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Adobe Icons - Nachbau und Verwendungsrecht

E_D

Noch nicht viel geschrieben

Hallo,

es geht um die Adobe-Icons der CC: (also Photoshop, Illustrator, usw. ...)

Bei einer Google-Suche findet man zahlreiche Abwandlungen und Umgestaltungen der Adobe-Icons. Auch oft zur freien Verwendung.

Das kann doch eigentlich nicht legal sein. Die Produkt-Icons unterliegen doch einem Copyright.
Oder gestattet es die Adobe-Firmenphilosophie die Produkt-Icons nach Lust und Laune umzufärben, oder die Form zu verändern und diese im WWW zu verbreiten?

Ich wäre nämlich auch durchaus daran interessiert eine Neuinterpretation der Produkt-Icons zu gestalten und diese in einem PDF und evt. auf meiner Website zu verwenden.
Speziell, um angeführte Programmkenntnisse mit den entsprechenden Adobe-Icons visuell zu unterstreichen. (Natürlich alles nicht kommerziell und nicht zum Download, nur zur bildlichen Hervorhebung der angegebenen Programme.)


Also zwei Fragen:

- Ist die Umgestaltung/Neuinterpretation der Produkt-Icons für nicht-kommerzielle Zwecke seitens Adobe gestattet? (Also lediglich um die aufgeführten Programme optisch mit einem Adobe-Icon hervorzuheben.)

- Sollte dies nicht erlaubt sein:
Dürfen denn die originalen Produkt-Icons für den beschrieben Verwendungszweck genutzt werden?



Grüße,
E_D
 

DoctorG

Aktives Mitglied

Das Copyright - bei uns das Urheberrecht - schützt "Schöpfer" für Ihre "Werke", so ist kurz gesagt die Formulierung.

Also: Du darfst ein Icon nicht kopieren, also: das "Werk", d.h. streng genommen zunächst einmal: die Icon-Datei. Die könntest Du z.B. via Screenshot-Tool oder Ressourcen-Extractor relativ direkt rausholen. Das solltest Du nicht machen um es zu verkaufen oder weiterzuverwenden. Allerdings ist es Dir unbenommen, ein Icon zu entwickeln, dass z.B. einen Drucker, eine Diskette (meist auch heute noch als Metapher für Speichern benutzt) eine Mülltonne, einen kursiven Buchstaben usw. darstellt. Denn was im Urheberrecht nicht geschützt ist, ist die Idee hinter dem Werk. Anderfalls wäre ja praktisch mit dem Entwurf eines Icons ("Mülltonne in einem rechteckigen Symbol") für alle anderen zumindest ein Designer-Leben lang das betreffende Symbol tabu. So etwas gibt es auch: das wäre aber ein Patent - hier sind Ideen geschützt. Das gilt aber (im Kern zumindest) explizit nicht für Software sondern für technische Erfindungen.

Ich sehe jetzt allerdings gar keinen Grund dafür, diese Dinge jetzt von Adobe zu entnehmen. Mach doch z.B. ein Icon einer Mülltonne - das ist dann Dein Entwurf, Deine Darstellung. Merkmale wie "dunkler Hintergrund" sind doch ebenfalls kein alleiniges Adobe-Merkmal - das haben ja auch viele Open Source-Tools wie z.B. RawTherapee.

Natürlich gibt es Fälle, in denen die "Anlehnung" an eine Vorlage so doll ist, dass man vor Gericht praktisch des Kopierens bezichtigt wurde. Das würde ich - vorauseilend - schon vermeiden.

Anderseits gibt es z.B. auch mit der Standard-Reihe ISO 11581 Festlegungen (Standards halt), wie Objekt-Icons, Mauszeiger-Icons, Werkzeug-Icons, Action-Icons im Kern auszusehen haben. Damit kann Dir keiner vorwerfen, dass Du etwa diese Idee mit zwei Blättern o.ä. für Kopieren vorschlägst oder anwendest. Im Gegenteil: ähnlich wie im Straßenverkehr ist es eigentlich nur begrenzt möglich (ohne einen Mangel im Produkt zu erzeugen) von den offiziellen Vorgaben abzuweichen.
Wobei dort Geometrie-Vorschläge für Standard-Situationen gemacht werden - über die Hintergrundfarben (wie Foto/Video-Tools generell eher dunkel), bei Windows/Apple nach Systemvorgabe etc. und ähnliche Design-Ausprägungen steht dort wenig. Will sagen: Dir bleibt da also durchaus Spielraum für eigene Icon-Sammlungen mit eigenen Ausprägungen.

