Dann musst aber auch bei Papierabzügen bleiben, sobald die Bilder scannst, fällt es wieder unter die DSGVO.
Das versteht sich von selbst.
@
Mach Dir nicht so'n Kopp!
Die Regelungen zum Recht am eigenen Bild hat Dich schon seit vielen Jahren mit fast identischer Wirkung eingeschränkt.
Durch die DSGVO wird nur noch eine weitere Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die lobbymäßig bestens vertretenen Juristen geschaffen
Die ganze Thematik ist so komplex, daß es viele Jahre dauern wird, bis sich durch die Rechtsprechung eine Art von „Durchführungsanleitung“ ableitet. Unsere Regierung will das Thema offensichtlich nicht angehen — sie verwaltet ja eh nur noch! — und ansonsten gilt der alte Satz: »Ob du als Jurist gewinnst oder ob du verlierst ist wurscht, dein Honorar ist dir sicher.«
No risk no fun!
Ich erkenne übrigens keine Schwierigkeit darin, einen Hinweis auf die Sach- und Rechtslage gut sichtbar im jeweiligen Eingangsbereich zu platzieren und beim Essenfassen mir flott passend gemachte Vereinbarungen unterzeichnen zu lassen. Diese Aufgabe würde ich organisatorisch beim Brautpaar abladen, ...
... das bringt die Beiden mal zurück in die Wirklichkeit
Lieber Gruß
Rata
Edit
Also mal ganz im Ernst - die werden ihre Hochzeitsfotos ja wohl kaum online stellen.
Spielt rechtlich keine Rolle.