Ich weiß nicht, woher Du das hast, ist aber nicht richtig. Eine Zweitbeschäftigung ist grundsätzlich dem Arbeitgeber anzuzeigen.. Er ist dann auch berechtigt dies zu untersagen.
Also: 1. Arbeitgeber informieren und dann loslegen. Dann solltest Du auf der sicheren Seite stehen
Ich hab mal dein...