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3D Freelancer - was sollte ich verlangen?

Badsmile

kill it before it lays eggs

Hi Community,

ich bin seit einigen Jahren fest angestellt im öffentlichen Dienst und mache wissenschaftliche 3D Visualisierung. Nun hat mich eine amerikanische Universität angeschrieben die meine Dienste gerne in Anspruch nehmen würden. Allerdings habe ich überhaupt keine Ahnung was ich denen für diesen Freelancer-Auftrag in Rechnung stellen soll.
Eine 3DS MAX-Lizenz für nen Monat mieten kostet mich 200€, darüber hinaus natürlich dann noch der Stundensatz. Aber wie hoch sollte ich den stellen?
 

stoppelhopser

Noch nicht viel geschrieben

Hallo Badsmile,

ich kann Dir leider überhaupt nicht sagen, was Du an Geld nehmen kannst, aber da ich selbst im öffentlichen Dienst arbeite möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir in Deutschland jede Nebentätigkeit von unserem Arbeitgeber genehmigen lassen müssen, sofern wir im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. In der Regel reicht ein formloses Schreiben.

Viel Erfolg,
stoppelhopser
 

Likliksnek

Illustratorin

Hi Badsmile,

erstmal herzlichen Glückwunsch zu der Anfrage!
Bei dem KVA kommt es sehr darauf an, was die Uni denn alles von dir haben will und nach welchem Recht hier z.B. die Nutzungsrechte an deinen Arbeiten vergeben werden. Da gibt es im amerikanischen Recht ganz andere Vorraussetzungen, als im deutschen.

Deinen Stundensatz kannst du nur selbst bestimmen. Da du schon erfahren im 3D Bereich bist, würde ich nicht unter 80,- Euro die Stunde gehen - gerne auch mehr. Das ist dann aber nur die Berechnungsgrundlage für die Nutzung.
(Nutzung = Nutzungsfaktoren x Stundenanzahl x Stundensatz)
Nutzungsfaktoren sind Dinge wie:
  • Einfach oder Exklusiv?
  • Weltweit? USA? Uni-intern?
  • 5 Jahre? Zeitlich unbegrenzt?
  • Nutzungsarten? (Online, Print, Ausstellung, Film etc?)
Da gibt es in unterschiedlichen Branchen verschiedene Ansätze, wie das zu berechnen ist.
Auch die Frage, ob du nur Stills erstellst, oder ob das ganze auch animiert werden soll ist da interessant. Stichwort: Bearbeitungsrecht.
Leider kenne ich mich auf dem Markt dort auch nicht aus, aber der Trend geht überall immer mehr zum Total-Buy-Out. Finde ich letzlich ganz gut für uns Kreative, muss nur angemessen bezahlt werden... ;)
Frage vielleicht auch in amerikanischen 3D Foren, was so üblich ist.

Du siehst, es gibt viel zu bedenken.
Fange am besten damit an, einzuschätzen, wie lange du ca. für die Arbeit brauchen wirst. Eventuell lohnt auch eine Nachfrage bei der Uni, ob es ein Budget gibt - dann kannst du einschätzen, wie weit ihr preislich auseinander liegt.

Ansonsten Toitoitoi!
Viele Grüße
Lik
 

Badsmile

kill it before it lays eggs

Danke für die vielen Tips, vor allem deiner ausführlichen Antwort Lik, das dient mir gut als Orientierung!

lg criss
 

TheBugs

smells like teamspirit

Da es im Kreativbereich für freie Arbeit keine festgelegten Tarife gibt, kannst du theoretisch auch 5000 $/€ pro Stunde verlangen, ob das dann einer zahlt ist die andere Frage.
Die AGD (Allianz deutscher Designer) hat in ihrem Vergütungstarifvertrag einen Stundensatz von 78 Euro festgelegt, den man aber im "echten Leben" leider oft nicht erreicht.

Auch wenn Faktoren wie Berufserfahrung, Programmkenntnisse, etc. bei der Preisverhandlung nicht unwichtig sind, kommt es viel mehr darauf an, wie man sich bzw. seine Arbeitskraft verkauft. Viele Kunden haben (sehr oft) keine Ahnung, wie hoch der Aufwand bei manchen Arbeiten ist und denken dann, dass z.B. für eine komplette Website mit allem drum und dran 500 Euro Budget voll ausreichen.
Einige sind da aber zum Glück einsichtig und schrauben das Budget dann meist noch zu deinen Gunsten nach oben.

Fange am besten damit an, einzuschätzen, wie lange du ca. für die Arbeit brauchen wirst. Eventuell lohnt auch eine Nachfrage bei der Uni, ob es ein Budget gibt - dann kannst du einschätzen, wie weit ihr preislich auseinander liegt.

