informationen, die ich bis jetzt herausgefunden habe. Natürlich lege ich dafür meine Hand nicht ins Feuer, sie sollen also von niemandem, der das vielleicht in Zukunft liest, als rechtsverbindlich angesehen werden.


Noch ein mal ganz lieben Dank für eure Zahlreichen antworten :)


Liebe Grüße aus Karlsruhe
Nebo
 
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