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Ausbildung und nebenher Gewerbe führen

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MedienJunkieOo

Guest

Hallo,

ich hoffe ich bin in diesem Unterforum richtig!? (ansonsten bitte verschieben).

was haltet ihr davon, wenn sich jemand für eine Ausbildung zum Mediengestalter bewirbt und der schon im Vorfeld ein Gewerbe hat, mit dem er ein wenig Umsatz generiert und kleinere Projekte erfolgreich abschließt?

Ich meine, man sammelt ja immerhin viel Erfahrung und wird selbständiger was man ja gerade in der Anfangszeit sehr gut gebrauchen kann.

Werden die meisten potentiellen Arbeitgeber da zustimmen und einen für eine Ausbildung übernehmen oder stößt sowas eher auf Abneigung?

Muss man das dem Arbeitgeber überhaupt mitteilen??

Gruß
MedienJunkieOo
 

dcmagie

Auf der Suche

Ich denke das wird kein portentieller Arbeitgeber dulden wenn man im selben Bereich tätig ist wie der Arbeitgeber , denn dadurch machst du deinen eigenen Arbeitgeber konkurenz.

Eine Nebentätigkeit muss man einen Arbeitgeber nach meinen Wissenstand immer Mitteilen und um Genehmigung fragen , schließlich bezahlt er dich und möchte auch deine volle Arbeitskraft dafür haben. Er wird es genehmigen wenn das deine Arbeitskraft und Einsatz für die Firma nicht einschränkt solange das nicht im selben Bereich liegt wo die Firma tätig ist.
 

Tanzania

Noch nicht viel geschrieben

Hallo MedienJunkieOo, vorab gestatte mir zwei Fragen. Du hast einen Arbeitgeber und willst dich trotzdem um eine neue Ausbildung bewerben. In welcher Branche ist dein Arbeitgeber tätig? Möchtest du nebenberuflich in der Medienbranche arbeiten oder bist du bereits in einer solchen angestellt?
Ich habe, bevor ich Mediengestalter wurde, ebenfalls schon nebenberuflich als Fotografin gearbeitet. Meinen damaligen Arbeitgeber habe ich davon in Kenntnis gesetzt und er hatte auch nichts dagegen. Allerdings hatte mein Job damals nichts mit Fotografie und Medien zu tun. Ein Arbeitsgeber checkt ab, ob man evtl. ein potentieller Konkurrent sein könnte oder auch die Tätigkeit durch diese außerberufliche Aktivität behindert wird. Liegt beides nicht vor, wird er meistens zustimmen. Mitteilen musst du es auf jeden Fall, dann bist du auf der sicheren Seite.
Wenn du eine Ausbildung zum Mediengestalter abgeschlossen hast, ist es allerdings nicht sicher, ob auch eine Übernahme erfolgt. Solange man Praktikant ist, ist man gern gesehen (kostet in der Regel dem Ausbilder nichts), doch nach der Ausbildung gehts ans Bezahlen des Angestellten. Und da wirds bei Werbeagenturen oft eng.Ich arbeite inzwischen freiberuflich. Dir wünsche ich, den richtigen Weg zu finden und natürlich alles Gute für all deine Vorhaben. LG Tanzania
 
Ich denke, sagen muss man es dem AG auf alle Fälle. Es dürfen aus den zwei Tätigkeiten keine Wettbewerbskonflikte (Konkurrenz) enstehen und die Wahrung von Betriebsgeheimnissen muss garantiert sein. Da sehe ich in Deinem Fall eine Menge von Problemen.
 
Das man jede Art von Nebentätigkeit - soweit es sich nicht um ehrenamtliche o.ä. Tätigkeiten handelt - dem Arbeitgeber mitteilen muss und dieser ein gewisses Recht hat, dies nicht zu genehmigen, wurde bereits geschrieben.

Mein Sohn hat vor seiner Umschulung zum Mediengestalter auch ein kleines Gewerbe gehabt, und zwar Entwurf von bestimmten Motiven aus dem Gothic-Bereich für T-Shirts.

Da hier ggf. ein Interessenkonflikt vorliegen könnte, hat sein AG dies mit Beginn der Umschulung nicht genehmigt. Der AG hatte nichts gegen eine Nebentätigkeit als Kellner oder was auch immer, aber in der Branche - niente!!!!

