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Wer ist Haftbar

KD_Sven

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo zusammen,
Sorry für die blöde Überschrift.
Ein Kumpel und ich habe uns letzten unterhalten über Webhost.
Ich bin dann auf die Idee gekommen das er meine Host mit nutzen kann.
Ich habe mal versucht für Ihn ein FTP Zugang und eine MY SQL Datenbank angelegt.
Er kann nur auf das Verzeichnis www.rpg-checker.de/kumpel zugreifen.
Wer Haftet dann eigentlich dafür wenn er irgend was verbotenes ins Netz stellt auf mein Host.
Ich weil ich den Host gemietet habe oder er weil er das ins Netz gestellt hat (Autor)
Falls ich dann haftbar gemacht werde kann ich mich denn irgend wie Absichern?

Gruß Sveni
 

sunny_76m

Hat es drauf

Achtung: keine Rechtsberatung!

Gegenüber deinem Provider haftest erst mal du, denn du bist der Vertragspartner und Inhaber der Domain. Du musst beweisen, dass die Inhalte nicht von dir stammen.

Wenn du schon überlegst, dass dein Kumpel hier was verbotenes machen könnte,dann lass das besser.
 

randacek_pro

Mod | Forum

AW: Wer ist Haftbar

Das ist eine Frage mit vielen Grautönen - auch in einer möglichen Antwort.
Hängt davon ab, wie man deinen Zugriff auf jenen Webspace wertet...
Wie schon so oft: Rechtsberatung ist Sache von qualifizierten Anwälten - dieses Forum kann das nicht leisten und mein Post stellt keine Rechtsberatung dar!

Aber mal generell: wenn du dir schon Sorgen darüber machst, dass dein Kumpel "Blödsinn" macht, bzw. du ihm nicht 100%ig traust, oder keine Kontrolle darüber hast, wäre es dann nicht besser, das Vorhaben sein zu lassen? ;)

Lieber Gruß
 

patrick_l

Hat es drauf

AW: Wer ist Haftbar

Aber mal generell: wenn du dir schon Sorgen darüber machst, dass dein Kumpel "Blödsinn" macht, bzw. du ihm nicht 100%ig traust, oder keine Kontrolle darüber hast, wäre es dann nicht besser, das Vorhaben sein zu lassen? ;)

Kann mich dem nur anschließen. Außerdem gibt es doch genügend kostenlose Webspace Anbieter. Soll sich dein Kumpel irgendwo dort anmelden und du hast deine ruhe. Dann brauchst du dir auch nicht unnötig Gedanken darüber machen, wer nun für was haftet :rolleyes: Hier auch gleich mal ein paar Links zu besagten Anbietern.

-
- Square7.ch | 7GB Webspace
- lima-city.de | werbefreier Webspace

Grüße Patrick
 
AW: Wer ist Haftbar

Stimmt. Du als Domaininhaber haftest für alle Inhalte deiner Seite. Wenn du jmd. ein Zugriff erlaubst, muss du damit leben, dass es u.U. dir gegenüber Regressansprüche gestellt werden. Eine "weitergabe" der Schuld ist unwirksam. Du könntest vielleicht im Nachhinein diese andere Person im Zivilverfahren zur Verantwortung ziehen, für die Inhalte der Seite haftest aber persönlich.
 
P

PsychoZ1

Guest

AW: Wer ist Haftbar

Mach Du Dein eigenes Ding, und richte ihm bei einem freien Anbieter ect. etwas ein. Bist Du jedenfalls auf der richtigen Seite.
 

mapegele

Täglich anwesend

AW: Wer ist Haftbar

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen.
Schau doch mal in die AGB Deines Providers. Dort wirst Du irgendwo eine Stelle finden, wo DU für die gehosteten Inhalte verantwortlich bist und Du Deine Zugangsdaten geheim halten sollst.
Richtest Du jetzt einem Kumpel einen Zugang bei Dir ein, so ist das so ähnlich als ob Du ihm Deine eigenen Zugangsdaten gegeben hättest. Du erlaubst Ihm ja den Zugriff auf Deinen Account.

Also alles in allem kann ich nur sagen: Ich würde es nicht machen. Wie bereits mehrfach erwähnt gibt es ja genug freien Webspace. Und da Du ohnehin schon bedenken hast, ist das bestimmt die bessere Alternative.
 

KD_Sven

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Wer ist Haftbar

Danke Leute für eure Tipps,
werde es dann lieber sein lassen meine Kumpel einen Account bei mir zu erstellen.
@ patrick_l
danke für die Links
werde sie mir mal ansehen da wird für ihn bestimmt das richtige dabei sein.

Gruß Sveni
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Wer ist Haftbar

Achtung: keine Rechtsberatung!

Den Hinweis braucht es nicht. Wenn Du eine unzulässige Rechtsberatung begehst, wird Dir das ggf. ein Richter begründen warum das so ist. :D Im Übrigen begeht man nicht so schnell eine Rechtsberatung. Hierzu einfach mal ins RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) reinschauen.