Nebenbei: bei Entwicklungswerkzeugen wie Visual Studio sind solche Sammlungen für Standard-Operationen gleich dabei. Natürlich zum Benutzen. Wenn ich dort einen Programmrahmen aus den Vorlagen ziehe, ist eine Stanardsymbolleiste etc. gleich generiert dabei. Da kann der Hersteller nicht stolz auf die Verpackung schreiben, dass er mir damit die Arbeit erleichtert (macht er ja) und dann hintenrum die ganzen Komplikationen doch wieder aufhalsen. Aber Achtung: hier verwende ich die Icons in einem Produkt. Es geht nicht darum, dass ich die Icons hier rausziehe und als solche einzeln anbiete - das ist ja eher, was Du machen würdest. Da würde ich auch diese Icons nicht nutzen, sondern eben selbst welche machen (was aber einen Blick auf andere Lösungen nun nicht völlig ausschließt).

Kurzum: solange Du wirklich eigene Icons entwickelst und nicht mit dem Extrahieren von Icons beginnst und nur noch etwa die Hintergrundfrage etwas heller machst ist das erst einmal Dein Recht (Du hast auch Rechte, nicht nur die Anderen). Da ist hier etwas anders als in der Technik, wo die Arbeit häufig weniger mit der Idee anfängt sondern mit der Patentrecherche. Genau aus diesem Grund: wenn ein Anderer vorher etwas ähnliches vielleicht schon einmal angemeldet hat, brauchst Du an der Idee gar nicht mehr weiter investieren. Dann läuft es - bei Bedarf - auf eine Lizenzgebühr hinaus, solange der Andere das Patent aufrecht erhält. Im Urheberrecht darf ich eben durchaus auch eine Sache sehen und mich auch inspirieren lassen. Die Inspiration darf eben nur nicht so weit gehen, dass ich eine andere Sache nur noch komplett nachbaue. Ebenso musst Du natürlich aufpassen, dass Du nicht in den Bereich "Markenrecht"/"Gebrauchsmuster" gerätst. Die Farbe Magenta ist eben nunmal von der Telek0m besetzt - und wäre jetzt eben bedenklich. Auch wenn Deine Icons jetzt ganz stark individuelle Formen aufweisen, würdest Du bei Gebrauch eines solches anderweitig (nicht im Urheberecht) geschützten Merkmals z.B. mit dieser Firma Konflikte bekommen können. Das ist jetzt so ähnlich wie Comicfiguren zeichnen: nach dem Urheberrecht wäre eine Asterix-Zeichnung von mir zwar mein Werk. Das kann ich auch an der Uni machen und z.B. meinem Prof als Hausaufgabe/Beweis meines Könnens abgeben. Da aber hier ein kommerzieller Schutz hinter ist, fange ich mir natürlich einen Haufen Ärger ein, wenn ich diese Markenzeichen ohne Erlaubnis/Inhaberschaft nutze.

Vielleicht konnte ich da etwas Licht reinbringen. Ansonsten schreibe ich das als Laie - ich bin kein Jurist, das hier ist keine Rechtsberatung. Das ist lediglich eine Wiedergabe meines "Verständnisses für den Hausgebrauch". Nicht zuletzt gibt es - je nachdem, was Du genau vorhast - immer unendlich viele Ausnahmen. Das sollte u.a. auch das Magenta-Beispiel sagen.
 

E_D

Noch nicht viel geschrieben

Danke für diesen ausführlichen Beitrag!

Grundsätzlich ist mir der Sachverhalt klar, jedoch bin ich der Meinung, dass es bei den Adobe-Icons ein wenig problematisch ist, da sie so simpel sind:

Nehmen wie z.B. das Ps-Icon von Photoshop:
Hier gibt es nur zwei Buchstaben, Blau und Dunkelgrau.