Genau! Sprich' am besten mal mit jemandem von der Uni und erkundige dich nach evtl. vorhandenem Budget. Die Kunst ist, sich gegenseitig soweit anzunähern, dass beide Seiten zufrieden sind.
Verkaufe dich (wenn möglich) nicht unter Wert. Da du bereits einige Jahre Erfahrung hast, kannst du z.B. einen höheren Stundensatz damit rechtfertigen (oder besser: begründen), dass du schnell und effizient arbeitest.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

annabellkiara

Guest

Es gäbe auch noch eine weitere Möglichkeit herauszufinden, was am Markt durchzusetzen ist. Vom nächsten Konkurrenten ein Angebot einholen.
(Stundensätze zu rechtfertigen ist nicht empfehlenswert. Die werden nur für nachträgliche Kunden-Änderungswünsche irgendwo klein vermerkt. Du bist Kreativer, kein Stundenlöhner).
 

TheBugs

smells like teamspirit

(Stundensätze zu rechtfertigen ist nicht empfehlenswert.

Klar, erstmal einfach seinen Preis nennen und abwarten. Wenn der Kunde deinen Stundensatz "stillschweigend hinnimmt" um so besser, aber meist muss man sich dann doch - auch wenn's nervt - rechtfertigen.

Natürlich ist nicht jeder Kunde so drauf, aber den Klassiker "Wie, sie wollen 5000 Euro für ein Logo haben? Im Internet gibt's die schon für 20 Euro!" hört man leider immer noch viel zu oft...
 

patrick_l

Hat es drauf

Natürlich ist nicht jeder Kunde so drauf, aber den Klassiker "Wie, sie wollen 5000 Euro für ein Logo haben? Im Internet gibt's die schon für 20 Euro!" hört man leider immer noch viel zu oft...
Du wolltest doch sicher schreiben, hört man leider immer öfters. ;) Auch wenn es OT ist: Ich habe vor kurzem mal zwei von diesen Brand-Discountern ausprobiert. Erschreckend was dort alles über die digitale Ladentheke geht. Ich sag nur Quantität statt Qualität. 10 Ausschreibungen, 10 mal Arbeit für die Katz und wenigsten 6 von 10 Arbeiten der Mitbewerber technisch und gestalterisch ein No-Go. Naja, friss oder stirb sag ich nur.

Zurück zum eigentlich Thema. @TheBugs Ich kann mich soweit deinen Worten anschließen. Bei Auftragsarbeiten und der Kalkulation der Preise, sollte man auch hier und da berücksichtigten, ob es eine einmalige Sache ist oder ob Folgeaufträge absehbar sind. Wenn letzteres der Fall ist, kann man hier und da auch mal niedriger Ansätzen. Jedoch sollte dies wohl überlegt und noch besser kalkuliert sein.

Das wichtigste wurde ja bereits gesagt. Auch wenn es um die 3D Postproduktion geht, ein Buch empfehlen möchte, das einige Fragen bezüglich Kalkulation, Verträge und Nutzungsrechte beantwortet. Darin werden eigentlich alle Prozesse verständlich mit dazugehörigen Berechnung erklärt. Auf andere gestalterische Arbeiten können diese leicht adaptiert werden. Meiner Meinung ein gutes Nachschlagewerk.

-

Liebe Grüße, Patrick
 

KBB

Mod 3D | Blaubaer

Teammitglied
Kommen ja ganz viele Vorschläge zur Designarbeit hier. Wieviel Gestaltung steckt denn in dem angefragten Job überhaupt? 3D Grafik ist im Durchschnitt zu 95% Handwerk.
Studensätze zwischen 50,- und 80,- EUs sind schon normal in DE, das hängt von verschiedenen Faktoren ab. U.a. ob Du die angefragte Produktion umsetzen kannst und wie schnell und gut. Wenn Du Dir einen Stundensatz ausrechnen willst, rechne um, was Du als Selbständiger in 170h im Monat brauchen würdest.
Ich würde mit einem Festpreis auf die Anfrage reagieren, nicht mit Stundensätzen. Und wenn Du in die Verlegenheit kommst, argumentieren zu müssen, dann tue das mit Deinem Können, Zuverlässigkeit, Qualität und was Du noch so zu Deinen Werten zählst. Aber wenn die Dich schon anfragen, wirst Du das vermutlich garnicht brauchen.
Und falls noch nicht passiert: erkundige Dich, wie das bei dem einen Job steuerrechtlich für Dich ist. Wenn nicht anders festgelegt, musst Du m.E. die üblichen 19% ans FA abführen. Aber das sagt Dir sicher Dein Steuerberater oder der freundliche Sachbearbeiter beim FA ganz genau ;)
 