@Themenstarter

Das kann man nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich bist Du für das verantwortlich, für was Du Verträge dieser Art abschliesst. Wenn Du Deinem Kumpel einen Zugang mit freier Verfügung zur Verfügung stellst und vertraglich klar regelst, was dort gespeichtert werden darf (und sonstige denkbare Einschränkungen) und dass er für sein Handeln selbst haftet, dann sieht die Rechtslage wieder anders aus. Wichtig ist, dass die wesentlichen Eigenschaften schriftlich fixiert werden.

Bevor solche Verträge geschlossen werden, sollte man ggf. einen Anwalt des Vertrauens aufsuchen. Vertrauen ist gut - Vertrag ist besser.
 
Zuletzt bearbeitet:

patrick_l

Hat es drauf

AW: Wer ist Haftbar

Wenn Du Deinem Kumpel einen Zugang mit freier Verfügung zur Verfügung stellst und vertraglich klar regelst, [...]

...und hier kommen erst einmal wieder die AGB und Nutzungsbedingungen des Anbieters dran. Wenn also eine Weitergabe an Dritte (Kumpel etc.) vertraglich ausgeschlossen wird, ist nach meiner Rechtsauffassung das Vertragliche untereinander irrelevant oder zumindest zweitrangig, da man selbst Vertragsbruch begeht. Lasse mich trotz alle dem auch gerne eines besseren belehren. ;)

Grüße Patrick
 

RalliRaser

Aktives Mitglied

AW: Wer ist Haftbar

Das kommt auf die jeweiligen Verträge an. Daher mein Hinweis, dass sich das nicht pauschal beantworten lässt. In diesem Fall würde es sich nicht um eine Überlassung handeln, da er den Zugang ja selbst nutzt und kontrollieren kann. Dann ist zu unterscheiden, ob es um Ansprüche des Vertragspartners aus dem Vertragverhältnus geht, oder bspw. um strafrechlich relevante Sachverhalte.
 

Sansieju

Nicht mehr ganz neu hier

AW: Wer ist Haftbar

Oha...
Bei solchen Sachen wäre ich echt vorsichtig. :X
Vor allem, wenn du ohnehin schon Bedenken bei der Person hast.

Er soll seinen eigenen Webspace mieten.
Kostet doch heute nicht mehr die Welt und dann ist ER für alles verantwortlich, was da auf seinem Space auftaucht. Bzw. in der Beweispflicht.

Denn wenn es hart auf hart kommt, könnte dein Kumpel jederzeit behaupten von wegen, dass du ihm die Sachen untergejubelt hast.
Und ich weiß im Moment auch nicht, in wie fern Provider den hochgeladenen Daten auch die IP-Adressen zuweisen, so dass man auf dem Weg dann zumindest nachweisen könnte, dass die Sachen dann von einem anderen stammen.

Aber unterm Strich wärst du auf jeden Fall derjeniger, der erst einmal die Lauferreien hätte. Und ist das eine "Freundschaft" wert? (Vor allem, wenn der "Freund" dann dein Vertrauen so missbrauchen würde?)

Ich schließe mich meinen Vorredern an: lass lieber die Finger davon. :X
 
AW: Wer ist Haftbar

...und hier kommen erst einmal wieder die AGB und Nutzungsbedingungen des Anbieters dran. Wenn also eine Weitergabe an Dritte (Kumpel etc.) vertraglich ausgeschlossen wird, ist nach meiner Rechtsauffassung das Vertragliche untereinander irrelevant oder zumindest zweitrangig, da man selbst Vertragsbruch begeht. Lasse mich trotz alle dem auch gerne eines besseren belehren. ;)

Grüße Patrick

Dazu kommt noch, dass im Falle des Falles, müsste eindeutig festgestellt werden, wer die strittige Inhalte publiziert hat. Privatvetrag hin oder her. In den digitalen Zeiten ist das gar nicht einfacher als jahrzehnte zuvor. Zugänge, Passwörter und IP's lassen sich manipulieren und verschleiern. Provider kann meistens Einiges doch ans Licht bringen, allerdings Kosten dafür kommen bei der Sache noch oben drauf.
Für das Geld kann man jahrelang eine eigene Domäne betreiben.
Wenn man jmd. einen Zugang einrichtet, kennt auch zwingend seine Zugangsdaten. Als Admin der Domäne sowieso. Dann gilt es zu beweisen, dass die Inhalte tatsächlich der andere und nicht der "gastfreundliche" hochgeladen hat. Gibt der zweite seine Daten noch weiter wird es noch Stück bunter. Die ersten, die hier keine Probleme haben und sich freuen, bleiben die Anwälte und zwar auf beiden Seiten :mrgreen:
Gruß
 

stader14

MDearest

AW: Wer ist Haftbar

... auch wenn mittlerweile hinreichend Antworten gegeben wurden, so stellt sich mir dennoch die Frage nach der Frage als solcher. Verfolgt man in den letzten Monaten die Geschichte eines gewissen Herrn Schmitz, der ja auch - wenn auch im großen Stil - anderen Usern Webspace zur Verfügung gestellt hat (aus welchen Beweggründen auch immer), der nun mittlerweile mit FBI, NSA und weiteren Institutionen zu tun hat, dann sollte die Frage nach der Haftung gar nicht mehr auftauchen. Das Prinzip, ob nun für einen oder für tausende User, denen man Zugang gewährt, sollte doch gleichermaßen greifen. Wie auch immer - schönen Sonntag noch!
 
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