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Aktuelle Übersicht zur Höhe des Schadensersatzes beim Fotoklau

HerrSamsa

Aktives Mitglied

das ist immer so ne sache. Ich hab das letztemal ca. 2 Jahre lang mit dem Anwalt gedaddelt - am ende waren 1200€ vom Beklagten überwiesen worden (in Raten) - als fazit habe ich 228 € an den Anwalt überweisen dürfen (MWST) - und nichts gesehen.
Also - riesen Stress - nichts davon gehabt (ok- die steuer kann man ja ziehen - ) - also wars ne NULLNUMMER!

Die einzigen die bei dem Zeugs meiner Meinung nach verdienen sind die Anwälte - das macht mich sauer. Somit hinterbleiben 2 geschädigte - der Urheberrechtsverletzer und der Fotograf. Gewinnen tut nur eine Partei
 
E

essdreipro

Guest

ich sehe es ähnlich... danke, für die Info,
aber schlussendlich kann und wird eine
Entscheidung wohl in erster Linie das
zuständige Gericht fällen... die Liste
wird ein Anhalt dafür sein - keine Garantie...
 

Picturehunter

Docendo discimus, sapere aude, incipe!

@HerrSamsa

Diese Dinge sind meist eine Nullnummer für die Beteiligten, aber hierzulande wird halt gern gestritten, Hauptsache, das eigene Recht wurde mit allen Mitteln durchgesetzt. Verstehen kann man das sicher, aber eigentlich finanzieren wir damit nur Anwälte und Gerichte, fördern potentiell einen viel zu frühen Herzinfarkt und berauben uns selbst kostbarer Lebenszeit. Ist für mich auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit, und da wird ja gerne mal mit Kanonen auf Spatzen geschossen ... ;)

Gruß
Frank
 

stefux

Nicht mehr ganz neu hier

Hallo!

Ich dachte bisher, dass auch die Anwaltskosten die beklagte Partei übernehmen muss, wenn sie vor Gericht verliert (sofern sie zahlungsfähig ist, und man was holen kann).

Ist dem nicht so? Das wäre dann echt ein Ding!
 

stefux

Nicht mehr ganz neu hier

Also doch so, wie ich dachte.
Ich hatte herausgelesen, dass die 1200,-€ die Kosten gedeckt hätten...

Das generelle Problem ist glaube ich, wenn man Menschen verklagt, die selbst nichts haben und zahlungsunfähig sind. Dann besitzt man einen Titel, den man über Jahrzehnte einfordern kann, was jedoch meistens ins Leere läuft, da jedes in Auftrag geben eines Gerichtsvollziehers wieder Geld kostet, für das man in Vorleistung gehen müsste.

So traurig es klingt.
Zur Zeit meiner Selbstständigkeit gewöhnte ich mir nach einigen üblen Erfahrungen an, dass ich lediglich anwaltliche Briefe und Androhungen versenden ließ und bei geringen Erfolgsaussichten es dabei beließ. :-(
 

Digicam

weitestgehend nur noch lesend

hierzulande wird halt gern gestritten, Hauptsache, das eigene Recht wurde mit allen Mitteln durchgesetzt.
Man muss sich auch mal vor Augen halten, um was da zuweilen gestritten wird:
Einer macht ein Bild für eBay, ein anderer klaut es für den gleichen Zweck.

Die besondere Unverschämtheit in so einem Fall ist dann noch, dass für die Urheberrechtsverletzung deutlich mehr Geld verlangt wird, als der verkaufte Artikel eingebracht hat.

Mir persönlich wäre das in so einem Fall schnuppe. Im Gegenteil. Wenn mein Bild so gut ist, dass es andere verwenden, nehme ich das als Anerkennung.

Wenn ich jetzt aber das Bild der Bilder schieße (wie zum Beispiel dieses Bild oder ), dann kann man schon mal einen Anwalt einschalten.

Parole: Die Kirche bleibt im Dorf.
 

HerrSamsa

Aktives Mitglied

Da habt ihr schon recht. Die Rechtsverdreher sind aber ahlt auch net doof.
Am Anfang wird abgestritten - dann wird rumgestritten und kurz bevor es dann vor die höhere Instanz geht - wird eine außergerichtliche Einigung erzielt.
Fazit Anwalt und Gegenanwalt fahren in den Urlaub - Kläge und Beklagter (oder eben die Mandanten) schauen doof - okay - der eine ein bisschen doofer wie der andere - aber ich finds trotzdem irgendwie voll daneben
 
S

Senta74

Guest

Danke für die Übersicht.

Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, warum es eine Nullnummer sein soll, die eigenen Reche am Bild zu verfolgen. Nach meiner Rechnung finde ich 1200€-228€ immernoch ganz okay als Schadensersatz.

Außerdem solltest Du Deine Rechtsanwaltskosten eigentlich vom "Fotodieb" bekommen:

Deine Rechte sind hier auch nochmal erklärt:


Damit sollte der gezahlte Schadensersatz für das Bild eigentlich Dir vollkommen zufliessen. Nach meinen Erfahrungen sind die Ergebnisse meistens ganz okay.
 

HerrSamsa

Aktives Mitglied

Da hast du schon recht.
Bei Summen wie o.g. mag das auch hinhauen.
ein spezieller Fall von mir war die Verwendung von Produktbildern bei ebay.
Der Typ, der die Bilder eingestellt hat, hat angeblich eine Agentur mit dem Verkauf seiner Sachen beauftragt. also hast du schon 2 Kasper mit im Boot.
Die Schadenssume waren irgendwas um die 1200€ die veranschlat wurden.
Alles ging seinen weg - der Knaller war finanziell natürlich vollkommen im Eimer.
Also haben die anwälte, wie anscheinend üblich, sich "geeinigt" - der Schuldner durfte "abstottern"
nach etwas über 2 Jahren - weils ja immer wieder nicht geklappt hat, waren die 1200€ dann eingetrieben. Ich durfte darauf dann die MWST an den Anwalt zahlen und dieser hat mir ne Rechung für seinen Aufwand über 1200 + Steuer gestellt.
Somit : 2 Jahre Ärger - NIX bekommen
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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