Wenn ich nun das Ps-Icon in einem neuen Stil erstelle, dann würde ich ziemlich sicher die gleiche Farbe dafür verwenden, da dieses Blau einfach mit Photoshop assoziert wird. (Illustrator - Orange, Indesign - Pink/Magenta)
Und natürlich würde ich auch die Buchstabenkombination "Ps" verwenden, was den Spielraum noch weiter einschränkt. (Und dann vl. noch die Myriad Pro)

Vielleicht unterscheidet sich das Endprodukt nur dadurch, dass das "Ps" anders positioniert ist, eine andere Größe hat, eine ähnliche Schrift verwendet wurde und vl. ein Spiegelungseffekt darauf angewendet wurde.
Dort besteht dann eine hohe Ähnlichkeit zum Original. (Was ja auch so gewollt ist, denn der ursprüngliche Charakter des Ausgangs-Icons sollte noch bemerkbar sein. Wenn nur das Icon gesichtet wird, sollte klar sein, dass es sich um Photoshop handelt.)
Vielleicht unerscheidet sich das Icon auch nur dadurch, dass es rund statt quadratisch ist.


Der Fall mit Magenta und der Telekom ist mir durchaus bekannt. Konnte denn der Anspruch auf das alleinige Nutzungsrecht der Farbe wirklich branchenübergreifend durchgesetzt werden? ( als "Gebrauchsmuster")
(Ich darf also reines Magenta niemals kommerziell einsetzen?)


Wenn solche Verrücktheiten möglich sind, dann frage ich mich natürlich auch ob der Ausdruck "Ps" in Kombination mit dem verwendeten Blau-Ton in den Bereich Gebrauchsmuster fällt.
(Möglicherweise fällt mittlerweilen auch schon nur der verwendete Farbton oder nur der Ausdruck "Ps" darunter!)


Grüße,
E_D
 
da dieses Blau einfach mit Photoshop assoziert wird. (Illustrator - Orange, Indesign - Pink/Magenta)
Das sagst Du jetzt, doch schau Dir die Icons der älteren Versionen an, die waren ganz anders. Geblieben sind nur die Buchstabenkombinationen.

Ich darf also reines Magenta niemals kommerziell einsetzen?
Nur wenn Du dieselbe oder eine praktisch gleich aussehende Schrift verwendest. Du kannst auch Dein Auto im Ferrarirot anpinseln, falls Du es bekommst.
 

DoctorG

Aktives Mitglied

Wie gesagt, ein Jurist bin ich nicht. Ich bin mir im konkreten Fall nicht einmal sicher, ob ein Jurist helfen könnte. Denn: bei Grenzfällen kann natürlich (D)ein Jurist eine Meinung haben und die andere Seite trotzdem klagen. Ob der das zusteht entscheidet dann ein Richter oder der danach (in nächster Instanz ... usw.).
Bei so kniffligen Details hilft nur mit der anderen Partei zu sprechen und möglichst schriftlich eine Erlaubnis einzuholen - oder natürlich es zu lassen, wenn die andere Partei einem den Angriff in die Hand zusagt/keine Nutzung will.

Danke für diesen ausführlichen Beitrag!
Wenn nur das Icon gesichtet wird, sollte klar sein, dass es sich um Photoshop handelt.)
Vielleicht unerscheidet sich das Icon auch nur dadurch, dass es rund statt quadratisch ist.

So wie Du es schreibst, sehe ich das Problem beim PS-Logo weniger darin, dass Du Details des Logos nachempfindest. Sondern mehr darin, dass hier ein Markenzeichen vorliegt und Du es erkennbar benutzen willst, egal in welcher Variante. Nehmen wir den Mercedes-Stern: da wäre das Problem ja auch weniger, dass Du das gut oder weniger gut nachbaust (Linien dicker/dünner o.ä.) - das Problem wäre, dass Du deren Logo überhaupt für irgendetwas kommerziell nutzen willst (soweit ich Dich verstanden habe).

Es ist wie jemandes Namen verwenden - egal wie sauber (oder bewusst anders geschwungen) man ihn schreibt: die Sache an sich ist hier das Problem.
Die (rechtliche) Frage ist aus meiner Sicht weniger, wie viel ich verändern muss, um ein Photoshop-Logo als eigenen Entwurf zu bekommen. Sondern: sobald erkennbar ist, um was es geht - habe ich die Lizenz dazu? Die chinesischen Designkopien - die häufig fast parodierenden Charakter haben - wären so gesehen weil schlecht-anders genug ja legal. Das ist natürlich nicht der Fall.