Die Vorkenntnisse meines Sohnes waren aber sehr hilfreich, um überhaupt einen Umschulungsplatz zu bekommen.
 

steinmannn

Aktives Mitglied

  1. Ausbildung als Mediendesigner und vorher ohne umfangreiche berufliche Kenntnisse auf diesem Gebiet tätig sein => verdacht auf unqualifizierte abgelieferte Arbeit => bekannt bei potentiellen Kunden evtl. mit zweifelhaftem Ruf => bei Einstellung mögliche Rufschädigung des Unternehmens, welches einstellt
  2. Nebentätigkeit auf keinem Fall im Geschäftsumfeld der Haupttätigkeit, steht damit im eigenen Wettbewerb und könnte Kunden abwerben
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

Um das Ausbildungsziel zu gewährleisten ist es üblich, daß im A-Vertrag vereinbart ist, daß Nebentätigkeiten dem Arbeitgeber mitgeteilt werden müssen so weit diese geeignet sind, die betriebl. Leistung und das Ausbildungsergebnis zu beeinträchtigen. So weit, so schwammig lauten die Standardformulierungen.
In der Praxis genügt der bloße Anschein einer Beeinträchtigung um vertragsbrüchig zu werden. Ob fristlose Kündigung, Abmahnung etc. darauf folgen kann im A-Vertrag schon festgelegt sein.

Ob ein Interessenkonflikt vorliegen könnte sollte unbedingt im Gespräch geklärt werden. Grundsätzlich spricht es für eine/n Bewerber/in wenn bereits gute Kenntnisse vorhanden sind die ja auch dem Unternehmen zugute kommen können.

Ich habe selbst friedliche Koexistenz erfahren dürfen. In Einzelfällen konnte ich diskret auch das Equipment des Betriebes nutzen soweit es den Betriebsablauf nicht störte. Das erfordert jedoch unbedingtes Vertrauen und offenen respektvollen Umgang miteinander.
Konkret: Ich habe abends und am Wochenende für die grüne Opposition layoutet und tagsüber für den Betrieb Wahlkampf der SPD-Regierung bedient.
Ich räume gerne ein, daß das nicht selbstverständlich ist - aber möglich.

Ich wünsche Dir viel Erfolg
 

cjs

VariousDesign

Ich kann dagdavincy nur vollkommen beipflichten. Auch bei mir war es kein Problem einen Nebenerwerb zur Ausbildung zu führen. Was man tunlichst vermeiden sollte ist den AG anzulügen wenn es um dieses Thema geht. Wenn das rauskommt ohne sein Einverständnis kann das üble Konsequenzen mit sich führen.
 

steinmannn

Aktives Mitglied

Als ehemaliger Arbeitgeber ein absolutes nein zu Nebengewerbe im gleichen Bereich. Es gibt genügend Stoßzeiten, in denen die Fa. auch für Azubis einen Nebenverdienst einräumt.

Andererseits erwarte ich als AG und Ausbildungsunternehmen die höchsten und besten praktischen Lernergebnisse. Ein Nebenjob signalisiert mir weniger Interesse an der Ausbildung.
Ich weiß, dass ich radikale Ansichten habe und diese einst auch konsequent umsetzte.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

........ Es gibt genügend Stoßzeiten, in denen die Fa. auch für Azubis einen Nebenverdienst einräumt.

Andererseits erwarte ich als AG und Ausbildungsunternehmen die höchsten und besten praktischen Lernergebnisse. Ein Nebenjob signalisiert mir weniger Interesse an der Ausbildung.
Ich weiß, dass ich radikale Ansichten habe und diese einst auch konsequent umsetzte.
Schwer verständlich ist, wenn Du im 1. Absatz zunächst strikt verneinst - aber ausgerechnet zu "Stoßzeiten" Nebenjobs offenbar tolerierst??? Klingt für mich widersprüchlich.
Ich denke AG hat grundsätzlich Vorrang.

