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Ansichtspostkarten

foto65

Noch nicht viel geschrieben

Hallo an alle,
ich weiß zwar nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich habe keine andere Rubrik gefunden, wo ich mein Problem hätte posten können. Ich gebe seit einigen Jahren einen Kalender mit Stadtansichten unserer schönen Kleinstadt heraus und das läuft ganz gut. Jetzt will ich es auch mit Ansichtspostkarten versuchen. Dazu habe ich mal eine Frage, die ins rechtliche geht. Im Normalfall geben Touristikbüros oder Öffentlichkeitsarbeitsabteilungen der Gemeinden solche Karten heraus. Wenn ich das jetzt als Privatperson bzw. als Agentur tue, gibt es da rechtliche Hindernisse, die ich beachten muss? Es geht um einen offiziellen Verkauf in Schreibwarenläden und Zeitungskiosken. Kann mir da jemand weiterhelfen? Wäre super. Ich bin dankbar für jeden Hinweis.
Danke schon mal im Voraus.
 

Fotografie

hobbit-55

Hat es drauf

Hier kann dir zwar keiner eine Rechtsberatung abliefern, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es da rechtliche Probleme gibt.
Schau doch mal an einen Kartenverkaufsständer, von welchen Verlagen die so alles hergestellt werden.
Ich habe selbstgemachte Fotos auch zu einer Postkarte gestaltet und vekaufe sie seit Jahren.
 

Rata

Mit Reproduktionen verletzt Du das Urheberrecht von Verlag und (den) Photograph(en), sobald Du diese einem anderen zugänglich machst, streng genommen genügt dafür schon das Zeigen im Freundeskreis.
Recherchiere nach den Rechtsnachfolgern und hol’ Dir eine Erlaubnis! :)

Sind die Karten – und dann natürlich auch die Photos darauf – älter als 70 Jahre, dann hast Du kein Problem, kannst sie in der Regel ohne weiteres verwenden.


Lieber Gruß
Rata
 

foto65

Noch nicht viel geschrieben

@hobbit-55
Ja, mit der Rechtsberatung, das hatte ich mir schon gedacht. Mir ging es lediglich darum, zu hören, ob jemand damit Erfahrung hat oder vielleicht einen Tipp oder Hinweis geben kann. Karten habe ich mir auch schon angesehen und habe da eben Bedenken bekommen, weil die Verlage ja sicherlich von den Gemeinden beauftragt werden. Danke für Deine Antwort.

@Rata
Urheberrechtsprobleme habe ich keine, da es sich um meine eigenen Fotos handelt. Ich wollte nur hören, ob mir die Gemeinde da ans Bein pinkeln kann. Aber wahrscheinlich bin ich nur über vorsichtig. Danke für Deine Antwort.
 

Rata

@hobbit-55@Rata
Urheberrechtsprobleme habe ich keine, da es sich um meine eigenen Fotos handelt. Ich wollte nur hören, ob mir die Gemeinde da ans Bein pinkeln kann. Aber wahrscheinlich bin ich nur über vorsichtig. Danke für Deine Antwort.

Na sowas, das ging aus Deinem Beitrag nicht so klar hervor :p

Gut, dann antworte ich konkreter.
Wenn Du die u. g. Themengebiete nicht verletzt, kann Dir gar niemand ans Bein pinkeln :D
Also auf Leitern oder Gerüsten solltest Du nicht gestanden haben, auch nicht Deine Photos von Dir nicht gehörenden Gebäuden aus gemacht haben, Ausnahme: Du hattest eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers eingeholt.

Die Stichwörter, zu denen Du Dir einen Überblick verschaffen solltest, lauten
  • Panoramafreiheit - § 59 UrhG
  • Recht am eigenen Bild (wenn Personen auf den Photos nicht mehr als „Beiwerk“ einzustufen sind) - findest Du im KunstUrhG

Andere Hürden sehe ich bei selbst gefertigten Lichtbildern keine :)
Und am besten stufst Du Dich gleich als „freischaffender Künstler“ ein, Vorteile:

  • das mit dem Pinkeln wir schwieriger ;)
  • Du darfst Dich genau so fies benehmen wie ich z. B., weil „ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert“ :ironie:
  • Du unterliegst der 7%igen USt., hat enorme Vorteile, weil einem doch fast überall 19% aus der Tasche geklopft werden, Stichwort „Vorsteuerabzug“
  • Keine Gewerbesteuer


Lieber Gruß
Rata
 

Rapfa

Aktives Mitglied

Postkarten gib es ja jede Menge, kommt ganz darauf an von welcher Stadt Du schreibst.
Auf jeden Fall würde ich mir die bereits im Handel befindlichen anschauen.
Und dann Karten mit Perspektiven, welche noch nicht vorhanden sind anbieten.
Das könnte Deine Verkaufsmöglichkeiten erhöhen.
Doch dies hast Du bestimmt bei Deinen Kalendern bereits getan.
Rechtlich macht es meiner Meinung nach nichts aus, ob Du Kalender oder Postkarten anbietest. Hauptsache Du beachtest die bereits angesprochenen Einschränkungen.

