Hallo Community,
mal eine Frage zum Thema Rechtslage ... ich möchte gerne eine unkommerzielle Tauschbörse von Paninibildern im Netz anbieten (begrenzt auf den lokalen Raum), so dass eben nicht Gott und die Welt mitmachen können wird.
Dazu bietet sich natürlich an die Originalbilder mit anzubieten um schneller zu erkennen um welches Motiv es sich eben handelt. Idee dabei ist die Vorder- und Rückseite reinzustellen.
Nun hab ich einen nicht unwesentlichen Stich in der Bauchgegend, der mir sagt - na, das könnte Probleme geben.
Technisch fällt mir ein die Bilder zu scannen oder zu fotografieren .... um einen möglichen Missbrauch (es soll ja Menschen geben die sich das ausdrucken und einkleben) zu vermeiden vielleicht auch in einer schlechten Auflösung, dass man es eben nur grob erkennt, oder alternativ mit einem Wasserzeichen .. irgendwie sowas.
Begebe ich mich unsicheres Abmahngefährdetes -Territorium ?
VG Jesse
mal eine Frage zum Thema Rechtslage ... ich möchte gerne eine unkommerzielle Tauschbörse von Paninibildern im Netz anbieten (begrenzt auf den lokalen Raum), so dass eben nicht Gott und die Welt mitmachen können wird.
Dazu bietet sich natürlich an die Originalbilder mit anzubieten um schneller zu erkennen um welches Motiv es sich eben handelt. Idee dabei ist die Vorder- und Rückseite reinzustellen.
Nun hab ich einen nicht unwesentlichen Stich in der Bauchgegend, der mir sagt - na, das könnte Probleme geben.
Technisch fällt mir ein die Bilder zu scannen oder zu fotografieren .... um einen möglichen Missbrauch (es soll ja Menschen geben die sich das ausdrucken und einkleben) zu vermeiden vielleicht auch in einer schlechten Auflösung, dass man es eben nur grob erkennt, oder alternativ mit einem Wasserzeichen .. irgendwie sowas.
Begebe ich mich unsicheres Abmahngefährdetes -Territorium ?
VG Jesse