Im 2. Absatz hört es sich an als läge der Schwerpunkt einer "Ausbildung" mehr auf dem Erbringen von Ergebnissen als auf dem Vermitteln von Kenntnissen. Das gibt´s leider auch.

mit freundlichem Klick
 

steinmannn

Aktives Mitglied

Es handelt sich nicht um Nebenjobs, sondern Azubis mit guten Lernergebnissen im eigenen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, zusätzliche Einnahmen zu erhalten.
Die Problematik wird verständlich, wenn man die Arbeitszeit mit der Berufsschulzeit verrechnet. Je nach Alter resultiert eine maximale Ausbildungszeit pro Woche.
Weiterhin darf ein Azubi nur Arbeiten ausführen, die im Lehrstoff enthalten sind und bei Überstunden muss ein Ausbilder anwesend sein. Auch Überstunden sind begrenzt und freiwillig. Der Gesetzgeber und die Gewerkschaften wollen damit den Azubi vor zusätzlichen Belastungen und Ausbeutung schützen.
Gibt ein AG dem Azubi die Freigabe für einen Nebenjob, so gibt es keine Überstundenbegrenzung und keinen Rhythmus Lernen / Freizeit. Je nach Nebenjob wird der Azubi tätig werden. Einen Nebenjob im eigenen Unternehmen ist wie Scheinselbständigkeit.

Übrigens kann nur einer mit guten Kenntnissen auch gute Leistungen erbringen.

PS: Ohne Feinheiten nur einige Eckpunkte zu Azubi und Arbeitszeit und Überstunden, sowie Nebenjob reduziert eigentlich die Arbeitszeit im Unternehmen.
 

dagdavincy

Aktives Mitglied

@steinmannn
Kann es sein, daß Du Deine Erfahrungen in einem größeren Unternehmen, vielleicht auch Industrie gewonnen hast? Bitte die Frage nicht ironisch verstehen! In diesem, von mir angenommenen Zusammenhang, ist Deine Kompromisslosigkeit nachvollziehbar.

Ich bin selbst Ausbilder für kleine und mittelständische Werbeunternehmen gewesen. Von daher sprechen Deine Bedenken durchaus auch meinen Ansprüchen an einen Ausbildungserfolg. Schön wenn Unternehmen das ernst nehmen.
Das oben von mir beschriebene Beispiel bezieht sich auf ein Anstellungsverhältnis! Dennoch kenne ich dies auch als praktizierte "Einzelfälle" bei Ausbildungsverhältnissen.

Begründung für die Duldung kann sein: Der Azubi bietet anhand seiner Leistungen schulisch, betriebl. gute bis überdurchschnittliche Leistungen und somit keinen Anlaß zur Sorge um den erfolgreichen Ausbildungsabschluss.
Möglich ist auch: Der Azubi möchte hinsichtlich einer späteren Ausrichtung sich Kenntnisse/Fertigkeiten erarbeiten, die der A-Betrieb nicht bzw. noch nicht anbietet.
Ein ehrgeiziges sportliches Engagement oder eine Abendschule/Fernstudium etc. läßt sich nicht ohne handfeste Begründung untersagen. Mir war es lieber "mit" einer/m Azubi dessen Grenzen/Möglichkeiten zu vereinbaren als mit Gesetz, Gewerkschaft und IHK zu argumentieren.

Wie weit letztgenannte im Interesse von Azubis und Ausbildungsbetriebes sorgfältig agieren steht auf einem anderen Blatt.

mit freundlichem Klick
 

steinmannn

Aktives Mitglied

Bis Ende der 90-ziger war unsere Agentur in D unter den Top 50 gelistet. Dementsprechend gab es verschiedene Augen, die nicht nur unsere Arbeit, sondern auch das Umfeld von innen und außen beobachteten.
Alleinig der Jugendschutz für unter 18-jährige (max. 10 Std./Tag, nur Mo-Fr, keine Tätigkeit am Sa., So. Feiertag, 12 Stunden ununterbrochene Ruhezeit zwischen 2 Arbeitsstellen) schlossen fast alle Nebenjobs aus. Weiterhin Belehrung von Gewerkschaft an AZUBI, dass Überstunden verordnet und freiwillig sind, AZUBI's, aber kein Anspruch auf Überstunden Zuschläge haben. Wir zahlten jedoch zusätzlich Antrittsgelder und Sonderprämien, die bereits wieder unter Kritik standen. Bei Angestellten kein Problem, bei AZUBIs heiß begehrt, jedoch nach unseren Leistungskriterien nicht für jeden möglich, ...
AZUBI und Nebenjob war letztendlich nur Mehrbelastung.

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