Hallo Creadiva!
Also Du machst vorab erstmal einen Vertrag mit dem potenziellen Kunden, habe ich das so richtig verstanden? Den unterschreibt er und dann legst Du erst los.
Ist ja eigentlich verständlich. Obwohl ich hier bei Handwerkern ja auch oft nur mündlich was ausmache, dann nach getaner Arbeit deren Rechnung erhalte. So habe ich das halt hier auch bei mir gehandhabt.
Hallo Karin,
hier mal ein Ablauf, wie es im Idealfall läuft. Bei Stammkunden wird es früher oder später auch mal dazu kommen, dass der Kunde zusätzliche Leistungen mündlich ausmacht, aber auch die lasse ich mir zumindest immer nocheinmal schriftlich via Mail bestätigen, gerade wenn sie dann mit Mehrkosten verbunden sind. So, jetzt gehts los:
1.) Briefing mit dem Kunden:
Mit dem Kunden wird zunächst in einem mündlichen Gespräch vereinbart, was er für Leistungen wünscht (in welchem Umfang, bis wann usw.)
2.) Bestätigung des Briefings & Angebot:
Der Grafiker fasst das Briefing in Schriftform noch einmal zusammen und schickt es dem Kunden. Für dieses lasse ich mir nochmal via E-Mail die Vollständigkeit und Korrektheit bestätigen.
Auf Grundlage des vom Kunden bestätigten Briefings mache ich einen Kostenvoranschlag für das zu realisierende Projekt, mit Hinweis darauf, dass alle nachträglichen zusätzlichen Leistungen, die nicht in diesem Briefing vereinbart wurden auch zusätzlich vergütet werden (und er hierfür einen erweiterten/ ergänzten Kostenvoranschlag bekommt)
3.) Bestätigung des Angebots & Auftragserteilung:
Auch wenn man den Kunden gut kennt: beides immer
schriftlich bestätigen lassen (geht auch via E-Mail). Man tut sich keinen Gefallen wenn man anfängt zu arbeiten und der Kunde dann im Nachhinein sagt: ach, ich habs mir überlegt: Posten 3 streichen wir doch, das wird mir zu teuer (oder den Auftrag sogar ganz absagt aus verschiedensten Gründen).
4.) Neuer Kunde = Werksvertrag:
Bei neuen Kunden fasse ich alles nocheinmal in einem Werksvertrag zusammen, den beide (Designer und Kunde) unterschreiben. Darin sind nocheinmal alle Sachen wie Umfang der vereinbarten Leistungen, Hinweise zur Haftung, wie das Material vom Kunden zur Verfügung zu stellen ist, Hinweise zur Zahlung und Fälligkeit usw. usf. enthalten. Mit einem gut verfassten und vollständigen Werksvertrag kann man sich die Allgem. Vertragsbedingungen fast schon schenken - sie sichern aber natürlich zusätzlich ab.
Ein Werksvertrag ist für beide Seiten bindend, d.h. er bedeutet gerade für den Designer Sicherheit, dass der Kunde im Nachhinein nicht mehr fordern kann als vereinbart (und vergütet) wurde. Für den Kunden natürlich auch, dass bspw. auch alles umgesetzt wird wie vereinbart oder etwaige Liefertermine (gerade bei Druckaufträgen!) eingehalten werden. Ein "guter" Kunde wird sich nie sträuben, einen Werksvertrag zu unterzeichnen. Alle die sich damit schwertun stellten sich laut meiner Erfahrung später häufig als "Problemfälle" heraus, mit denen man dann oft nur Ärger hat (z.B. wollen oder können sie sich nicht festlegen was sie genau möchten, manchmal wissen sie es noch nicht einmal und wollen sich "alle Türen offen" halten, was natürlich nicht geht... wenn ich nur eine Gartenlaube in Auftrag gebe kann ich danach natürlich kein Einfamilienhaus fordern und nur für die Laube bezahlen wollen).
Bei "Stammkunden" (die auch meine AVGs bereits haben) spare ich mir häufig den Werksvertrag und belasse es bei der Bestätigung meines Angebots sowie der schriftlichen Auftragserteilung - außer es handelt sich um ein sehr umfangreiches Projekt. Dann ist auch hier ein genau definierter Vertrag immer die beste und sicherste Option.
Faustregel ist also immer: Alles schriftlich, niemals nur mündlich. Es genügt schon eine Antwortmail durch den Kunden mit dem einfachen Satz "Auftrag erteilt." Das tut keinem weh und kostet auch keine Zeit. Und du sowie auch deine Kunden sind auf der sicheren Seite.
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@ Atmosphare:
Mit selbst gemachten Bildern bist du auf jeden Fall immer auf der sicheren Seite, da du dafür die Urheber- und somit auch alle Nutzungsrechte besitzt. D.h. du kannst damit tun und lassen was du möchtest. Einschränkungen gibt es nur, wenn Personen erkennbar abgebildet werden (z.B. Portraits u.ä.). Dann brauchst du zur Sicherheit auch die Einverständniserklärung des abgebildeten "Models" für eine Veröffentlichung und freie Verwendung (Stichwort: Model Release). Auch gibt es Bilddatenbanken, wo man bestimmte Bilder erwerben kann und die dazugehörigen Lizenzen und Nutzungsrechte (da gibt es u.U aber gewaltige Unterschiede und z.T. auch eingeschränkte Nutzungsrechte, die man genau beachten muss, sonst gibts auch da Ärger).
Bei "verfremdeten" Bildern gibt es immer wieder Probleme und Streitfälle, weil es da nämlich darauf ankommt, inwieweit die Veränderung des verwendeten Bildmaterials tatsächlich als "eigenständige künstlerische Kreation" anzusehen ist. Du kannst dir sicher vorstellen, dass dieser Begriff sehr dehnbar und unterschiedlich auslegbar ist.