Dracu666

ɹǝıɥ nǝu zuɐƃ

Da er im öffentlichen Dienst tätig ist und wie wir alle wissen wie schnell ein Beamter arbeitet, würde ich Stundenlohn empfehlen. :p
 

berniecook

Photo-Fan

Hallo,
Die Anfrage die Du bekommen hast, ist von einer amerikanischen Uni. Und da solltest Du zuerst die rechtlichen Gegebenheiten klären, die da gelten. Denn mit amerikanischen Finanzbehörden ist nicht zu spaßen. Daher ist es m.E. sinnvoll, zuerst alle rechtlichen Aspekte abzuklären, bevor Du den Auftrag annimmst.
Hier:
findest Du z.B. folgende Bemerkung:
Zitat "Bei Auftraggebern aus dem Drittland (Schweiz, USA etc.) ist der Umsatz in Deutschland ebenfalls nicht umsatzsteuerbar. Als Nachweis sollte eine Unternehmerbescheinigung vom Auftraggeber angefordert werden"
Das in Hinblick auf das deutsche Steuersystem.
Und diesen Blog solltest Du Dir zu Gemüte führen:
http://www.rgblog.de/anglo-amerikanische-klauseln-hebeln-versicherungsschutz-aus/

Und wenn Du da dann schlau genug bist, kannst Du dann über Deine Stundensätze nachdenken, für die Du ja schon einige Tipps bekommen hast!

Grüße
 
A

annabellkiara

Guest

@berniecook
jetzt wäre interessant vom TE zu erfahren, um welche Summe es sich möglicherweise drehen könnte. Dann die Frage, ob auf den Vertrag mit dieser amerikanischen Uni eventuell deutsches Recht angewandt werden könnte ... und zuallerletzt würde mich schon interessieren, wie die Amis auf einen "deutschen Angestellten im öffentlichen Dienst" kommen. Rote Lampe?
 

Badsmile

kill it before it lays eggs

Hallo,
Die Anfrage die Du bekommen hast, ist von einer amerikanischen Uni. Und da solltest Du zuerst die rechtlichen Gegebenheiten klären, die da gelten. Denn mit amerikanischen Finanzbehörden ist nicht zu spaßen. Daher ist es m.E. sinnvoll, zuerst alle rechtlichen Aspekte abzuklären, bevor Du den Auftrag annimmst.
Hier:
findest Du z.B. folgende Bemerkung:
Zitat "Bei Auftraggebern aus dem Drittland (Schweiz, USA etc.) ist der Umsatz in Deutschland ebenfalls nicht umsatzsteuerbar. Als Nachweis sollte eine Unternehmerbescheinigung vom Auftraggeber angefordert werden"
Das in Hinblick auf das deutsche Steuersystem.
Und diesen Blog solltest Du Dir zu Gemüte führen:
http://www.rgblog.de/anglo-amerikanische-klauseln-hebeln-versicherungsschutz-aus/

Und wenn Du da dann schlau genug bist, kannst Du dann über Deine Stundensätze nachdenken, für die Du ja schon einige Tipps bekommen hast!

Grüße

Danke für den wichtigen Einwand. Aber da ich im Jahr weniger als 25.000€ aus selbstständiger Tätigkeit verdiene bin ich ohnehin nicht Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuerpflichtig. Lediglich die Einkommenssteuer muss ich zahlen, wovon ich aber auch noch keine Ahnung hab, wie hoch die in meinem Fall ausfallen wird.

lg criss

@berniecook
jetzt wäre interessant vom TE zu erfahren, um welche Summe es sich möglicherweise drehen könnte. Dann die Frage, ob auf den Vertrag mit dieser amerikanischen Uni eventuell deutsches Recht angewandt werden könnte ... und zuallerletzt würde mich schon interessieren, wie die Amis auf einen "deutschen Angestellten im öffentlichen Dienst" kommen. Rote Lampe?

Nein, keine Rote Lampe. Ich arbeite in der Wissenschaft, die arbeiten in der Wissenschaft. Sie haben eins meiner Werke bei nem Kollegen gesehen, jetzt wollen sie auch eins haben. Keine NSA, keine Verschwörungstheorie.
Ich nehme an dass es sich so um die 800-1000€ einpendeln wird. Die Arbeit ist überschaubar, von daher werde ich vermutlich auch keinen Stundenlohn festsetzen sondern ihnen einen Fixpreis geben, da das dem Kunden auch am liebsten ist (wie ich inzwischen rausgefunden habe)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

KBB

Mod 3D | Blaubaer

Teammitglied
Danke, war ich auch grad dran ^^
Gewerbeanmeldung und -steuer kann man bei ein paar Jobs getrost außen vor lassen, die verkompliziert hier alles nur. Aber selbst wenn Du nach der KUR versteuert (bzw. nicht) würdest, muss Du zumindest den Antrag dazu stellen und dem FA generell mitteilen, dass Du neben- und freiberuflich tätig bist. Die 17.500 Grenze bezieht sich dabei auf den gesamten Jahresumsatz, also Deine ganzen Einnahmen. Besser ist, Du gehst gleich zum Steuerberater und/oder FA-Sachbearbeiter um das in Deinem Fall genau zu klären. Die Frage ist, ob sich der ganze Aufwand für einen einzelnen Nebenjob dann überhaupt noch lohnt. Wir sind in DE ja steuerlich eher.. umständlich ^^
 
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