Soweit ich mich erinnere gab es z.B. in der Programmierumgebung Delphi mal Icons von Office-Dokumenten. Das ist so etwas Ähnliches, denke ich: ein anderer Hersteller (hier seinerzeit Borland) hat es ermöglicht, dass man Word-, Excel- u.a. Dokumente mit eigenen (eben via Delphi programmierten) Programmen generieren kann, z.B. als Report - aber eben ohne "zu Fuss" die Dokumentformate selbst programmieren zu müssen. Man hat so ein Icon in seinen Programmrahmen reingezogen und das Programm konnte dann leicht um diese Fähigkeit "konfiguriert" werden. Solche Komponenten waren als Icon dargestellt - also blieb eigentlich nichts anders, als für Word ein Word-artiges Icon zu nehmen, für Excel ebenso usw.
In den Lizenzbedingungen steht dann klar, dass das Copyright hierfür bei Microsoft liegt und sowas wie "friendly Permission", "mit freundlicher Genehmigung" usw.

Ich habe gerade mal bei MindManager und FreePlane nachgeguckt, wie die das darstellen - generieren ja auch Office-Dokumente. Die drücken sich um Icons - da steht nur in der Dialogbox unter Format "Microsoft Word (*.doc)" - obwohl man in dem klassichen Menü links auch ein Icon hätte platzieren können.

Ich spekuliere jetzt mal, dass hier den Anbietern das Telefonieren und Lizensieren schlichtweg zu aufwendig war und man darum einfach nur den Namen genutzt hat.

Der Fall mit Magenta und der Telekom ist mir durchaus bekannt. Konnte denn der Anspruch auf das alleinige Nutzungsrecht der Farbe wirklich branchenübergreifend durchgesetzt werden? ( als "Gebrauchsmuster")
(Ich darf also reines Magenta niemals kommerziell einsetzen?)

Jein - das läuft wieder auf sehr konkrete Szenarien hinaus. Man kann z.B. darüber spekulieren, wie weit das Magenta vom Lila von Milka entfernt ist. Vermutlich ist es ok, weil die Branchen andere sind, da hat ein bekannter Abmahnanwalt immer mit argumentiert. "Explorer" für IT-Namen war umstritten, weil es abgeblich eben eine Firma in dem Umfeld gab, die das eben als erste dort genutzt hat (mittlerweile auf völlig anderen Ebenen entschieden worden). "Linux" als Waschmittelname (gibt es wirklich) scheint Wurscht, weil es nicht IT-nah ist, vielleicht aber auch weil die OpenSource-Community aber nicht klagewütig ist (oder gar eine Anfrage positiv bewilligt wurde). Alles Beispiele in denen Dir eben auch - siehe oben - der Anwalt vielleicht nicht mal hilft. Wenn der sagt, Magenta ist nicht lila, Milkas Anwalt aber vertritt, das die farbliche Distanz zu gering ist und man in gleichen Plätzen Werbung schaltet, dann gibt's Hauen und Stechen trotz Beratung. Nie vergessen: egal wie es ausgeht, die Anwälte bekommen immer ihr Geld.

Ich würde hier zumindest mit meiner bescheidenen Ahnung Kunden auf ein Risiko hinweisen. Lösen (Genehmigungen einholen oder Konzept ändern) müssen die das dann. Bei eigenen Sachen halte ich gerne Abstand zu solchen Risiken. Solcher Ärger kostet soviel Zeit in der man schöne Ergebnisse hätte erzielen können.
 

E_D

Noch nicht viel geschrieben

Nehmen wir den Mercedes-Stern: da wäre das Problem ja auch weniger, dass Du das gut oder weniger gut nachbaust (Linien dicker/dünner o.ä.) - das Problem wäre, dass Du deren Logo überhaupt für irgendetwas kommerziell nutzen willst (soweit ich Dich verstanden habe).

Kommerziell will ich die Icons natürlich nicht verwenden.
Beim Mercedes-Stern ist das eindeutig aufgrund des Symbols. Im Falle des "Ps"-Icons handelt es sich ja nur um zwei Buchstaben in einem Quadrat, die sonst auch vorkommen könnten.
Und vermutlich ist es problematisch, dass noch eine Erkennbarkeit des Ursprungs sichtbar sein sollte.

Bei einer Anfrage an Konzerne erhält man bei solchen Themen in der Regel nur eine Standard-Antwort mit dem Verbot jeglicher Nutzung und Veränderung. (Speziell eine Anfrage zur Neuinterpretation der Icons kann man sich sparen. Auch wenn es legal wäre, wird man ein Verbot bekommen.)

Trotzdem vielen Dank für die Meinungen!


Edit: Nochmal zum Thema Telekom und Milka:

Das wären ja zwei komplett verschiedene Branchen. Selbst wenn beide einen völlig identen Farbton in ihren Designs verwenden würden, sollte das doch legal sein.

Grüße,
E_D
 
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