Viel Erfolg wünscht Dir
Rainer
 

hobbit-55

Hat es drauf

Wenn ich ein öffentliches Gebäude fotografiere, und das Foto auf 250gr Papier drucken lasse, darf ich dieses doch wohl verkaufen, oder? Machst ja mit deinem Kalender nix andres. Ich habe nun aus mehreren selbst gemachten Fotos eine Kollage erstellt. Herausgekommen ist dieses hier

Im Zweifeslfalle verkauf ich also keine Postkarte sondern eine selbsterstellte Collage.;)
Habe als nächstes vor, diese Fotos auch auf Tasse, Mauspad u.s.w. drucken zu lassen, um sie zu verkaufen.
 

hobbit-55

Hat es drauf

Man darf aber heutzutage nie vergessen, dass, wenn man in einer gutbesuchten Einkaufsstrasse nen Furz lässt, eine Anzeige wegen Umweltverschmutzung nie so ganz ausgeschlossen werden kann:happy:
 

foto65

Noch nicht viel geschrieben

Hey super, ich danke Euch allen für die aktive Hilfe. Und Dir Rata für die detaillierten Hinweise. Die werde ich mir dieser Tage gründlich ansehen.
Und danke auch für Deine Humor. ;)
Allen noch eine schöne Woche und ein frohes Osterfest.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

Die Fragen von Rata solltest Du eigentlich schon beantwortet haben, als Du Deine Kalender herausgegeben hast. Rechtlich sind Postkarte und Kalender gleich anzusehen: Es sind Veröffentlichungen, auch mit Gewinnerzielungsabsicht.

Wenn ich ein öffentliches Gebäude fotografiere, und das Foto auf 250gr Papier drucken lasse, darf ich dieses doch wohl verkaufen, oder?
Die Frage ist falsch gestellt, daher vergesse das bitte komplett. Du darfst von öffentlichem Grund aus (Straße, Gehweg, ...) alles fotografieren und veröffentlichen, was Du ohne (technische) Hilfsmittel aus Deinen Händen fotografieren kannst. Ausnahme sind Architektur, an der Architekten ein Urheberrecht haben oder z.B. Kunstinstallationen, auch wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden. Wichtig ist zu unterscheiden "öffentlich zugänglich" bedeutet nicht "Öffentlicher Grund". Das ist mal der Grundsatz. Dazu kommen noch Persönlichkeitsrechte einzelner, abgebildeter Personen. Und Markenrechte abgebildeter Unternehmen.

Bei öffentlichen Gebäuden ist die Urheberrechtsrecherche insofern relativ einfach, dass Behörden zur Auskunft verpflichtet sind.

Und wie immer stellt dies keine Rechtsberatung dar ... Da wir die konkreten Bilder oder Örtlichkeiten nicht kennen, ist ein Besuch bei einem spezialisierten Anwalt auf Medienrecht der einzig sichere Weg.
 

tdorsch

Ganz gut unterwegs ...

weil die Verlage ja sicherlich von den Gemeinden beauftragt werden.
Nein. Postkarten kann jeder erstellen und verkaufen, der die Regeln (siehe Post oben) beachtet. Etwas anderes ist es, wenn Du beispielsweise in einem Schloss (öffentlich zugänglich, aber im Besitz einer (öffentlichen) Verwaltung) Fotos machst, und diese dann als Postkarte veröffentlichen willst. Hier ist eine Genehmigung (i.d. Regel vorher) erforderlich. Darin werden Veröffentlichungen und auch Aufnahmezeitpunkt und andere Bedingungen geregelt. Sanssouci und der Park ist so ein Beispiel.
 

foto65

Noch nicht viel geschrieben

@tdorsch
Danke auch für Deine Hinweise und Anmerkungen. Die rechtlichen Fragen habe ich, wie Du schon richtig sagst, zum größten Teil schon im Zusammenhang mit meinen Kalendern abgeklopft. Bei den Karten war ich nur unsicher, ob die Gemeinde da ein besonderes Recht hat. Danke für Deine Antwort.
 
X

xn08053

Guest

Eine kommune hat dann ein besonderes Recht, das erfragt werden muss, wenn hoheitliche Zeichen ( Wappen ) verwendet werden sollen. wie tdorsch schon gesagt hat, besteht auch bei Gebäuden in öffentlicher Hand eine Genehmigungspflicht, die ja meist ohne Probleme erteilt wird, es sei denn, eine Kommune hat hier festgeschriebene Regeln.
 

foto65

Noch nicht viel geschrieben

@xn08053
Danke für den Hinweis wegen der Hoheitszeichen. Ich habe zwar kein Originalwappen verwendet, aber das stilisierte, das am Rathaus hängt und welches ich fotografiert habe, habe ich mir jetzt zusammen mit dem Rathaus freigeben lassen. Sicher ist sicher.

Danke nochmal an alle, die mir hier weitergeholfen haben. Selbstverständlich bin ich mir bewusst, dass es keine Rechtsberatung ist.
Allen ein frohes Osterfest.
 

pera

pera_ffo

Interessante Frage, denn ich hatte auch schon einmal mit diesem Gedanken gespielt. Sich etwas zur kleinen Rente hinzu zu verdienen, Geld braucht man gerade als Hobby-Fotograf doch immer. Sei es für ein neues Objektiv, eine Speicherkarte oder Festplatte. Auch der PC möchte dann und wann mal ersetzt werden. Aber einiges, was hier verlautet wurde, wuste ich noch nicht. Es sind also so manche Hürde zu nehmen, so sportlich bin ich wohl dann doch nicht. LOL
 
Bilder bitte hier hochladen und danach über das Bild-Icon (Direktlink vorher kopieren) platzieren.
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